Grosse kantonale Unterschiede bei Eingliederungsmassnahmen
Die neue Studie von Avenir Suisse unter der Leitung von Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik, wertet erstmals Daten des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus und untersucht die Eingliederungsbemühungen nach Kantonen. Dafür wurden Personen von sechs Kohorten (2010–15) vier Jahre nach ihrer Anmeldung bei der IV analysiert. Die Betrachtung pro Anmeldung statt pro Einwohner klammert soziodemografische Unterschiede zwischen den Kantonen aus und fokussiert auf die steuerbaren Aktivitäten der IV-Stellen.
Im kantonalen Vergleich zeigen sich beträchtliche Unterschiede. Die Rentenquoten – also das Verhältnis der zugesprochenen Renten pro Anmeldung – sind in der Romandie und im Tessin mindestens 27% höher als in der übrigen Schweiz, im Kanton Genf sogar um 41%. Die Differenzen spiegeln die Auslegungen des Bundesrechtes durch die kantonalen IV-Stellen und zum Teil durch die Kantonsgerichte. Sie sind aber auch das Resultat unterschiedlicher Eingliederungsstrategien.
Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Zug geben mehr als dreimal so viel aus pro Massnahmenbezüger wie das Tessin. Doch nicht nur die Beträge pro Fall variieren stark, sondern auch die Zahl der Bezüger und der Integrationserfolg. So ist die Erfolgsquote in den Kantonen Solothurn und Wallis deutlich tiefer als im Kanton St. Gallen. Das BSV als Aufsichtsorgan ist gefordert, die Gründe für diese Unterschiede zu untersuchen und die Basis für Vergleiche bei psychischen Krankheiten mit einer einheitlichen Nomenklatur (ICD-10) zu legen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, sollte ein Kostendach für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt werden – analog zur Regelung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Gesamtkosten für die Heilung, die Eingliederung und die Berentung von Menschen mit Behinderung schätzt Avenir Suisse auf 24 Mrd. Fr. pro Jahr. Bei so vielen Akteuren und derart hohen Kosten gilt es, Kommunikationsdefizite, Fehlanreize und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Aon: Abschied von Beitragsgarantien unvermeidlich
Versicherungswirtschaft. Das Bundesfinanzministerium will den Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel deutlich auf 0,25 Prozent senken. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon sieht darin einen weiteren Schritt hin zum generellen Abschied von den klassischen Garantien in der Altersversorgung.
“Wir erwarten, dass es künftig so gut wie keine Tarifangebote mehr geben wird, in denen eine hundertprozentige Beitragsgarantie enthalten ist”, konstatiert Thorsten Teichmann, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung bei Aon. “Das stellt Arbeitgeber auch bei Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung vor zunehmende Herausforderungen. Hier muss die Politik mehr Flexibilität und niedrigere Garantien erlauben” ergänzt André Geilenkothen, ebenfalls Partner und Mitglied der Aon-Geschäftsleitung.
Daher solle die Politik zum Beispiel statt der bisherigen jährlichen Garantien stärker auf Garantien zur Endfälligkeit bzw. reduzierte Garantien abzustellen. Ohne politische Flankierung würde sich die Senkung des Höchstrechnungszinses folglich lähmend auf weite Teile der Altersvorsorge auswirken. Dabei seien sich die Experten bewusst, dass der Abschied von den klassischen Garantien auch ein Umdenken in der Bevölkerung erfordert.
Aon seeking EU nod on $30 billion Willis bid
BRUSSELS (Reuters) -Insurance broker Aon has offered to sell assets in several EU countries and the reinsurance unit of takeover target Willis Towers Watson to gain EU antitrust approval for its $30 billion acquisition bid, a person familiar with the matter said on Monday.
Aon, which clinched the deal a year ago to create the world’s largest insurance broker ahead of Marsh & McLennan Companies Inc, submitted concessions to the European Union’s competition watchdog last Friday, an EU filing showed.
The sector’s biggest-ever deal comes as insurers grapple with rising claims and new challenges brought on by the COVID-19 pandemic and climate change.
