
Centre Patronal erwirbt Trianon von der Mobiliar
Das Centre Patronal übernimmt Trianon, tätig im Bereich Outsourcing von HR-Services und Pensionskassenverwaltung, von der Mobiliar. Damit will es sein Angebot für Unternehmen ausbauen und die Marktposition in der Deutschschweiz und der Romandie stärken. In einer Mitteilung der Mobiliar wird dazu ausgeführt:
Centre Patronal übernimmt die Trianon AG, seit 2016 ein Unternehmen der Gruppe Mobiliar, um sein eigenes Angebot und die Geschäftsfelder von Trianon weiterzuentwickeln. Trianon gehört heute zu den schweizweit führenden Unternehmen im Bereich Business Process Outsourcing.
Ihre Tätigkeiten umfassen die Verwaltung von Pensionskassen, HR-Services sowie proaktives Absenzenmanagement. Centre Patronal vertritt seit 85 Jahren die Interessen der Privatwirtschaft und erbringt Dienstleistungen für Unternehmen. Mit der Übernahme von Trianon durch Centre Patronal profitieren die Kunden künftig von einer zusätzlichen Dienstleistungspalette.
Christophe Reymond, Geschäftsführer von Centre Patronal: «Centre Patronal baut unter anderem Dienstleistungen in der beruflichen Vorsorge und im Personalbereich auf. Die Bündelung der Kräfte mit Trianon ist daher naheliegend und vielversprechend. Sie bietet beiden Akteuren Perspektiven zur Weiterentwicklung ihrer Services und zum Ausbau ihrer Kundinnen und Kunden.»
Risiken mit dem Eigenheim im Alter
Haben Sie sich bereits damit befasst, ob Sie sich Ihre Immobilie auch nach der Pensionierung mit einem verminderten Einkommen noch leisten können?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stecken Pensionskassengelder ins Eigenheim. Dabei entstehen Lücken in der Altersvorsorge, die Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter haben. Ob die Ersparnisse reichen, um vor der Pensionierung die Hypothek zu reduzieren oder Vorsorgelücken zu schliessen, wird oft zu spät geprüft. Die Woohntraumstudie 2025 von Helvetia und Moneypark zeigt Trends und Risiken auf.
MoreRund ein Drittel (35%) der befragten Wohneigentümerinnen und -eigentümer bis 65 Jahre geben an, dass sie für die Finanzierung ihrer Immobilie Vorsorgegelder aus der Pensionskasse eingesetzt haben. 24% haben sich für einen Bezug von Geldern aus der 2. Säule entschieden, während 11% auf eine Verpfändung gesetzt haben.
Bei beiden Varianten zeigt sich, dass je jünger die Befragten sind, je öfter Pensionskassengelder für den Immobilienkauf eingesetzt werden. Bei der Altersgruppe der 61- bis 65-Jährigen sind es 29%, während es bei den 31- bis 40-Jährigen 45% sind, also bei fast jeder zweiten Finanzierung.
Immer die Versicherer
Alt-Ständerätin Christine Egerszegi (FDP) und Alt-Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP). (Foto: Marcel Giebisch/BSV)
Die Zeitschrift CHSS des BSV hat Christine Egerszegi und Rudolf Rechsteiner aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des BVG zu einem Gespräch eingeladen. Wo es kritisch wurde, waren sie sich einig. Etwa bei der Legal Quote oder bei der gesetzlichen Verankerung des Mindest-Umwandlungssatzes. Auszüge aus dem Gespräch:
Reden wir über diese Überschüsse: Mit der sogenannten Legal Quote regelte das Parlament damals, in welchem Umfang die Vorsorgeeinrichtungen Überschüsse behalten dürfen. Im Nachhinein waren Sie dann trotzdem nicht zufrieden. Haben Sie nicht sauber gearbeitet?
