Die Sozialversicherungsbroschüre 2021 der Libera ist per sofort in vier Sprachen auf ihrer Website aufrufbar. Sie gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über die 3 Säulen, ihr Zusammenwirken und die wichtigsten Kennzahlen.
FAQ zur Umsetzung der Fachrichtlinie 4
Die Oberaufsichtskommission hat ein Papier mit Antworten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der FRP 4 zum technischen Zins publiziert. Sie ist von allen zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge verbindlich anzuwenden. Die FRP 4 regelt Form und Inhalt der Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz gemäss Art. 52e BVG.
Pittet distanziert sich vom Vorschlag Pittet
Das Expertenbüro Pittet meldet in einer Pressemitteilung, dass der unter dem Titel “Entwurf für eine umfassende BVG-Revision” publizierte Vorschlag nicht mit dem Unternehmen Pittet in Verbindung gebracht werden soll. Es handle sich um einen privaten Vorstoss von Dr. Meinrad Pittet, dem Unternehmensgründer, der keine betrieblichen Funktionen mehr ausübe.
Die Presse und das Umfeld der 2. Säule überschlugen sich Ende November mit Meldungen über die Veröffentlichung eines wegweisenden Dokuments mit dem Titel «Entwurf für eine umfassende BVG-Revision» von Dr. Meinrad Pittet. Darin präsentiert dieser für die berufliche Vorsorge «einen innovativen Entwurf, der es erlaubt, von einer besseren und sicheren Zukunft zu träumen, die gleichzeitig sozial kohärent, versicherungstechnisch korrekt, wirtschaftlich tragbar, finanziell solide und konzeptionell nachhaltig ist».
Pittet Associates respektiert zwar das Recht jedes Einzelnen, sich zu äussern, und bekennt sich zu den Werten des Engagements und der Verteidigung der 2. Säule. Dennoch möchte Pittet Associates, ohne näher auf die gemachten Vorschläge einzugehen, betonen, dass sie nichts mit dem Vorgehen von Dr. Meinrad Pittet oder mit den von ihm gemachten Vorschlägen zu tun hat und dass sie nicht beabsichtigt, sich jetzt und in Zukunft aktiv an der politischen Debatte zu beteiligen. Sie wird sich darauf beschränken, als von der OAK-BV zugelassener Experte in fachlicher und neutraler Weise Stellung zu nehmen, sofern eine solche Stellungnahme erforderlich ist.
Junge SVP spannt mit Jungfreisinnigen zusammen
Der Blick berichtet, dass die Junge SVP sich entschlossen hat, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen zu unterstützen, dies nach Überwindung einiger Animositäten.
Der Ärger war gross. Eigentlich wollten die bürgerlichen Jungparteien gemeinsam eine breit abgestützte AHV-Initiative lancieren. Den etablierten Parteien trauen sie nicht zu, rechtzeitig eine Rentenreform zur Entlastung der jüngeren Generationen aufzugleisen. Doch: Aller Absprachen zum Trotz preschten die Jungfreisinnigen im letzten Herbst plötzlich vor. Im Alleingang verkündeten sie, die Initiative zu lancieren.
Bei den Jungparteien von SVP, CVP, BDP, EVP und GLP kam das schlecht an. Mit der Initiative wollten sie seither nichts mehr zu tun haben. Die Junge FDP sollte bis im nächsten Sommer alleine die nötigen 100’000 Unterschriften sammeln – eine Herkulesaufgabe.
D: Pläne für Umbau der Altersvorsorge
Susanne Kapfinger stellt in der AWP Soziale Sicherheit die Pläne von CDU-Experten für eine umfassende Rentenreform in Deutschland vor. Zu den wichtigsten Elementen gehört die Aufgabe des einheitlichen Rentenalters und die Schaffung einer staatlichen Pensionskasse mit einer Mischform von Umlage und Kapitalanlagen. Kapfinger schreibt dazu:
Auch die Finanzierung der Renten soll sich ändern. Bislang werden die Zahlungen an die Rentner – analog zur AHV – im Umlageverfahren finanziert. Da aber künftig immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen, soll dieses System geändert werden. Der CDU-Fachausschuss schlägt dafür eine «Doppelrente» vor – ein «Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage». Nun soll die Bundesregierung beauftragt werden, dafür einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.
