Doch wie könnte der Bundesrat vorgehen? Heute gilt folgendes Prinzip bei der Frühpensionierung und dem Vorbezug der AHV-Rente: Wer ein Jahr früher aus dem Erwerbsleben aussteigt, also mit 64 statt 65 Jahren, erhält lebenslang eine um 6,8 Prozent gekürzte Rente. Wer zwei Jahre früher aussteigt, also mit 63 Jahren, muss mit einer Einbusse von 13,6 Prozent auskommen.
Bei einer maximalen monatlichen AHV-Rente von 2520 Franken bedeutet dies eine Einkommenseinbusse von 171 Franken im ersten Fall und von 342 Franken im zweiten Fall. Mit der bis 2028 durchzuführenden Erhöhung des Referenzrentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre gibt es noch Übergangsbestimmungen für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden.
Wie kann man also Erwerbstätige von einer Frühpensionierung abhalten? Die Antwort liegt auf der Hand: über das Portemonnaie. Statt ihre lebenslange Rente um 6,8 Prozent zu kürzen, wird dieser Prozentsatz erhöht, zum Beispiel auf 7,5 Prozent. Wer also ab 2028 mit 63 Jahren in Rente ginge, müsste eine Rentenkürzung von 15 Prozent hinnehmen. Dies würde den AHV-Fonds etwas entlasten, denn in der Regel sind es die Wohlhabenden oder Besserverdienenden, die vorzeitig in den Ruhestand gehen und somit aufhören, Beiträge zu zahlen.
Gabriela Medici, die für Sozialversicherungen zuständige Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), glaubt, dass der Bundesrat den Rentenkürzungssatz bei der Frühpensionierung erhöhen könnte. Dieser Massnahme kann sie jedoch nichts abgewinnen. «Es gibt auch Erwerbstätige mit kleinem Einkommen, die keine Arbeit mehr finden und gezwungen sind, vorzeitig in Rente zu gehen. Diese Menschen würden wir bestrafen.» (…)
Auch bei den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen stösst die Idee des Bundesrats, die Frühpensionierung zu erschweren, auf Ablehnung. «Das ist nur eine Nebelschwade, um das Fehlen einer echten AHV-Reform zu verschleiern», sagt Brenda Duruz-McEvoy, Direktorin der Vorsorgeeinrichtungen beim Centre Patronal, einer gesamtschweizerischen Organisation, die wirtschaftliche und politische Interessen der Privatwirtschaft vertritt. «Man will Leute bestrafen, die früher in Rente gehen, und solche, die es auch in Zukunft tun werden, wenn sie es sich leisten können. Letztlich werden aber Erwerbstätige mit kleinem Einkommen geschröpft.»