Egerszegi: Wir wurden über den Tisch gezogen. Ich kann das nicht anders sagen. Wir waren uns einig: Die BVG-Revision kam mit insgesamt 29 Gegenstimmen durch beide Kammern. Wir haben gesetzlich geregelt, dass die Versicherer 10 Prozent der Überschüsse behalten dürfen. Das ist die Legal Quote.
Rechsteiner: Also maximal 10 Prozent des Gewinns. Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat das dann in der Verordnung in maximal 10 Prozent des Umsatzes uminterpretiert.
Egerszegi: Es war für alle völlig klar, dass damit der Nettoertrag und nicht der Bruttoertrag gemeint ist. Es gibt keine Branche, in der man von vornherein, also ungeachtet der Höhe der Verwaltungskosten, einfach 10 Prozent einstecken kann.
Dennoch ist dies seither nicht geändert worden.
Rechsteiner: Letztlich sassen wir am kürzeren Hebel. Für mich ist das aber nach wie vor ein Verstoss gegen den Willen des Gesetzgebers. Im Gesetz steht 10 Prozent des Überschusses. Punkt.
Statistiken 2024 zu AHV, IV, EL
AHV: Im Dezember 2024 erhielten 2 594 700 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Alters- und 223 700 Personen eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Altersrentenbeziehenden um 1,9 % und damit um netto 48 900 Personen zugenommen.
Im Jahr 2024 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 38,7 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 10,3 Milliarden bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 4,4 Milliarden Franken erzielt.
IV: Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2024 an rund 461’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss bei Ausgaben von 10,46 Milliarden Franken. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,69 Milliarden Franken. Von 254’200 Invalidenrenten wurden rund 227’300 in der Schweiz und 26 900 im Ausland ausgerichtet.
Die Eingliederungsmassnahmen kosteten rund 2 Milliarden Franken und kamen 216’000 Versicherten zugute. 103’100 Leistungen in Höhe von insgesamt 879 Millionen Franken wurden für medizinische Massnahmen erbracht (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen), gefolgt von den Abgaben von Hilfsmitteln an 68 500 Personen (240 Millionen Franken). Für 57’700 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 892 Millionen Franken.
EL: Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2024 um 4,1 % auf 5,9 Milliarden Franken. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 33 %, den Rest tragen die Kantone. 225’900 Personen erhielten im Dezember 2024 Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung. Das sind 2300 Personen oder 1,0 % mehr als Ende 2023. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf EL angewiesen sind, ist mit 12,2% leicht gesunken.
PKs zwischen Disruption und Performance-Chancen
Welche strategischen und taktischen Anpassungen bei Investments in liquide und illiquide Anlagen bieten sich Investoren im aktuell volatilen Marktumfeld? Auf dem Swiss CIO Panel der dpn diskutierten Experten darüber, wie Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihre hohe Risikotragfähigkeit für eine bessere Performance in der Kapitalanlage nutzen können.
MoreMarktumfeld und Performance
Andreas Rothacher von Complementa hebt hervor, dass Schweizer Pensionskassen ihre Anlagevermögen diversifizieren sollten, um neue Renditepotentiale zu erschließen. Im Jahr 2024 erzielten die Pensionskassen eine Durchschnittsrendite von 7,6 Prozent, was die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule unterstreicht. Auch die Mehrjahresperformances sind positiv, mit 3,6 Prozent pro Jahr für das Jahrzehnt von 2015 bis 2024. Der durchschnittliche Deckungsgrad stieg von 107,6 Ende 2023 auf 112,6 Ende 2024 1.
AnlagestrategienRothacher fordert Pensionskassen auf, ambitioniert in Bezug auf Anlagestrategie und Zielrendite zu bleiben. Die Pensionskassen gewährten im Jahr 2024 eine durchschnittliche Verzinsung von knapp 4 Prozent, deutlich über der Mindestverzinsung. Ein diszipliniertes Risikomanagement sei entscheidend, um die langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Evergreen- und Open-End-Zielfonds für Infrastruktur
Dr. Ueli Mettler, Partner bei c-alm, beleuchtet die Herausforderungen beim Zugang neuer Anlageklassen wie Infrastruktur für Pensionskassen. Zentrales Kriterium ist die rechtliche Zulässigkeit, wobei es geeignete Produkte mit transparenter Datenlage braucht.
