
VZ Pensionskassen-Rating 2025
Das VZ Vermögenszentrum hat wiederum ein Rating von rund 30 grossen Sammeleinrichtungen publiziert. Folgende Kriterien wurden untersucht: Deckungsgrad, Umwandlungssatz, Verzinsung der Altersguthaben, Verwaltungskosten, Gesamtkosten, Sanierungsfähigkeit.
Als wichtigste Ergebnisse werden aufgeführt:
• Per 31. Dezember 2024 ist keine Vorsorgeeinrichtung mehr in Unterdeckung.
Per Ende 2023 waren es noch drei. Der höchste Deckungsgrad
beträgt rund 119 Prozent.
• Die Höhe der Umwandlungssätze variiert stark. So hat die letztplatzierte Vorsorgeeinrichtung einen um 30 Prozent tieferen Umwandlungssatz als die bestplatzierte. Dies führt zu einer um 30 Prozent tieferen lebenslangen Altersrente.
• Auch bei der durchschnittlichen Verzinsung der letzten drei Jahre gibt es grosse Unterschiede. So hat die letztplatzierte Vorsorgeeinrichtung die Altersguthaben um 78 Prozent tiefer verzinst als die bestplatzierte. Die Unterschiede sind bereits bei den Top 15 massiv: Die Pensionskasse auf Platz 1 gewährt gegenüber derjenigen auf Platz 15 einen fast doppelte so
hohen Zins.
• Die Unterschiede sind ebenso bei den Verwaltungskosten deutlich: Je nach Pensionskasse betragen sie zwischen 132 und 715 Franken pro Person.
• Neu werden die Gesamtkosten (Summe der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten) ins Rating aufgenommen mit einem beeindruckenden Resultat: Weist die bestplatzierte Vorsorgeeinrichtungen Gesamtkosten von lediglich 206 Franken aus, sind es bei der letztplatzierten 1579 Franken.
• Der tiefste Anteil der Rentner am Gesamttotal der versicherten Personen liegt bei 5 Prozent. Dies bedeutet, dass diese Vorsorgeeinrichtung rund 20-mal mehr aktiv Versicherte als Rentner hat. Der Rentneranteil bei der letztplatzierten Vorsorgeeinrichtung liegt bei 54,5 Prozent. Somit hat diese Pensionskasse mehr Rentner als aktiv Versicherte.
• Die Unterschiede sind auch beim Anteil des obligatorischen Guthabens am Gesamtguthaben gross: Während die bestplatzierte Vorsorgeeinrichtung einen Anteil von 33,5 Prozent verzeichnet, sind es bei der letztplatzierten Einrichtung 68,8 Prozent.
Steuer: Weniger für die Rente, mehr für das Kapital
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, äussert sich in einem ausführlichen Interview mit Cash zum Steuerstreit beim Kapitalbezug und der Widestand gegen die bundesrätlichen Pläne bei den Fachverbänden. Auszüge:
Woher kommt dieser Gegenwind Ihrer Wahrnehmung nach?
Es sind nicht nur die Pensionskassen und ihre Fachverbände, die aufschreien und sagen, die höheren Steuern seien falsch. Auch Banken und Versicherer als Anbieter von Vorsorgelösungen wehren sich. Zudem haben sich Beratungsunternehmen kritisch geäussert. Der Widerstand kommt von verschiedenen Seiten und ist daher breit abgestützt. Das ist positiv.
Kommt dieser Widerstand aus der Befürchtung, die Vorsorge der Leute werde geschwächt – oder sieht man das eigene Geschäft gefährdet?
Die Motive der anderen kenne ich nicht. Zu den Pensionskassen kann ich sagen, dass sie wegen der höheren Steuern nicht mit geringeren Einzahlungen rechnen. Die Beiträge sind ja lohnabhängig und obligatorisch. Sorgen macht mir aber, dass die Steuererhöhung auf das Image der Pensionskassen abfärbt.
