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Jérôme Cosandey von Avenir Suisse gelingt es, die Diskussion um das Frauenrentenalter aus verblüffend neuer Sicht zu behandeln. Ursprünglich galt 1948 bei Gründung der AHV für beide Geschlechter das gleiche Rentenalter. Es war ein reines Männerparlament, das in zwei Schritten jenes für Frauen von 65 auf 62 Jahren senkte. Er schreibt:

Erst als 1997 Ruth Dreifuss, als einzige Frau im Bundesrat, die 10. AHV-Revision – manchmal Frauenrevision genannt – vor das Parlament brachte, wurde das Rentenalter der Frauen in zwei Schritten wieder auf 64 Jahre erhöht. Als Gegenleistung wurden unter anderem das Beitrag-Splitting unter Ehegatten und die Erziehungsgutschriften eingeführt, die die finanzielle Vorsorge vieler Frauen verbesserte.

Nächste Woche berät die zuständige Kommission des Nationalrats die Reformvorlage AHV 21. Es wird sich zeigen, ob die heute mehrheitlich von Frauen besetzte Kommission (14 der 25 Sitze) die einstigen Männerentscheide korrigiert und das Frauenrentenalter zurück auf den Stand von 1948 bringt. Die bisherigen Debatten in der ersten Kammer, dem Ständerat, lassen heftige und emotionale Diskussionen erwarten.

Aus feministischen Kreisen wird die traktandierte (Wieder-) Angleichung des Frauenrentenalters heftig bekämpft. Es entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet im Namen der Emanzipation ein Relikt aus patriarchalen Zeiten mit allen Mitteln verteidigt wird.

  Kommentar Cosandey