Die Idee ist, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet wird, die einen Rentenfonds für die Kapitalanlage aufbaut und betreut. «Damit wollen wir die Belastungen für die jüngere Generation begrenzen», erklärt der Fachausschuss. Der Linken-Chef Bernd Riexinger kritisiert den Vorschlag: «Rentnerinnen und Rentner sollen künftig den Unsicherheiten der Kapitalmärkte ausgesetzt wer- den. Das ist ein Unding bei einer Versicherung, die vor allem eines leisten soll: Sicherheit vor Armut im Alter.»
Altersguthaben zur Deckung von Sozialhilfeleistungen
Nachdem der «Kassensturz» berichtet hat, wie in Aargauer Gemeinden ehemalige Sozialhilfebeziehende ihre Schulden mit dem Altersguthaben zurückbezahlen müssen, wird die Politik aktiv. Aber nicht alle sehen die Schuld bei den Gemeinden. Diverse Vorstösse sind hängig. Die AZ schreibt dazu:
Wenn Menschen, die nach vielen Arbeitsjahren in die Sozialhilfe rutschen, mit ihrer frühzeitigen Pensionierung ihre Altersvorsorgegelder umgehend abgeben müssen, treibe man sie zum letzten Mal in die Ohnmacht, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.
Sie würden Sozialhilfebezügern gleichgestellt, die nicht oder kaum gearbeitet haben, «ihre langjährige Arbeit wird nicht wertgeschätzt, im Gegenteil». Bediene sich die Gemeinde ihrer Freizügigkeitsleistungen, würden sie zudem noch stärker von den Ergänzungsleistungen abhängig. Dabei sei «völlig unklar», wie weit die Verschiebung der Sozialhilfe in die Ergänzungsleistungen sinnvoll oder richtig sei.
SRF: “Pensionskassen schröpfen den Mittelstand”, Update
pw. Mit dem abwegigen Titel ist auf der Website von SRF der Bericht über eine Eco-Sendung überschrieben, die genauso abwegig ausgefallen ist. Im Kern geht es um die erzwungene Umverteilung vom Überobligatorium zum obligatorischen Bereich, erzwungen durch den viel zu hohen Umwandlungssatz, was von Marcel Siegrist, dem Autor der Sendung, als “Enteignung des Mittelstands” bezeichnet wird.
Was das mit dem Mittelstand zu tun hat, bleibt jedoch schleierhaft, wie so vieles in der Sendung. Die Zusammenhänge, wir befürchten aufgrund mangelnder Einsicht in die Materie, werden nirgends aufgezeigt. Ganz kurios wird es, wenn der aufgebotene “Jurist und Sozialversicherungsexperte” Michael Meier eine Regulierung für das Überobligatorium verlangt, etwa bei der Verzinsung. So etwas würden die Versicherten erwarten, meint er. Vielleicht hätten ihm neben dem Jus-Studium ein paar Semester bei den Oekonomen gut getan. Aber so eine Forderung kommt natürlich bei der SRF-Redaktion gut an.
Weiter zu Wort kommen u.a. Iwan Deplazes (ZKB) und Hanspeter Konrad (ASIP). Allerdings scheinen die ihnen gestellten Fragen nicht richtig in die grundlegende Thematik zu passen. So sehen wir sie ausgiebig in Monitore blicken und versonnen in Unterlagen blättern, während der Kommentator seine Weisheiten zu besten gibt.
PKBS kauft in Genf, Kooperation mit Baloise
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Medienmitteilung:
Im Rahmen einer strategischen Investition hat die PKBS ein bedeutendes Immobilienportfolio von sieben Liegenschaften in der Stadt Genf erworben. Das Portfolio besteht zum überwiegenden Teil aus Wohnliegenschaften, welche vollständig vermietet sind. Sämtliche Liegenschaften befinden sich an der «Rive Gauche» und weisen eine hohe Lagequalität aus.
Der Transaktionswert beträgt über eine halbe Milliarde Schweizer Franken. Der Anteil der Immobilien am Gesamtvermögen der PKBS erhöht sich dadurch um rund vier Prozent.
