CS PK-Index Q1 2021
- Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p. a.) ist im Berichtsquartal um 0,39 Punkte (bzw. 0,25%) auf den Stand von 157,10 Punkten gestiegen, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im ersten Quartal 2021 2,55% über der BVG-Vorgabe.
- Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per 31. März 2021 3,29%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,14%.
Länger leben – länger arbeiten?
Swiss Life hat eine ausführliche Studie zum Thema Altersrücktritt publiziert. Die wichtigsten Ergebnisse:
1 Wir werden immer älter. Über ein Viertel des Lebens wird inzwischen im Ruhestand verbracht – Tendenz steigend. Drei Viertel der Bevölkerung zwischen 60 und 70 bezeichnen sich selbst als gesund.
2 Im Durchschnitt wird die Erwerbstätigkeit in der Schweiz momentan mit 65,6 Jahren beendet. Die Pensionierung findet häufig gestaffelt statt. Viele reduzieren ihr Pensum vor dem endgültigen Ruhestand und/oder beziehen trotz anhaltender Erwerbstätigkeit bereits eine Rente bzw. ein Alterskapital. Nur eine Minderheit verlässt den Arbeitsmarkt zum ordentlichen Rentenalter mit 64/65.
3 Das durchschnittliche Alter, in dem die Erwerbstätigkeit vollständig aufgegeben wird, stieg seit 2005 um über ein Jahr an. Analog dazu nahmen im gleichen Zeitraum die Zahl der Erwerbstätigen ab 65 und die Erwerbstätigenquote in dieser Altersklasse zu. Entgegen der internationalen Entwicklung flachte sich dieser Trend in der Schweiz jedoch kürzlich ab.
Moneypark “Wohntraumstudie 2021”
Moneypark schreibt zu ihrer “Wohntraumstudie”:
Die Wohntraumstudie 2021 zeigt, dass Corona sehr klaren Einfluss auf die Wohnbedürfnisse der Schweizer Bevölkerung nimmt. Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und das Home-Office ist das Zuhause noch wichtiger geworden. Sowohl dem Innen- als auch dem Aussenraum wird deutlich mehr Bedeutung beigemessen.
Zudem hat Corona den Kaufwunsch verstärkt und ihn bei einem Prozent der Bevölkerung sogar erst geweckt, so dass mittlerweile jede/r Zweite (53 %) von einer (weiteren) Wohnimmobilie träumt. Der Evergreen der Schweizer Wohnträume, das Einfamilienhaus auf dem Lande, bleibt auf Platz 1, die Eigentumswohnung holt aber auf. An Bedeutung verloren hat die unmittelbare Nähe von Wohn- und Arbeitsort. Die Hälfte der Bevölkerung (49 %) bevorzugt aktuell eine ländliche Wohnumgebung – neun Prozent mehr als noch vor Ausbruch der Pandemie.
Pensionierung selbst an die Hand nehmen
Der Beobachter schreibt zur neuen Publikation von Martin Müller, Iwan Brot und Fritz Schiesser: Die drei Finanz- und Vorsorgeexperten bieten mit «Mit der Pensionierung rechnen» eine unabhängige Alternative zur kostspieligen Bankberatung. Dieser nützliche Ratgeber mit vielen Berechnungstools, welche die Planung vereinfachen, richtet sich an alle, die ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung selber planen und optimal vorsorgen wollen. Preis: 48 Fr., für Abonnenten 38.-.
PK-Einkauf oder Säule 3a?
In der Corona-Zeit sorgen Herr und Frau Schweizer verstärkt für das Alter vor, wie Statistiken zeigen. Neben Einzahlungen in die Säule 3a bieten sich hier auch Pensionskasseneinkäufe an. Die Vor- und Nachteile der beiden Vorsorgevarianten beschreibt ausführlich Michael Ferber in der NZZ. Sein Fazit:
Der Finanzexperte und Dozent Iwan Brot rät, die Säule 3a zuerst auszuschöpfen, bevor man über Pensionskasseneinkäufe nachdenkt. Dies gilt vor allem für jüngere Versicherte. Finanzberater empfehlen Pensionskasseneinkäufe im Allgemeinen erst ab dem Alter von 50 Jahren. Bei früheren Einzahlungen wird der Steuervorteil stark verwässert, da das Geld dann lange Zeit in der Pensionskasse gebunden ist. «Bei Pensionskasseneinkäufen bewerten viele Versicherte den Steuervorteil sehr stark», sagt Brot. Allerdings sei es wichtig, unter anderem die Renditechancen der Pensionskasse anhand der Anlagestrategie sowie deren Qualität vorher zu prüfen. Anhaltspunkte zum «Gesundheitszustand» der Kasse geben dabei folgende Kennzahlen:
- Deckungsgrad: Der technische Deckungsgrad einer Pensionskasse sollte deutlich über 100% liegen. Die Kennzahl zeigt das Verhältnis des angesparten Vermögens zu den Verpflichtungen an. Liegt sie unter 100%, muss die Vorsorgeeinrichtung möglicherweise in absehbarer Zeit saniert werden, und der Versicherte muss sich daran allenfalls beteiligen. Ein geringer Deckungsgrad und ein hoher technischer Zins sind Alarmzeichen.