Auf den amerikanischen Markt angewiesen
Dass die SNB eine US-Depotbank gewählt hat, wurde kurzfristig in Bern zum heiss diskutierten politischen Thema. Viele Pensionskassen halten es ähnlich, so die kantonalzürcherische BVK. Im Zürcher Kantonsparlament wurden dazu zwei Anfragen eingereicht. Die PK hat darauf geantwortet. Die NZZ schreibt:
MoreDas grösste Risiko für die BVK-Gelder wäre eine Sperrung von Vermögenswerten. Ein solcher Super-GAU ist unwahrscheinlich. Wie die BVK schreibt, müssten gegen die Schweiz oder gegen die BVK selbst Sanktionen ausgesprochen werden. Denkbar sei dies grundsätzlich bei schwerwiegenden rechtlichen Verstössen. Solche seien aber derzeit nicht ersichtlich, hält die BVK in ihren Antworten auf die beiden Anfragen fest.
Klar ist allerdings auch: Würde es zu einem wie auch immer ausgestalteten amerikanischen Zugriff kommen, könnte sich die BVK diesem nicht ohne weiteres entziehen. Sie könnte sich insbesondere nicht schützen, indem sie ihre amerikanischen Vermögenswerte statt beim Schweizer Ableger von JP Morgan bei einer Schweizer Bank deponieren würde.
«Was der Bundesrat liefert, ist ein schlechter Witz»
Melanie Racine, Vizepräsidentin der Jungfreisinningen, kommentiert im Nebelspalter die Ideen des Bundesrats zur AHV-Reform.
MoreDer Bundesrat hätte den Auftrag gehabt, die Altersvorsorge zu stabilisieren. Was er liefert, ist ein schlechter Witz. Kein Wort zur dringend nötigen Erhöhung des Rentenalters. Kein mutiger Vorschlag, der unsere AHV langfristig sichert. Stattdessen: Noch mehr Lohnabzüge, noch höhere Steuern, noch mehr Umverteilung von Jung zu Alt. Das ist keine Lösung – das ist Arbeitsverweigerung.
Besonders stossend: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist noch nicht einmal gesichert – und trotzdem werden bereits neue Belastungen gefordert. Ich spüre das direkt: Als Unternehmerin zahle ich nicht nur privat, sondern auch mit meinem Unternehmen immer mehr. Arbeit wird zunehmend bestraft – genau das Gegenteil von dem, was unser Land eigentlich braucht.
Dass sich die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht hat, wird in der politischen Diskussion systematisch ignoriert. Dabei wäre eine moderate Erhöhung des Rentenalters nur logisch und gerecht gegenüber den kommenden Generationen.
Ein echter Anreiz, länger zu arbeiten, wäre etwa ein steuerbefreites Einkommen nach Erreichen des AHV-Alters. Diese und weitere Forderungen stellten wir Jungfreisinnigen kürzlich am 1. Mai in unserem 3-Punkte-Plan vor – für eine moderne Arbeitswelt, in der Leistung wieder zählt, Innovation ermöglicht wird und Chancen entstehen.
«Die Bankrotterklärung des Bundesrats in Sachen Rentenalter»
«Die Verantwortungslosigkeit in Bezug auf den Selbstbedienungsladen AHV hat nun auch die Regierung erreicht», schreibt Hansueli Schöchli in seinem Kommentar zu den Plänen des Bundesrats für die BVG2030-Reform – und trifft den Nagel auf den Kopf.
Beim nächsten Sanierungsschritt für die AHV, der Finanzlöcher von 2030 bis 2040 vermeiden soll, könne man vielleicht auch über das Rentenalter reden, hiess es lange.
