Die Oberaufsichtskommission hat ein Papier mit Antworten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der FRP 4 zum technischen Zins publiziert. Sie ist von allen zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge verbindlich anzuwenden. Die FRP 4 regelt Form und Inhalt der Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz gemäss Art. 52e BVG.

  FAQ AOK