82 Mrd. für die Gesundheit
BFS. Die gesamten Ausgaben für das Gesundheitswesen in der Schweiz betrugen 2019 gemäss internationalen Standards 82,1 Milliarden Franken. Das Wachstum der Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 liegt mit 2,3% unter dem durchschnittlichen Wert der letzten fünf Jahre, welcher bei 2,8% steht. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen steigt im Vergleich zum Vorjahr von 11,2% auf 11,3%. Dies ergeben die neuesten Daten zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Rentenreform: Neue / alte Forderungen von Frauen
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung von Alliance F und von Nationalrätinnen nach einer parallelen Behandlung der Revisionen von AHV und BVG. Bei der 2. Säule geht es insbesondere um die Besserstellung von Teilzeiterwerbstätigen. Und ein Streitpunkt ist natürlich das Frauenrentenalter. Gedroht wird: Ohne Aufbesserung der Pensionskasse gibt es keine Erhöhung des Rentenalters.
Der überparteiliche Frauendachverband Alliance F sowie Sozialpolitikerinnen im Nationalrat verlangen auch diesmal eine parallele Reform beider Säulen. Zwar wollen sie nicht eine juristische Verknüpfung wie 2017, jedoch sollen beide Revisionen parallel behandelt und abgeschlossen werden.
Die Forderung der Frauen ist politisch brisant, denn bei der AHV besteht die geplante Reform im Wesentlichen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65.
Eine Rentenaltererhöhung für die Frauen sei undenkbar, wenn nicht gleichzeitig der Systemfehler in der zweiten Säule behoben werde, sagt jetzt Maya Graf, Co-Präsidentin von Alliance F. Der Systemfehler besteht darin, dass Teilzeitangestellte und Tieflohnempfängerinnen nur über eine schlechte oder gar keine Absicherung in der zweiten Säule verfügen. (…)
Weisser und Cosandey zur BVG-Reform
Beim UBS-Roundtable diskutieren Veronika Weisser, Head Retirement & Pension Solutions, bei der UBS, und Jérôme Consadey, Directeur romand von Avenir Suisse, das Thema BVG-Reform. Auszüge:
Soll sich die berufliche Vorsorge an der Demografie orientieren oder am Arbeitsmarkt?
Weisser: Keine Frage – die berufliche Vorsorge muss sich am Arbeitsmarkt orientieren; sie darf nicht nur auf die Demografie ausgerichtet sein. Die Demografie ist die Herausforderung und der Arbeitsmarkt ist die Lösung für das BVG.
Warum fokussiert sich die Reformdiskussion so stark auf die demografische Entwicklung?
Cosandey: Weil sich die Demografie berechnen lässt – sie verändert sich gleichmässig und mit dem Tempo eines Gletschers. Bei der Technologie wissen wir mit Sicherheit nur, dass der nächste Umbruch kommen wird, aber wir kennen weder den Zeitpunkt, den Verlauf noch die damit einhergehenden Folgen. Verständlich, dass sich die Gesetzgeber auf das fokussieren, was eher vorauszusehen ist.
Ist es gut, dass sich eine Reform primär auf das Berechenbare abstützt?
Weisser: Den Anlass zur BVG-Reform bildet tatsächlich die Demografie. Wir erwarten, dass 2050 nur noch etwa 50 Prozent der Bevölkerung erwerbstätig sein werden. Eine Hälfte der Bevölkerung muss also mit ihrer Arbeit die andere finanzieren. Also muss das System leistungsfähiger werden, um viel mehr Leute damit finanzieren zu können. Die Frage lautet deshalb, wie diese Finanzierung erfolgen soll – die Antwort hängt ab von der Entwicklung des Arbeitsmarkts.