Doch nun hat der Bundesrat Klartext gesprochen: Eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters soll es bis 2040 nicht geben. Einer der dafür gelieferten Hauptgründe ist skurril: Man könne das Rentenalter nur mit Übergangsfristen und Kompensationsmassnahmen erhöhen, deshalb käme die Erhöhung zu spät, um die AHV-Finanzierung während der kritischen Phase sicherzustellen.
Dass der Bundesrat selber nicht früher eine Rentenaltererhöhung vorschlagen wollte, blieb natürlich ungesagt. Und mit der genannten Begründung könnte man eine Rentenaltererhöhung zu allen Zeiten ablehnen. Das ist wohl auch die Absicht.
Auch die zweite Kernbegründung ist unredlich: Eine Erhöhung des Rentenalters sei nicht mehrheitsfähig, wie das klare Volks-Nein von 2024 zur Rentenalter-Initiative der Jungfreisinnigen zeige. Der Bundesrat hatte die Initiative laut seinen damaligen Bekundungen wegen der «starren» Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung abgelehnt.
Zwischen einer solchen Initiative und zum Beispiel einer einmaligen Erhöhung des Normrentenalters von 65 auf 66 oder 67 im Rahmen eines Gesamtpakets, das auch AHV-Mehreinnahmen enthält, besteht ein grosser Unterschied.
Der Entscheid des Bundesrats ist eine politische Bankrotterklärung. Dem Vernehmen nach ist die linke Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Bundesrat mit ihrem Kurs nicht auf starken Widerstand bei den Bürgerlichen gestossen. Die grassierende Verantwortungslosigkeit in Sachen AHV ist definitiv auch in der Regierung angekommen.
Gewerkschaftsbund sieht Angriff auf die AHV
Während der Verzicht des Bundesrats auf eine Erhöhung des Referenzalters in der AHV2030-Reform euphorisch begrüsst wird, kritisiert der Gewerkschaftsbund den Verzicht auf Leistungsverbesserungen.
Angesichts dieser Ausgangslage sind die vom Bundesrat beschlossenen Prüfaufträge für die nächste AHV-Reform ungenügend. Zwar verzichtet der Bundesrat darauf, für die nächste AHV-Reform eine generelle Rentenaltererhöhung zu prüfen. Damit anerkennt und respektiert er den klaren Willen der Stimmbevölkerung, die sich im letzten Jahr mit wuchtigen 75 Prozent gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen hat.
Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist dieser Beschluss entscheidend. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass der Bundesrat trotzdem einseitig auf Massnahmen setzt, um längeres Arbeiten vorzubereiten. Antworten auf die konkreten Probleme der Arbeitnehmenden und RentnerInnen fehlen: der Bundesrat verzichtet auf Rentenerhöhungen für Personen mit tiefen Einkommen. Obwohl sich die Arbeitgeber und alle bürgerlichen Parteien noch vor einem Jahr dafür ausgesprochen hatten.
Stattdessen prüft der Bundesrat sogar, den Teuerungsausgleich in der AHV aussetzen und damit die Kaufkraft der RentnerInnen mit tiefen AHV-Renten noch zusätzlich schwächen. Der SGB wird sich vehement gegen diesen Angriff auf die AHV einsetzen.
Der SGB ist überzeugt: Nur wenn der Fokus über die pure Finanzierungsfrage hinaus geöffnet wird, ist eine zukunftsweisende AHV-Revision erreichbar. Die Arbeitnehmenden brauchen Antworten auf zu tiefe AHV-Renten trotz lebenslangem Arbeiten.
Sie brauchen Massnahmen, um AHV-Beitragslücken vorzubeugen und zu schliessen. Und sie brauchen eine solide finanzierte AHV, bei der DividendenbezügerInnen nicht entlastet werden während die RentnerInnen unter schwindenden Renteneinkommen leiden.