Aon has proposed the sale of businesses in France, Germany, the Netherlands and Spain, including financial and professional lines and aerospace and cyber activities, the person said.
Schweizer Pensionsanlagen wuchsen 2020 um 12,5%
WTW. Laut der jährlich durchgeführten Untersuchung über das globale Pensionsvermögen stieg im Jahr 2020 das globale Vermögen institutioneller Pensionskassen in den 22 grössten Märkten (die «P22») trotz der Auswirkungen der Pandemie weiter an und stieg zum Jahresende um 11% auf 52,5 Billionen US-Dollar.
Das Schweizer Pensionskassenvermögen wuchs im Jahr 2020 um 12,5% in US$ und lag damit über dem weltweiten Durchschnitt. Im Jahr 2020 war der Schweizer Franken die stärkste ausgewiesene Währung, die gegenüber dem US$ um fast 10% zulegte. In den letzten zehn Jahren wuchs das Schweizer Pensionskassenvermögen um 5,8% p.a. (in US$), was über dem globalen Jahresdurchschnitt von 5,4% liegt, und erreichte damit geschätzte 1’163 Mrd. US$ (1’030 Mrd. CHF).
Die sieben grössten Märkte (die «P7») – Australien, Kanada, Japan, die Niederlande, die Schweiz, Grossbritannien und die USA – machen 92% des P22 aus, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die USA bleiben der grösste Pensionskassenmarkt mit 62% des weltweiten Vermögens, gefolgt von Japan und Grossbritannien mit 6,9% bzw. 6,8%. Die Schweiz liegt mit 2,2% des Vermögens auf dem siebten Platz.
Stabil durch turbulentes Jahr
Die Anzahl der Versicherten der PK Rück erreichte im Geschäftsjahr 2020 mit 234’000 einen neuen Rekordwert (+ 5’000 Versicherte). In der Folge stiegen die Prämieneinnahmen um 4,1 % auf 168,7 Mio. Franken. Der Marktanteil beläuft sich mittlerweile auf 18 %. Das Eigenkapital stieg um 6,2 % auf 82,9 Mio. Das Berichtsjahr wurde erfreulich beendet, dennoch erreichte das Anlageergebnis nicht das Vorjahresergebnis. Das kommt in der Folge im Jahresgewinn zum Ausdruck, der auf 4,8 Mio. (– 23,1 %) sank.
Auch Allianz senkt Umwandlungssätze
Allianz Suisse senkt die reglementarischen Umwandlungssätze (UWS) in der Vollversicherung ab 1. Januar 2022 in drei Schritten. Ab 2024 wird der UWS für das minimale BVG-Altersguthaben (Männer und Frauen) noch 6.2% betragen, der UWS für das überobligatorische Altersguthaben 4.33% (Männer) bzw. 4.29% (Frauen).
OAK: Neudefinition der Leistungsverbesserung bei Sammelstiftungen
Die OAK BV hat die neuen Mitteilungen M – 01/2021 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» publiziert.
Der Artikel 46 der BVV 2 sieht besondere Anforderungen für Leistungsverbesserungen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven vor. Gemäss den Erläuterungen des BSV sollen diese Bestimmungen verhindern, dass Einrichtungen bei gutem Renditeverlauf sehr schnell Leistungsverbesserungen vornehmen und der Äufnung der Sollwertschwankungsreserven nicht erste Priorität eingeräumt wird. In der Verordnung jedoch nicht geregelt wurde die Frage, wie eine Leistungsverbesserung überhaupt definiert wird.
In der Mitteilung der OAK lautet die neue Definition wie folgt:
Als Leistungsverbesserung nach Art. 46 BVV 2 gilt nun jede Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten, welche höher ist als die Obergrenze gemäss Generationentafeln nach FRP 4 (Version 2019). Dabei wird die Obergrenze, welche jährlich per 30. September publiziert wird, auf 0,1 % mathematisch gerundet und gilt für die Verzinsung der Vorsorgekapitalien ab dem 1. Januar des Folgejahres.