Sie kennen die Diskussion um die sinkenden Umwandlungssätze und um die angeblich hohen Verwaltungskosten. Höhere Steuern auf Kapitalbezüge würden eine weitere Flanke öffnen. Das hilft dem Vorsorgesystem nicht, wobei es doch keine Rolle spielt, dass der Bund und nicht die Pensionskassen den Menschen eine höhere Steuerlast auferlegt. Entscheidend ist, was die Leute wahrnehmen. Vermutlich sind die Pensionskassen in puncto Image allein schon aufgrund der laufenden Diskussion Verlierer.
MoreMachtrausch
Chefredaktor Gujer hat an der GV der NZZ-Aktionäre eine fulminante Brandrede gegen die Dominanz linker Machtpolitik im privaten und öffentlichen Leben der Schweiz gehalten. Sie wurde in der Zeitung in voller Länge abgedruckt. Von den Betroffenen kam verdruckste Kritik. Bspw. im linksintellektuellen Portal Infosperber, wo Punkt für Punkt nachgewiesen wird, dass nichts in Gujers Rede stimmt, auch und vor allem dort nicht, wo er recht hat. Gujer schreibt, sagt:
MoreDie Städte sind die Bastionen eines Lebensstils, der sich als überlegen betrachtet und auf alle Fleischesser, Autofahrer und Besitzer von Laubblasenden herabschaut.
Die moralisch verbrämte Verachtung kommt im Gewand von Vorschriften und von unverbindlichen Richtlinien daher. Der Zweck ist derselbe. Es entsteht ein Klima, in dem nur eine Ideologie toleriert wird.
Die Bürger umgibt ein von Jahr zu Jahr engmaschigeres Geflecht von Geboten und Verboten, von obrigkeitsstaatlichen Erwartungen und Empfehlungen, von denen man nicht weiss, ob sie noch freiwillig oder schon verpflichtend sind.
In den Städten befinden sich die Medien und die Universitäten. Hier rekrutiert auch die Bundesverwaltung. Dieses akademische Milieu prägt direkt und indirekt die ganze Schweiz. Kulturelle Hegemonie nennt sich das. Sie ist erfolgreich, gerade weil sie in keinem Amtsblatt steht. Sie ist die unsichtbare Hand des tiefen Staats.
Mitte will BVG-Versicherung einschränken
Die Mitte schlägt in ihrer Vernehmlassung zum Entlastungspaket, welches u.a. auch die Höherbesteuerung von Kapitalbezügen und Säule 3a gehören, vor, die Höhe des versicherbaren Lohns zu halbieren. Fabian Schäfer gibt dem Vorschlag gute Chancen. Er schreibt in der NZZ:
Das heutige Maximum sei «unverhältnismässig hoch», schreibt sie in der Vernehmlassung. «Die ursprünglich als Vorsorgeförderung gedachte Regelung hat sich zu einem Vehikel der Steueroptimierung für die höchsten Einkommen entwickelt und führt zu substanziellen Einnahmeausfällen beim Fiskus.»
Als Möglichkeit nennt die Mitte eine Halbierung des Maximums. Damit könnte man immer noch Jahreslöhne bis 450’000 Franken steuerprivilegiert versichern.
«Wir wollen nicht den Mittelstand treffen, sondern nur die obersten Spitzenverdiener», erklärt der Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Als diplomierter Steuerexperte kennt er die Materie bestens. «Unser Vorschlag zielt darauf ab, Exzesse zu verhindern. Das sind Einzelfälle, aber sie schaden dem Vertrauen in unser Steuersystem.»
Somit ist anzunehmen, dass die Mehreinnahmen für den Bund nicht sehr gross wären. Eine Schätzung legt die Mitte nicht vor. Sie versteht ihren Vorschlag mehr als Anregung: Der Bundesrat solle ihn prüfen und allenfalls eine konkrete Vorlage ausarbeiten.
