Der Arbeitgeberverband hat sich kritisch zu den bundesrätlichen Vorgaben für die AHV2030-Reform geäussert. Insbesondere der Verzicht auf eine Erhöhung des Referenzalters kommt bei den Arbeitgebern nicht gut an. Der Verband schreibt:
Geht es nach dem Willen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ist eine generelle Erhöhung des Referenzalters kein Teil der Reform. Dagegen sollen die Anreize verbessert werden, damit die Menschen freiwillig länger arbeiten.
Das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV soll aufgehoben werden, der AHV-Freibetrag erhöht und die Frühpensionierung weniger attraktiv gemacht werden.
Währenddem Anreize für eine Weiterarbeit nach dem offiziellen Referenzalter zu begrüssen sind und Lebensarbeitszeitmodelle diskutiert werden können, ist es unverständlich und besonders für den Mittelstand, Familien und Arbeitgeber schmerzhaft, wenn die Lohnabgaben laufend steigen.
Dass eine Erhöhung des Referenzalters angesichts der laufend steigenden Lebenserwartung vertretbar und sinnvoll ist, zeigen Länder mit den nachhaltigsten Sozialversicherungssystemen wie die Niederlande und Dänemark, wobei beide ein offizielles Rentenalter von 67 Jahren kennen und das Rentenalter laufend der Lebenserwartung angepasst wird.
Die Schweiz hat dieselbe demographische Herausforderung und sollte sich ihr stellen, anstatt laufend Wohlstand und Standortattraktivität zu opfern.