In Zeiten tiefer Zinsen gestaltet sich die Anlage von Pensionskassengeldern als Herausforderung. Die PKBS hat sich mit dem Erwerb der attraktiven Liegenschaften für ihre Versicherten eine ertragsstarke und nachhaltige Investitionsmöglichkeit erschlossen.
Baloise, welche selbst zu einer der grössten institutionellen Immobilienbesitzerinnen in der Westschweiz zählt, stand bei den Vertragsverhandlungen beratend zur Seite und fungiert im Rahmen der Partnerschaft künftig als Vermögens- und Immobilienmanagerin für diese Liegenschaften.
Technische Grundlagen BVG 2020
Aon und Libera haben die technischen Grundlagen BVG 2020 vorgestellt, welche in Zusammenarbeit mit fünfzehn grossen Vorsorgeeinrichtungen entwickelt wurden. Es handelt sich dabei um die fünfte Generation der BVG-Grundlagen.
Vor nunmehr über 20 Jahren haben die grössten autonomen Pensionskassen der Schweiz eingewilligt, den beiden Autoren Aon und Libera ihre Versichertenbestände zum Zwecke der Erstellung technischer Grundlagen zugänglich zu machen. Per Ende 2019 wurden die BVG-Grundlagen von nahezu 1100 Vorsorgeeinrichtungen verwendet und zur Bewertung von ca. zwei Drittel der Vorsorgekapitalien aller Vorsorgeeinrichtungen genutzt.
Lebenserwartung
Die neuen technischen Grundlagen BVG 2020 bestätigen, dass die in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versicherten Personen immer länger leben, wobei aber die Zunahme weniger stark als in der Vergangenheit ist. Parallel dazu bestätigt sich die Tendenz, dass signifikant weniger neue Invaliditätsfälle beobachtet werden.
Gemäss den technischen Grundlagen BVG 2020 hat sich die Lebenserwartung der Rentner im Verlauf der letzten fünf Jahre verlängert. Jene der 65-jährigen Männer hat um 0.65 Jahre auf 20.42 Jahre zugenommen, jene der Frauen um 0.27 Jahre auf 22.20 Jahre. Während die Lebenserwartung der Männer sich wie erwartet entwickelt hat (erwartet worden waren 20.38 Jahre) hat diejenige der Frauen etwas weniger stark als erwartet zugenommen (erwartet worden waren 22.47 Jahre).
Für das Referenzjahr 2021 (Periodentafeln mit Projektion bis ins Jahr 2021) ergeben sich bei einer Anwartschaft von 60 % für eine Ehegatten-/Partnerrente und 20 % für die Waisenrente und abhängig vom technischen Zinssatz die in Tab. 4 angegebenen Umwandlungssätze.
Dokumentation Aon / Documentation f /
Website BVG2020 / Medienmitteilung
Die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnern
Erstmals wurde 2012 mit Hilfe von Steuerdaten aus der Periode 2003 bis 2006 die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern untersucht. Mit dem konsolidierten verbesserten Datensatz kann nun eine Aktualisierung und gezielte Erweiterung der Studie von 2012 vorgenommen werden.
Der PK-Ausweis in 10 Schritten erklärt
Die UBS hat eine kurzgefasste Erklärung des Pensionskassen-Ausweises publiziert mit Erläuterung der wichtigsten Begriffe.
“Säule 3a mit sieben Siegeln”
Die NZZ bringt einen Artikel zu einer Studie von Vontobel / Raiffeisen, durchgeführt von der Hochschule Luzern, zum digitalen Anlegen, in welcher auch die Zukunft des 3a Sparens thematisiert wird.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich noch nicht richtig mit der privaten Vorsorge in der Säule 3a angefreundet. Vielen fehlen natürlich die Mittel, um überhaupt etwas einzuzahlen, andere konsumieren lieber unmittelbar, als zu sparen. Jene, die in der dritten Säule sparen, wissen aber wenig darüber. Per Jahresende 2018 betrugen die in der Säule 3a gebundenen Vermögenswerte knapp über 123 Mrd. Fr. Davon befanden sich 59 Mrd. Fr. auf Bankkonti, 18,5 Mrd. Fr. in Fondslösungen und 45,7 Mrd. Fr. in Vorsorgelösungen von Versicherungen.