Cosandey: Das neue BVG darf nicht nur die heutigen Probleme lösen – es muss zwingend auf die künftigen Entwicklungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet sein. Und da wir diese nicht im Detail kennen – nicht kennen können –, erfordert es vor allem eins: Flexibilität. Es gilt, die berufliche Vorsorge so flexibel zu konzipieren, dass sie sich auch in 20 Jahren ohne Totalrevision den geänderten Umständen anpassen lässt. Doch das Wichtigste ist Wachstum: Wir müssen wachsen und pro Kopf mehr Franken verdienen, um unsere Sozialwerke auch in Zukunft zu finanzieren.
Deckungsgrade auf Rekordhöhe
Swisscanto: Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen konnten im ersten Quartal 2021 ihre Reserven in Prozent der Verpflichtungen um durchschnittlich 3,5 Prozentpunkte auf 19,1% erhöhen. Dass gut geäufnete Wertschwankungsreserven von Vorteil sind, zeigte sich im ersten Quartal 2020, als sich ein Grossteil der Reserven durch die Corona-Krise buchstäblich in Luft auflöste. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 119,1% sind die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen auf einem Allzeithoch (Abbildung 1). Dies trifft auch auf die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu.
98,9% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen verzeichnen am 31. März 2021 eine Deckung von über 100%, ebenso 98,0% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung (Abbildung 2). 76,5% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen weisen sogar einen Deckungsgrad von 115% oder höher aus.
D: Rund 40 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht
DPN. Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin, teilt auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht 2021 mit, dass rund 30 Pensionskassen im abgelaufenen Jahr finanzielle Unterstützung von ihren Trägerunternehmen oder Aktionären erhalten haben. (…)
Aktuell stehen laut BaFin rund 20 Lebensversicherer und etwa 40 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht. Entscheidungsgrundlagen der BaFin für die intensivierte Aufsicht sind die eigene Prognoserechnung, ebenso die Risikotragfähigkeit, der Trägerhintergrund und die Anlagepolitik der Unternehmen. In der anschließenden Diskussion fügt Frank Grund hinzu, dass Pensionskassen die intensivierte Aufsicht nur „mit viel Geld und nachhaltiger Finanzierung“ verlassen könnten. Für eine Entwarnung der Lage sei es noch zu früh.
“Ein Relikt aus patriarchalen Zeiten”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse gelingt es, die Diskussion um das Frauenrentenalter aus verblüffend neuer Sicht zu behandeln. Ursprünglich galt 1948 bei Gründung der AHV für beide Geschlechter das gleiche Rentenalter. Es war ein reines Männerparlament, das in zwei Schritten jenes für Frauen von 65 auf 62 Jahren senkte. Er schreibt:
Erst als 1997 Ruth Dreifuss, als einzige Frau im Bundesrat, die 10. AHV-Revision – manchmal Frauenrevision genannt – vor das Parlament brachte, wurde das Rentenalter der Frauen in zwei Schritten wieder auf 64 Jahre erhöht. Als Gegenleistung wurden unter anderem das Beitrag-Splitting unter Ehegatten und die Erziehungsgutschriften eingeführt, die die finanzielle Vorsorge vieler Frauen verbesserte.
Nächste Woche berät die zuständige Kommission des Nationalrats die Reformvorlage AHV 21. Es wird sich zeigen, ob die heute mehrheitlich von Frauen besetzte Kommission (14 der 25 Sitze) die einstigen Männerentscheide korrigiert und das Frauenrentenalter zurück auf den Stand von 1948 bringt. Die bisherigen Debatten in der ersten Kammer, dem Ständerat, lassen heftige und emotionale Diskussionen erwarten.
Aus feministischen Kreisen wird die traktandierte (Wieder-) Angleichung des Frauenrentenalters heftig bekämpft. Es entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet im Namen der Emanzipation ein Relikt aus patriarchalen Zeiten mit allen Mitteln verteidigt wird.
Corona: “Keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen”
Susanne Kapfinger hat für AWP-Soziale Sicherheit Benno Ambrosini, Geschäftsführer
Libera, zu den Konsequenzen der Pandemie für die Pensionskassen befragt.
Susanne Kapfinger: Was sind die kurzfristigen Konsequenzen der Covidkrise?
Einerseits dürfte 2020 die Sterblichkeit der Rentner aus- geprägter sein als in früheren Jahren – insbesondere bei Pensionskassen mit einem hohen Durchschnittsalter des Rentnerbestandes. Das könnte zu einem Risikogewinn bei den Rentnern führen. Andererseits könnte bei manchen Pensionskassen die Sterblichkeit bei den aktiven Versicherten höher als erwartet ausfallen. Das würde zu einer höheren Schadenbelastung durch Todesfälle und allenfalls zu einem Risikoverlust bei den aktiven Versicherten führen. Wir erwarten allerdings keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Pensionskassen, da die älteren Rentner weniger Kapital benötigen als die jüngeren.