AHV-Pläne des Bundesrats ohne Erhöhung des Referenzalters
Der Arbeitgeberverband hat sich kritisch zu den bundesrätlichen Vorgaben für die AHV2030-Reform geäussert. Insbesondere der Verzicht auf eine Erhöhung des Referenzalters kommt bei den Arbeitgebern nicht gut an. Der Verband schreibt:
Geht es nach dem Willen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ist eine generelle Erhöhung des Referenzalters kein Teil der Reform. Dagegen sollen die Anreize verbessert werden, damit die Menschen freiwillig länger arbeiten.
Das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV soll aufgehoben werden, der AHV-Freibetrag erhöht und die Frühpensionierung weniger attraktiv gemacht werden.
Währenddem Anreize für eine Weiterarbeit nach dem offiziellen Referenzalter zu begrüssen sind und Lebensarbeitszeitmodelle diskutiert werden können, ist es unverständlich und besonders für den Mittelstand, Familien und Arbeitgeber schmerzhaft, wenn die Lohnabgaben laufend steigen.
Dass eine Erhöhung des Referenzalters angesichts der laufend steigenden Lebenserwartung vertretbar und sinnvoll ist, zeigen Länder mit den nachhaltigsten Sozialversicherungssystemen wie die Niederlande und Dänemark, wobei beide ein offizielles Rentenalter von 67 Jahren kennen und das Rentenalter laufend der Lebenserwartung angepasst wird.
Die Schweiz hat dieselbe demographische Herausforderung und sollte sich ihr stellen, anstatt laufend Wohlstand und Standortattraktivität zu opfern.
Die Pläne des Bundesrats zur AHV2030-Reform
An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 hat der Bundesrat die ersten Stossrichtungen der Vorlage AHV2030 festgelegt. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Pensionierung der Babyboom-Generation werden die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Der Bundesrat will diesen Anstieg über höhere AHV-Einnahmen aus den bestehenden Finanzierungsquellen auffangen. Zudem will er die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung anpassen und dazu die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern. In der Mitteilung dazu heisst es:
MoreIn den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen.
Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner wird sich weiter verschlechtern.
Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Franken ausweisen.
Falls Parlament und Volk die Finanzierung der 13. AHV-Altersrente annehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, dann sinkt der jährliche Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.
Steuererhöhung für Kapitalbezüge und 3a benachteiligt Selbständige
Albert Speck beschreibt in der NZZ die Folgen der vom Bundesrat geforderten Erhöhung der Steuern beim Kapitalbezug und die Säule 3a für die Selbständigen. Sie wären ziemlich verheerend.
More«Dass der Bundesrat willkürlich die geltenden Regeln ändern will, hat mein Vertrauen in die Politik schwer erschüttert», sagt Thomas Ammann. Seit 24 Jahren betreibt er in Zürich eine Agentur für Public Relations und gibt Unterricht an Fachhochschulen. Als Selbständiger hat er, wie vom Bund empfohlen, pflichtbewusst für seine Altersvorsorge gespart.
Weil Ammann mit seiner Einzelfirma keiner Pensionskasse angehört, hat er das Kapital Jahr für Jahr in die Säule 3a einbezahlt. Doch bei der dritten Säule kann er sich keine Rente auszahlen lassen – im Gegensatz zur zweiten Säule. Deshalb bleibt ihm bei der Pensionierung nur die Möglichkeit, seine 3a-Ersparnisse als Kapital zu beziehen. Und für diesen Kapitalbezug soll er nun plötzlich viel höhere Steuern bezahlen? Ammann versteht die Welt nicht mehr.
Tag der SGE von inter-pension
Am 12. Mai fand der erste Tag der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in Bern statt Die rund 60 Teilnehmer aus Politik, Sozialpartnerschaft und Fachwelt nutzten die Gelegenheit für Diskussionen und Kontakte.