“Grösster Postraub aller Zeiten”
Wie bei allen Staatsbetrieben und beim Staat ganz allgemein wird den Angestellten in Sachen 2. Säule viel geboten. Im Durchschnitt weit mehr als in der Privatindustrie. Auf Kosten des Steuerzahlers. Die Weltwoche hat ein paar Details zur PK der Post.
Unbeachtet von der Öffentlichkeit verschob die Post ab 2004 rund 2,5 Milliarden Franken in die Pensionskasse ihrer Angestellten (PK Post). Das ist fünfzig Mal mehr, als die Fraumünster-Posträuber seinerzeit erbeutet hatten. Ein Beobachter spricht ironisch vom «grössten Postraub der Geschichte – mit dem Segen des Bundesrats».
Die letzte grössere Beschlagnahmung datiert von 2017. Im Finanzbericht steht, der Stiftungsrat der PK Post habe eine Reduktion des technischen Zinssatzes beschlossen: von 2,25 auf 1,75 Prozent. Auch der Umwandlungssatz sinke: von 5,35 auf 5,1 Prozent.
Diese Verringerung der Jahresrente wollte man ausgleichen. Die Post überwies 100 Millionen Franken an die PK. Hinzu kamen einmalig 400 Millionen zur Erhöhung des Deckungskapitals. Insgesamt zahlte die Post der PK eine halbe Milliarde Franken zur Abfederung des Grundlagenwechsel. (…)
Dutch pension funds not transparent enough on costs
IPE. More than half of Dutch pension funds do not report correctly on their cost figures in their annual reports, financial markets regulator AFM has found.
Because pension funds also provide little detail about their costs, it is also hard to understand why the cost levels of pension funds vary so widely, according to AFM. The regulator based its conclusions on an investigation of the 2019 annual reports of 166 pension funds. It found reporting mistakes with 90 of these funds.
Rückläufige Vollversicherung
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit den aktuellen Senkungen der Umwandlungssätze bei Swiss Life und Allianz. Er schreibt dazu:
Das teilautonome Vorsorgemodell ist von Jahr zu Jahr beliebter geworden, wie die Statistik der Finanzmarktaufsicht illustriert. Dies, obschon das Potenzial der grösseren Vermögensrendite mit dem Engagement einhergeht, dass nach dauerhaften Werteinbussen der Vorsorgevermögen Firmen und Beschäftigte Sanierungsbeiträge leisten müssten. Schwerer als diese Gefahr wiegt jedoch, dass zur Finanzierung laufender Renten die Erwerbstätigen jedes Jahr einen Teil des ihnen zustehenden Vermögensertrags an die Pensionierten abtreten müssen. Diese Umverteilung von Anlageerträgen bleibt so lange, wie der gesetzlich bestimmte BVG-Umwandlungssatz eine längst überholte Lebenserwartung der Rentner spiegelt.
Nun handeln in dieser Sache der Branchenführer Swiss Life und die Allianz Schweiz. Sie senken gemäss aktuellen Mitteilungen in ihren Angeboten den Rentenumwandlungssatz für die künftigen Neurentner. Die Wettbewerber Baloise und Helvetia haben dieselbe Umstellung bereits zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Versicherungsunternehmen neh- men mit diesen Anpassungen eine Re- form des Berufliche-Vorsorge-Gesetzes BVG vorweg. Die Beratungen im Parlament für Gesetzesänderungen sind angelaufen, doch weit divergierende Vorstellungen über Ausmass und Finanzierung flankierender Massnahmen lassen ein Scheitern der politischen Reform befürchten.
Pax lanciert neues Vorsorgemodell
In einer Medienmitteilung beschreibt die Pax Versicherung ihr neuartiges Vorsorgemodell:
Als erste Vorsorgeversicherung der Schweiz lanciert Pax eine neuartige Lösung, welche die Vorteile der Vollversicherung mit den Vorzügen der teilautonomen Versicherung verbindet und in einer einzigen Vorsorgelösung zusammenführt. Damit bietet Pax einen Ausweg aus dem Spannungsfeld der bisher eingeschränkten Wahl zwischen nur zwei Vorsorgemodellen. Mit Pax DuoStar profitieren Firmenkunden neu von einem Vorsorgeangebot, das die Garantie der Vollversicherung mit den Renditechancen einer teilautonomen Lösung verbindet und damit das Beste aus beiden Welten in sich vereint.