Was geschieht, wenn sich die Übersterblichkeit fortsetzt?
Vergangene Phasen von Übersterblichkeit haben gezeigt, dass auf diese oft eine Phase der Untersterblichkeit folgt. Es ist also nicht auszuschliessen, dass die von Covid-19 verursachte Übersterblichkeit zu einer etwas geringeren Sterblichkeit in den Folgejahren führen wird.
Wird die aktuelle Situation in der Rentenberechnung nicht berücksichtigt?
Die Übersterblichkeit im Jahr 2020 ist nicht in den im Dezember 2020 publizierten technischen Grund- lagen BVG 2020 berücksichtigt, da sich die Grundlagen BVG 2020 auf die Sterblichkeitsdaten der Jahre 2015 bis 2019 beziehen. Dafür wird die Übersterblichkeit im Jahr 2020 in den kommenden technischen Grundlagen BVG 2025 mit der Beobachtungsperiode 2020 bis 2024 berücksichtigt.
Man tut also als wäre nichts geschehen?
Kurzfristige Schwankungen der Sterblichkeit können Konsequenzen für Pensionskassen haben. Für die Festlegung ihrer Leistungen und Finanzierung sollten sich Pensionskassen aber auf die mittel- und langfristigen Sterblichkeitsprognosen stützen und nicht auf kurzfristige Schwankungen in der Vergangenheit.
Broker-Regelung in der SGK-S
Gemäss einer Meldung des PK-Netz hat sich die ständerätliche SGK vergangene Woche mit “Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten in der 2. Säule” befasst. Das Geschäft dürfte entsprechend in der nächsten Session behandelt werden. Gewerkschaften und ASIP fordern ein Verbot, Broker und die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind dagegen.
ZKB: Büros zu Wohnungen und Sonnenschein-App
Die ZKB befasst sich in einer Mitteilung mit den Einfamilienhäusern und Wohnungen, welche in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des Alters der Besitzer auf den Markt gelangen, zudem mit der Schwierigkeit Büros in Wohnungen umzuwandeln und der Sonnenscheindauer für Millionen von Wohnlagen.
Alles andere als knapp ist das Angebot auf dem stark von der Konjunktur abhängigen Büromarkt. Dieser ist unmittelbar vom wirtschaftlichen Stillstand betroffen und sorgt für steigende Leerstände.
Umnutzungen von Büro- zu Wohnimmobilien könnten gleich zwei Probleme lösen. Investoren haben reges Interesse an der Umnutzung leerer Büroflächen, scheitern jedoch oft an behördlichen Hürden. So wurden im Kanton Zürich seit 2015 lediglich 53% der Umnutzungsgesuche bewilligt – im Gegensatz zu 90% im Wohnungsneubau. Damit bleiben Umnutzungen eine attraktive aber zugleich harzige Nischenstrategie.
Falsche Tabus in der Altersvorsorge
Gerhard Schwarz, früherer Leiter der NZZ-Wirtschaftsredaktion und Direktor von Avenir Suisse, beschreibt in einer Kolumne der NZZ die Tabus und unbequemen Wahrheiten in der Altersvorsorge, “vor denen alle Kopfscheu werden”. Er ist der Meinung, dass auch die Rentner zur Kasse gebeten werden müssen.
Schliesslich sollte man, drittens, den Irrglauben überwinden, man könne die Altersvorsorge unter völliger Schonung der Rentner sanieren. Besitzstandwahrung für alle heutigen Rentner und vielleicht noch für die Jahrgänge, die erst demnächst 65 werden, mag politisch verlockend sein. Das verhindert nämlich, dass sich die Älteren gegen eine Reform stemmen. Aber bis eine Reform greift, wird es auf diese Weise ein Jahrzehnt oder länger dauern.
Vor allem würde diese Sanierung allein auf dem Buckel der aktiven Bevölkerung und besonders des jüngeren Teils dieser Bevölkerung erfolgen. Das ist hochgradig ungerecht. Man muss daher Überzeugungsarbeit bei den Rentnern leisten und sie dazu motivieren, zu einer nachhaltigen Reform der AHV und des BVG beizutragen. Die Altersvorsorge ist eine Zeitbombe. Allein mit Kosmetik wird man diese Bombe nicht entschärfen können.









