An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 hat der Bundesrat die ersten Stossrichtungen der Vorlage AHV2030 festgelegt. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Pensionierung der Babyboom-Generation werden die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Der Bundesrat will diesen Anstieg über höhere AHV-Einnahmen aus den bestehenden Finanzierungsquellen auffangen. Zudem will er die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung anpassen und dazu die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern. In der Mitteilung dazu heisst es:

In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen.

Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner wird sich weiter verschlechtern.

Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Franken ausweisen.

Falls Parlament und Volk die Finanzierung der 13. AHV-Altersrente annehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, dann sinkt der jährliche Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.

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