Den Auftakt machte Laurent Schlaefli, Präsident von inter-pension, mit einer herzlichen Begrüssung. Anschliessend erläuterte Barbara Zimmermann vom Schweizerischen Arbeitgeberverband die Bedeutung der beruflichen Vorsorge für die Arbeitgeber und die Sichtweise der Arbeitgeberseite für die anstehenden Herausforderungen.
Das Podiumsgespräch war dem Thema „Konsolidierung vs. Individualisierung – wohin bewegt sich die 2. Säule?“ gewidmet. Mit dabei waren Nationalrat Thomas Rechsteiner, Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension. Die Gesprächspartner beleuchteten verschiedene Perspektiven zur künftigen Struktur der beruflichen Vorsorge und stellten sich auch den Fragen aus dem Publikum.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden alle Traktanden einstimmig angenommen. Corrado Tedeschi hat den Vorsitz der Geschäftsleitung bei der Livica Sammelstiftung abgegeben und scheidet daher auch aus dem Vorstand von inter-pension aus.
Sein Nachfolger, Smain Barka, wurde einstimmig als neues Vorstandsmitglied gewählt. Im Rahmen der turnusgemässen Wahlen wurden zudem Gladys Laffely, Pascal Kuchen und Laurent Schlaefli in ihren Ämtern bestätigt. Pascal Kuchen übernimmt erneut das Amt des Vizepräsidenten, Laurent Schlaefli bleibt Präsident des Verbands.
UWS, Rentenalter, Zinsen, Verwaltungskosten und mehr
Laurent Schlaefli, Geschäftsführer der Profond Vorsorgeeinrichtung, spricht im cash-Interview über die hohe Verzinsung und den Umwandlungssatz seiner Pensionskasse, über die Digitalisierung und Reformen der Altersvorsorge. Auszüge:
Herr Schlaefli, für 2024 bietet Profond eine Verzinsung von 8 Prozent und einen Umwandlungssatz von 5,6 Prozent. Beide Werte sind vergleichsweise hoch. Wie kommen sie zustande?
Laurent Schlaefli: Die Werte erklären sich mit der Performance. Wir haben eine Milliarde Franken Rendite gemacht. Davon gingen 500 Millionen in die Wertschwankungsreserven. Die anderen 500 Millionen haben wir an die Versicherten verteilt. Denn wir wissen, dass viele von ihnen nach wenigen Jahren den Arbeitgeber und damit die Pensionskasse wechseln. Sie gingen leer aus, wenn wir bei guter Performance die Verzinsung tief halten und dafür die Reserven noch mehr aufbauen würden.
Inwieweit gehen die Verzinsung und der Umwandlungssatz auf Kosten eines höheren Deckungsgrades? Profond kommt auf 108 Prozent per Ende März respektive 110 Prozent per Ende Dezember. Andere Vorsorgeeinrichtungen liegen höher, teilweise über 120 Prozent.
Der Deckungsgrad ist nur ein Buchwert. Effektiv relevant ist das Geld, das durch Dividenden oder Immobilienrenditen in unsere Kassen fliesst – der Cash Flow also. Er wird in den nächsten zehn Jahren positiv sein. Das wissen wir aus Analysen. Oder anders gesagt: Wir können die Renten auch bei einer Unterdeckung bezahlen. Sie wäre kein Problem.
Renditepotenzial von Privatmarkt-Anlagen
Die Handelszeitung berichtet über ein Webinar der ZHAW, in welchem die Chancen von Privatmarkt-Anlagen diskutiert wurden. Für die internationale Perspektive war als erste Referentin Lauren Goodwin zugeschaltet, Chief Market Strategist bei New York Life Investments. Anschliessend sprach Beat Wüst, Leiter Vermögensanlagen bei der GastroSocial Pensionskasse, über nachhaltige Renditen mit einem substanziellen Anteil von Privatmarktanlagen im Portfolio einer Pensionskasse. Zum Abschluss erörterte Daniel Emmenegger, Leiter Strategie & Research der Asga Pensionskasse, die erforderlichen Profile von Anlagen in Private Equity, Infrastruktur und Private Debt.