Todesursachenstatistik 2018
BFS. Im Jahr 2018 starben in der Schweiz 67’088 Personen und damit 0,2% mehr als im Vorjahr. Die häufigsten Todesursachen waren wie im Jahr 2017 Herz-Kreislauf-Erkrankungen (30,7%) und Krebserkrankungen (25,9%). Wie aus der aktuellen Todesursachenstatistik des BFS hervorgeht, machten alle anderen Todesursachen jeweils weniger als 10% der Todesfälle aus, darunter Demenz mit 9,6% und Atemwegserkrankungen mit 6,9%. Insgesamt haben sich die Häufigkeiten der Todesursachen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Eine Ausnahme stellen die assistierten Suizide dar: sie näherten sich 2018 mit einem Anstieg von 17% der Marke von 1 pro 50 Todesfällen an.
Tant de bruit …
Lukas Hässig nimmt sich auf Inside Paradeplatz ein weiteres Mal die CS vor, konkret betroffen ist deren Pensionskasse, die einen grösseren Abschreiber verdauen muss.
Die Nachricht tauchte zuerst nur auf Fachseiten auf, gestern nahm dann Bloomberg den Ball auf. Zwei von der CS geschaffene Rückversicherungs-Vehikel mit Sitz im steuergünstigen Guernsey würden ihr Geschäft abwickeln.
Hinter der technisch klingenden Meldung steckt eine Bombe fürs Personal der Grossbank. Dieses war via Pensionskasse zu 100 Prozent wirtschaftliche Eigentümerin eines der zwei Vehikel. Das andere gehört einem Abu Dhabi-Staatsfonds.
Im Fall der CS-Pensionskasse, mit 29’000 Versicherten und Rentnern eine der grössten Vorsorgestiftungen des Landes, geht es um die sogenannte Humboldt Re. In ihrem Geschäftsbericht wies die CS-PK das Engagement in die Humboldt unter „Insurance-linked-Strategien“ aus.
Per Ende 2016 lag der Wert des Vehikels bei 501 Millionen Franken. Ende 2017 wies die PK für Humboldt noch 458 Millionen aus, 2018 waren es 2 Millionen mehr. Im 2019 folgte der Taucher. Per 31. Dezember wurde die Humboldt Re nur noch mit 367 Millionen Franken bewertet.
Das sind 134 Millionen weniger als 3 Jahre zuvor. Ein Debakel – zulasten der kleinen und mittleren Mitarbeiter der Bank, die in der PK versichert sind.
Die CS setzt sich zur Wehr und schreibt in einer Mitteilung u.a.:
Finanzanlagen unterliegen Wertschwankungen. Als Pensionskasse mit einem Anlagevermögen von rund CHF 17,6 Milliarden achten wir daher auf ausreichende Diversifikation. Auch wenn der Wert unserer ILS-Anlagen für sich allein betrachtet 2019 um rund 20% abgenommen hatte, erzielten wir 2019 eine überdurchschnittliche Performance von 11,3% für unser PK-Vermögen.
Auch für das laufende Jahr werden wir eine ausgezeichnete Performance (4,4% YTD per 30.11.2020) ausweisen können, zu dem auch die erwartete Aufwertung unserer ILS-Anlagen in diesem Jahr um über 10% beigetragen hat. Der Entscheid, dieses Engagement zu beenden, wurde im langfristig besten Interesse unserer Versicherten getroffen. Letzteres gilt für alle unsere
ASIP: Wirbt für sein Modell
Der Bundesrat hat das Reformmodell des Pensionskassenverbands mit seiner UWS-Senkung auf 5,8 Prozent und einer kostengünstigen Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen nicht weiter beachtet und als Alternative in seinen Unterlagen eine Variante des Baumeisterverbands und der Retail Federation aufgenommen. Der ASIP ist offenbar bestrebt, seine Vorschläge nicht sang- und klanglos untergehen zu lassen und hat eine animierte Darstellung auf DropBox und YouTube aufgeschaltet.