Alt-Ständerätin Christine Egerszegi (FDP) und Alt-Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP). (Foto: Marcel Giebisch/BSV) 

Die Zeitschrift CHSS des BSV hat Christine Egerszegi und Rudolf Rechsteiner aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des BVG zu einem Gespräch eingeladen. Wo es kritisch wurde, waren sie sich einig. Etwa bei der Legal Quote oder bei der gesetzlichen Verankerung des Mindest-Umwandlungssatzes. Auszüge aus dem Gespräch:

Reden wir über diese Überschüsse: Mit der sogenannten Legal Quote regelte das Parlament damals, in welchem Umfang die Vorsorgeeinrichtungen Überschüsse behalten dürfen. Im Nachhinein waren Sie dann trotzdem nicht zufrieden. Haben Sie nicht sauber gearbeitet?
Egerszegi: Wir wurden über den Tisch gezogen. Ich kann das nicht anders sagen. Wir waren uns einig: Die BVG-Revision kam mit insgesamt 29 Gegenstimmen durch beide Kammern. Wir haben gesetzlich geregelt, dass die Versicherer 10 Prozent der Überschüsse behalten dürfen. Das ist die Legal Quote.

Rechsteiner: Also maximal 10 Prozent des Gewinns. Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat das dann in der Verordnung in maximal 10 Prozent des Umsatzes uminterpretiert.

Egerszegi: Es war für alle völlig klar, dass damit der Nettoertrag und nicht der Bruttoertrag gemeint ist. Es gibt keine Branche, in der man von vornherein, also ungeachtet der Höhe der Verwaltungskosten, einfach 10 Prozent einstecken kann.

Dennoch ist dies seither nicht geändert worden.
Rechsteiner: Letztlich sassen wir am kürzeren Hebel. Für mich ist das aber nach wie vor ein Verstoss gegen den Willen des Gesetzgebers. Im Gesetz steht 10 Prozent des Überschusses. Punkt.

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