“Ein politischer Vorstoss will Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mehr Anlagen im Bereich Infrastruktur schmackhaft machen. Trotz dem Anlagenotstand ist es dabei aber wichtig, die Gefahren im Auge zu behalten” meint Michael Ferber in der NZZ.

Bis jetzt fallen Infrastrukturinvestitionen bei den Anlagerichtlinien für Pensionskassen unter die Kategorie der alternativen Anlagen. Die Kassen dürfen hier gemäss der Verordnung BVV2 insgesamt maximal 15% ihrer Gelder investieren, wenn sie nicht eine Ausnahme geltend machen. Darunter fallen auch Infrastrukturinvestitionen.

Der Nationalrat und der Ständerat haben indessen im Juni 2017 bzw. März 2018 eine Motion des ehemaligen grünliberalen Nationalrats Thomas Weibel angenommen, welche die Schaffung einer eigenen Anlagekategorie für Infrastrukturanlagen vorsieht. Pensionskassen sollen hier in Zukunft allein bis zu 10% ihrer Vermögen investieren können.

Die Motion sieht vor, sie vom «latenten Stigma» der alternativen Anlage zu befreien. «Neu sollen Infrastrukturanlagen einfach ausserhalb der Kategorie alternative Anlagen geführt werden – quasi als traditionelle Anlage, auch wenn das Gesetz diesen Begriff nicht kennt», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Pensionskassen-Beratungsgesellschaft PPCmetrics.

Bis zum 20. März dieses Jahres lief bereits eine Vernehmlassung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die Anpassung der Anlagerichtlinien der Pensionskassen. Laut Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip ist noch offen, wann die Verordnungsänderung in Kraft treten wird. «Es ist davon auszugehen, dass dies relativ kurzfristig passieren wird», sagt indessen Thomas Weibel auf Anfrage. (…)

Allerdings bergen Infrastrukturanlagen auch gewisse Gefahren für Anleger. Laut Konrad sind allfällige politische, regulatorische und operative Risiken zu beachten. Infrastrukturanlagen wiesen aufgrund ihrer Grösse, Immobilität, Illiquidität, Gegenparteienrisiken und ihrer Komplexität nicht zu unterschätzende Unsicherheiten auf, denen Rechnung zu tragen sei, sagt der Asip-Direktor.

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