Es gäbe eine einfachere Variante, die Begünstigung des Alterssparens zu reduzieren: Das Parlament könnte die Einkäufe begrenzen, die jährlich maximal abgezogen werden dürfen. Je nach Höhe dieser Obergrenze wären die Auswirkungen breiter verteilt und nicht mehr auf Spitzenverdiener beschränkt. Einen solchen Vorschlag würde die Mitte-Partei aber eher kritisch beurteilen, wie Ständerat Ettlin sagt.
Waffen vereinbar mit ESG? UBS und Swisscanto sehen es unterschiedlich
Während US-Präsident Trump um Frieden in der Ukraine bemüht ist, haben europäische Länder ihren Willen bekundet, das Land weiterhin mit Waffen und auch mit eigenen Truppen zu unterstützen. Der Kauf (und der Einsatz) von Waffen wird offenbar in einem anderen Licht gesehen als noch vor einigen Monaten. Sind sie deshalb in einem der «Nachhaltigkeit» verpflichteten Portefeuille wieder vertretbar und auch unter dem Kürzel ESG zu akzeptieren? Tippinpoint schreibt dazu:
In der Debatte, ob Waffenhersteller in ESG-Produkte aufgenommen werden sollen, sieht sich der Fondsanbieter DSW zu einer Klarstellung gezwungen. Und liefert gleichzeitig eine interessante Erklärung, was ESG aus seiner Sicht ist.
Hat DWS das bestehende Verbot von Rüstungsinvestitionen für ihre Nachhaltigkeitsfonds aufgehoben? Diesen Eindruck konnte man bekommen nach einem Bloomberg-Artikel, der von einigen Medien übernommen wurde. Jetzt sieht sich die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank zu einer Klarstellung verpflichtet.
«Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den ‹DWS ESG Investment Standard›-Filter anwenden, nicht für Investitionen in Rüstungswerte», heisst es auf der Website des Asset Managers – das Wort nicht dabei in Grossbuchstaben, fett und unterstrichen hervorgehoben.
Die scharfe Reaktion des deutsche Fondsanbieters kommt nicht von ungefähr. DWS musste kürzlich eine Busse über 25 Millionen Euro wegen Greenwashing-Vorwürfen bezahlen. (…)
Nicht alle Asset Manager handhaben das so: UBS Asset Management hat die jüngst ihre Ausschlusskriterien für Investitionen in Waffenkonzerne gelockert. Laut dem aktuellen Ausschlussrichtlinienbericht («Sustainability Exclusion Policy»), der Ende März veröffentlicht wurde, dürfen bestimmte Nachhaltigkeitsfonds nun in Produzenten konventioneller Waffensysteme investieren.
Andere Anbieter bleiben zurückhaltend, wie tippinpoint berichtete. Swisscanto etwa schliesst weiterhin Kriegsmaterialhersteller aus Nachhaltigkeitsfonds aus. Scharfe Kritik an der aufgeweichten Nachhaltigkeitespolitik der UBS äusserte auch die Anlagestiftung Ethos: «Wir erachten die Lockerung der Investitionsausschlusskriterien der UBS im aktuellen geopolitischen Kontext als besorgniserregend», sagte ein Sprecher.
Kapital oder Rente? PKs in der Pflicht
Auch die NZZ beschäftigt sich – ein weiteres Mal – mit dem neuerdings hochpolitischen Thema des Kapitalbezugs bei Pensionierung. Die aktuelle VZ-Studie sieht als Hauptgrund für die wachsende Attraktivität des Kapitalbezugs den gesunkenen Umwandlungssatz.
Im Beitrag von Michael Ferber sehen diverse Exponenten der Branche noch andere Ursachen. Und an die Adresse der Finanzbranche hagelt es Vorwürfe. Während vielfach Einschränkungen empfohlen werden, möchte ASIP-Direktor die Entscheidungsfreiheit der Versicherten wahren.
MoreLukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, weist indessen darauf hin, dass die Umwandlungssätze vor allem aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung gesunken sind – die angesparten Vermögen in der Pensionskasse müssen folglich für eine immer längere Zeit reichen. Versicherte, die einen Kapitalbezug erwägen, sollten sich bewusst sein, dass auch ihre Lebenserwartung länger ausfallen könnte und dass das aus der Pensionskasse bezogene Geld dann für mehr Jahre reichen müsste.
Der Kapitalbezug hat weitere Risiken. «Zudem können sich Versicherte rasch überschätzen, wenn sie denken, sie könnten das Geld aus der beruflichen Vorsorge selber besser verwalten als die Pensionskasse», sagt Müller-Brunner. Als Beispiel nennt er einen Crash an den Börsen. Beziehe man als Pensionierter eine Rente aus der Pensionskasse, habe der Kurssturz darauf im Normalfall keine Auswirkungen. Verwalte man das Vermögen hingegen selbst, sehe es ganz anders aus.
Trotzdem gebe es Versicherte, für die der Kapitalbezug die richtige Option sei, sagt Müller-Brunner. Dies gelte beispielsweise für Personen, die bereits bei der Pensionierung wüssten, dass ihre Lebenserwartung geringer sein dürfte als beim Durchschnitt der Bevölkerung.
Für die meisten Personen dürfte es aber aus Sicht von Müller-Brunner ein gutes Geschäft sein, die Rente zu nehmen und folglich die Risiken bei der Vermögensanlage an die Pensionskasse zu delegieren – zumal die Vorsorgeeinrichtung bei der Anlage der Gelder deutlich bessere Konditionen erhalte als Privatpersonen. «Grundsätzlich fehlt es in der Schweiz an Fürsprechern für die Rente», sagt er. (…)
VZ: Fakten zum Kapitalbezug
Die starke Zunahme der Kapitalbezüge wurde zum Politikum. Der Bundesrat plant, mit einer stärkeren Besteuerung deren Attraktivität zu verringern. Um Klarheit zu schaffen, hat das VZ Zentrum die wichtigsten Studien und Analysen zu diesem Thema im Detail untersucht.
Gleichzeitig hat das VZ eine eigene Analyse bei rund 8000 Kunden gemacht sowie eine Umfrage bei rund 1200 Personen durchgeführt. Ziel der Recherche war, fundierte Aussagen darüber machen zu können, wie und warum sich Versicherte für die eine oder andere Bezugsform entscheiden. Im Management-Summary heisst es zusammenfassend:
More• Umwandlungssätze: Gemäss den neusten Daten des Bundes war der Anteil der reinen Kapitalbezüge 2023 zum ersten Mal höher als der Anteil der reinen Rentenbezüge. Aus der Untersuchung des VZ geht klar hervor, dass die sinkenden Umwandlungssätze der Hauptgrund für die Zunahme der Kapitalbezüge sind.
Mit dem Umwandlungssatz werden die Pensionskassenguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Weil diese Sätze massiv gesunken sind, fallen die Renten viel tiefer aus. Das macht den Rentenbezug unattraktiver.
• Beweggründe: Die Entscheidung zwischen Rente, Kapital und einer Kombination daraus hängt von mehreren Faktoren ab. Die Analyse des VZ zeigt: Die wichtigsten Motive für einen Kapitalbezug sind Sicherheit, Flexibilität und Kontrolle über das eigene Einkommen. Ausschlaggebend sind auch die Absicherung der Familie und der Wunsch, das Ersparte selbst anzulegen. Steuerliche Überlegungen spielen für die meisten keine entscheidende Rolle.
• Steuern: Der Kapitalbezug führt nicht automatisch zu einem Steuervorteil. In den ersten Jahren nach der Pensionierung wird der Kapitalbezug sogar deutlich stärker besteuert als der Rentenbezug. Erst nach sehr vielen Jahren kann sich das ändern.
