Nachdem der «Kassensturz» berichtet hat, wie in Aargauer Gemeinden ehemalige Sozialhilfebeziehende ihre Schulden mit dem Altersguthaben zurückbezahlen müssen, wird die Politik aktiv. Aber nicht alle sehen die Schuld bei den Gemeinden. Diverse Vorstösse sind hängig. Die AZ schreibt dazu:

Wenn Menschen, die nach vielen Arbeitsjahren in die Sozialhilfe rutschen, mit ihrer frühzeitigen Pensionierung ihre Altersvorsorgegelder umgehend abgeben müssen, treibe man sie zum letzten Mal in die Ohnmacht, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.

Sie würden Sozialhilfebezügern gleichgestellt, die nicht oder kaum gearbeitet haben, «ihre langjährige Arbeit wird nicht wertgeschätzt, im Gegenteil». Bediene sich die Gemeinde ihrer Freizügigkeitsleistungen, würden sie zudem noch stärker von den Ergänzungsleistungen abhängig. Dabei sei «völlig unklar», wie weit die Verschiebung der Sozialhilfe in die Ergänzungsleistungen sinnvoll oder richtig sei.

  AZ