Pax DuoStar spricht alle Unternehmen und deren Mitarbeitende an, die eine sichere, aber auch renditeorientierte Vorsorgelösung für die 2. Säule suchen. Dabei werden die Sparbeiträge zu je 50 Prozent dem vollversicherten und dem renditeorientierten Sparanteil zugeführt. Im Vergleich zur Vollversicherung reduzieren sich so die Beiträge bei gleichzeitiger Partizipation an der Rendite. Und im Vergleich zur teilautonomen Lösung bietet der Garantieteil einen 100-prozentigen Kapitalschutz.
Umfrage zur Investment-Delegation
Die Universität Zürich möchte im Rahmen einer Untersuchung bei den Schweizer Pensionskassen herausfinden, wie es hierzulande um die Investment Delegation steht. In der Umfrage geht es darum, den aktuellen Stand der Investment Delegation in der Schweiz sowie die Beweggründe der Kassen für diese zu erfassen. Dabei liegt der Fokus auf dem gesamten Spektrum der Investment Delegation, von Teildelegation beispielsweise durch externe Unterstützung bei der Festlegung der Anlagestrategie bis hin zur Volldelegation entlang des gesamten Anlageprozesses, was auch die kontinuierliche Vermögensbewirtschaftung beinhaltet. Das Ausfüllen der Umfrage, welche auf Deutsch und Englisch verfügbar ist, dauert ungefähr 20-30 Minuten.
Freizügigkeitsstiftungen in der Zwickmühle
Pierre Weill berichtet in der NZZ am Sonntag über die schwierige Situation der Freizügigkeitsstiftungen aufgrund der ihnen auferlegten Negativzinsen. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen.
FS verwalten über 55 Mrd. Fr. Davon sind weniger als ein Viertel in Aktien, Fonds oder anderen Anlageklassen angelegt. 42 Mrd. Fr. halten die Vorsorgenehmer in Cash. Ein Grund dafür ist, dass viele Kontoinhaber das Geld nur kurzfristig bei einer FS halten, beispielsweise, weil sie zwischen zwei Jobs eine Pause einlegen und ihr Pensionskassenkapital parkieren müssen. (…)
Beginnen die Banken aber den FS Negativzinsen zu belasten, könnten diese in finanzieller Schieflage geraten, da sie diese Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen. Im Jahr 2017 kam nämlich Jacques-André Schneider, damals noch Professor an der Universität Genf, in einem vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Erhebung von Negativzinsen bei reinen Sparlösungen für FS nicht zulässig sei. (…)
Um das Problem des Negativzinses und seine Folgen für die FS zu prüfen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung inzwischen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Gemäss dem BSV wird eine Untergruppe demnächst ihre Grundlagenarbeit der gesamten Arbeitsgruppe vorgelegen. Aus dem Umfeld der Arbeitsgruppe ist zu erfahren, dass etwa zehn Vorschläge ausgearbeitet wurden. Eine Option wäre sicherlich das Negativzins-Verbot aufzuheben. Gewisse FS möchten gleich behandelt werden wie die Auffangeinrichtung, um Marktverzerrungen zu vermeiden.
Swiss Life senkt Umwandlungssätze
Swiss Life schreibt in einer Mitteilung:
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge steht seit Längerem auf der politischen Agenda. In der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform ist die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes auf sechs Prozent vorgesehen – diese Anpassung ist dringend und zwingend. Zusätzliche Schritte sind seitens der Anbieter erforderlich: Die Anpassung der Umwandlungssätze ist bei allen Pensionskassen unumgänglich geworden, weil die Lebenserwartung zunimmt und somit eine Altersrente für mehr Lebensjahre reichen muss.