Kapitalbezug und Rückforderung der Quellensteuer
Wo kann die Quellensteuer zurückgefordert werden?
Interaktive Karte mit Detail-Angaben
Beim Bezug des Pensionskassenkapitals wird eine Steuer fällig: Bei Wohnsitz in der Schweiz die Kapitalauszahlungssteuer; bei Wohnsitz im Ausland die Quellensteuer. Letztere können Auslandschweizer unter Umständen zurückfordern. Claude Chatelain zeigt auf, was unter «Umständen» zu verstehen ist.
Grundsätzlich gilt folgendes: Wird das PK-Kapital mit Wohn- und Steuersitz Schweiz bezogen, wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch ausfällt. Wird das Kapital aber erst nach dem Wegzug aus der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland bezogen, so wird eine Quellensteuer in Abzug gebracht. Auch diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Sie ist meistens tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer. (…)
Die USA gehört zu jenen Ländern, bei denen im Doppelbesteuerungsabkommen die Rückforderung der Quellensteuer ausdrücklich vorgesehen ist. Wer sich also in den USA niederlässt, kann im Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung die Quellensteuer zurückfordern. Das gleiche gilt für die meisten europäischen Staaten.
Nun ist das Doppelbesteuerungsabkommen noch kein Garant dafür, dass man die Quellensteuer zurückfordern kann. Mit Ländern wie Dänemark, Grossbritannien, Island, Kanada, Schweden oder Südafrika hat die Schweiz sehr wohl ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet – und doch können ausgewanderte Schweizerinnen und Schweizer die in Abzug gebrachte Quellensteuer auf ihren Pensionskassenvermögen nicht zurückfordern.
In den betreffenden Abkommen ist das Besteuerungsrecht der Schweiz zugewiesen worden. Wobei auch hier Vorsicht geboten ist: Es kann dann trotzdem sein, dass auch der ausländische Staat den Kapitalbezug besteuert und die schweizerische Quellensteuer einfach anrechnet.
Patrick Barblan wird neuer Geschäftsführer der Asga
Geschäftsführer Sergio Bortolin der Asga geht nach 13 erfolgreichen Jahren in Pension. Seine Nachfolge tritt Patrick Barblan an, der den Vorsitz der Geschäftsleitung der Asga per 1. Januar 2026 übernimmt.
Patrick Barblan ist ausgewiesener Fachmann im Bereich der beruflichen Vorsorge. In den vergangenen Jahren war er in verschiedenen Führungsfunktionen bei namhaften Versicherungsgesellschaften tätig, zuletzt bei der Swiss Life als stellvertretender Direktor und Leiter des Sammelstiftungsgeschäfts.
Mit seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise bringt er ideale Voraussetzungen mit, um die Entwicklung der Asga weiterzuführen und den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.
Barblan ist Mitglied des Vorstands des Vorsorgeforums. Wir gratulieren herzlich zu seiner Ernennung.
«All in» für Wohneigentum
Der Blick kommentiert die grosse Bedeutung der WEF für den Erwerb privaten Wohneigentums und bezieht sich dabei auf die Umfrage von Raiffeisen.
Wie der neue Bericht der St. Galler Bank zeigt, plündern dafür immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Vorsorgekonten. Konkret bedeutet das, dass die sogenannte Wohneigentumsförderung aus der 2. und 3. Säule immer wichtiger wird.
Seit 1990 können sich Schweizer das Geld aus der Säule 3a auszahlen lassen, um ein Haus zu bauen. Bei der Pensionskasse ist das seit 1995 möglich. Die Studie zeigt: Von den Wohneigentümern, die ihr Eigenheim vor dem Jahr 2000 gekauft haben, nutzten lediglich sieben Prozent Gelder aus der Säule 3a. In den Jahren 2000 bis 2010 waren es 19 Prozent. Und seit dem Jahr 2011 ist der Anteil auf 33 Prozent stark gestiegen.