Verschärft wird diese demografische Realität durch das anhaltende Tiefzinsumfeld. In Kombination führen diese Faktoren dazu, dass die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern stetig zunimmt. Mit der Anpassung der Umwandlungssätze reduziert Swiss Life die ungewollte Querfinanzierung in Zukunft substanziell.
Werner Enz hält dazu in der NZZ fest:
Manche fragen sich, warum Lebensversicherer im Obligatorium schon ab 2022 Sätze von 6,5% (Swiss Life) oder gar 6,0% (Helvetia) anbieten, wenn das Gesetz eine andere Sprache spricht. Das ist möglich, weil es unter Einrechnung der im Überobligatorium gebildeten Sparkapitalien gelingt, die gesetzlich nach BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen jederzeit einzuhalten. Die Swiss Life garantiert genau dies und ergänzt noch, dass bestehende Renten unverändert ausbezahlt würden. Dass neu zu fixierende Renten tendenziell sinken, ist natürlich auch den Kunden bekannt. Stahel weist darauf hin, auch 2020 hätten Versicherte oft individuell Einkäufe vorgenommen, um von sich aus etwas dagegen zu unternehmen.
Die Swiss Life gab weiter auf Anfrage bekannt, dass in der Vollversicherung kapitalgewichtet zurzeit ein Umwandlungssatz von rund 5,9% zu Buche steht. Das ist vor allem im Vergleich mit Schweizer Pensionskassen ein hoher Satz. Seinen Kunden schrieb der Lebensversicherer für 2020 im Obligatorium 1% und im Überobligatorium unter Einrechnung von Überschüssen dank dem soliden Anlageergebnis 0,74% gut. Wer Leistungsvergleiche auch mit halb oder ganz autonomen Vorsorgeeinrichtungen anstellt, muss all diese Komponenten im Auge behalten. Was wirklich zählt, ist am Ende des Tages die Höhe der Rente und ob sie auch sicher ist.
“Portabilität von Vorsorgevermögen flexibilisieren”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse plädiert für eine Flexibilisierung des Kapitalbezugs bei Pensionierung.
Im Jahr 2018 entschieden sich 48% für eine komplette Verrentung, 19% bezogen ihr gesamtes Kapital und 33% teilten den Kuchen auf, indem sie einen Teil ihres Vorsorgekapitals als Kapital bezogen und den Rest in eine Rente umwandeln liessen. Diese Prozentsätze haben sich seit 2005 kaum verändert. (…)
Während die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten einer Pensionskasse insgesamt verbessert wurden, bleibt die Situation heikel für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben oder verlieren. Diese müssen ihr Guthaben der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Auf solchen Konten gibt es keine garantierte Verzinsung, und das Kapital kann nicht verrentet werden. Die Lage hat sich mit der letzten Reform der Ergänzungsleistungen verbessert. Arbeitslose ab 58 Jahren können nun ihr Guthaben bis zu ihrer Pensionierung in der alten Pensionskasse belassen und sich so die Möglichkeit offen halten, ihr Kapital in eine Rente umzuwandeln.
Diese erhöhte Flexibilität bei Karriereunterbrüchen ist zu begrüssen und sollte allen Versicherten, unabhängig vom Alter, geboten werden. Das heisst, jeder sollte frei wählen können, ob er bei der Kasse seines ehemaligen Arbeitgebers angeschlossen bleiben möchte oder ob er lieber ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Eine solche Flexibilität wäre auch wünschenswert für Versicherte mit einem 1e-Plan.
Diese Versicherungsnehmer können ihre Anlagestrategie individuell wählen und die daraus entstehenden Chancen nutzen; tragen aber auch die entsprechenden Risiken. Falls bei ihnen einen Börsenabschwung mit einem Stellenwechsel zusammenfällt, besteht das Risiko, dass sie einen Kursverlust realisieren müssen. Hätten sie jedoch die Möglichkeit, ihr Vermögen in ihrer bisherigen Pensionskasse zu belassen, so könnten sie mit der Vermögensübertragung in die neue Vorsorgeeinrichtung zuwarten, bis sich die Märkte wieder erholt haben.