«Viele setzen bei der Finanzierung ihres Wohneigentums auf eine Kombination verschiedener Mittel», ordnet Robert Eberle, Leiter Wohnen und Finanzieren bei Raiffeisen Schweiz, ein. «Mehr als ein Drittel geht dabei ‹all in› und nutzt praktisch alle verfügbaren Finanzierungsquellen.» Exakt gaben 68 Prozent in der Befragung an, dass sie neben den Ersparnissen auf andere Gelder zurückgreifen mussten.
Die Folge: Durch die Plünderung entstehen auf den Vorsorgekonten Löcher. Mit der Rückzahlung der vorbezogenen Gelder setzen sich dabei gemäss Studie die wenigsten auseinander. Von den Wohneigentümern, die Gelder aus der 2. Säule für den Eigenheimkauf eingesetzt haben, plant nur jeder Vierte konkret, die Pensionskasse mit späteren Einzahlungen wieder aufzufüllen.
Das veranlasst Tashi Gumbatshang, Leiter Kompetenzzentrum Vermögens- und Vorsorgeberatung von Raiffeisen Schweiz, zu einer Warnung: «Durch die Vorsorgelücken drohen tiefere Altersleistungen. Das kann den Lebensstandard nach der Pensionierung oder die Tragbarkeit des Eigenheims gefährden.»
Hypothekaranlagen über Plattformen
Ricarda Haffki und Igor Bojic (beide ZHAW) stellen auf MoneyToday die Vorteile von Hypothekaranlagen über Plattformen vor. Sie schreiben:
MoreEine zunehmend interessante Alternative stellen digitale Hypothekarplattformen dar, welche die Vorteile von Direktanlagen mit den Effizienzgewinnen professioneller Abwicklung kombinieren. Sie bieten Pensionskassen standardisierte Prozesse, Zugang zu einem breit gefächerten Hypothekenmarkt sowie administrative Entlastung ohne die vollständige Auslagerung in einen Fonds.
Besonders für kleinere und mittlere Pensionskassen eröffnen Plattformen den Zugang zu grundpfandgesicherten Direktanlagen, ohne dass eine eigene Kreditabteilung aufgebaut werden muss. Die Plattform übernimmt operative Aufgaben wie Kreditprüfung, Vertragsabwicklung und Monitoring. Gleichzeitig profitieren die Pensionskassen von einem breiten Vertriebssystem mit flexibler Produktgestaltung.
Beispielsweise kann die Wahl zwischen SARON-basierten und fixen Hypotheken, unterschiedlichen Laufzeiten sowie individuell wählbaren Belehnungshöhen (LTV-Ratios) und Tragbarkeitsprofilen getroffen werden. Auch die geografische und sektorielle Diversifikation kann über Plattformen abgedeckt werden.
«Politisch wird in den nächsten Jahren viel laufen»
Mitte Mai tritt Jérôme Cosandey einen neuen Job an. Er wird Leiter der Direktion für Arbeit und Mitglied des Geschäftsleitungsausschusses des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Der Neuenburger beendet damit sein langjähriges Engagement als Forschungsleiter Sozialpolitik der Denkfabrik Avenir Suisse. «Ein guter Moment für ein Résumé über die private und berufliche Vorsorge in der Schweiz» schreibt Arno Schmocker zu seinem Interview mit Cosandey in der Finanz und Wirtschaft. Auszüge:
Wie liesse sich das System [3 Säulen] verbessern bzw. flexibilisieren?
In der letzten AHV-Reform sind flexible Elemente für die Versicherten eingebaut worden. Man kann eine Teilrente beziehen oder einfacher früher oder später in Rente gehen. Bei der zweiten Säule war das schon möglich. Dort plädieren wir dafür, dass Versicherte mehr Mitsprache bei der Wahl der Anlagestrategie oder der Pensionskasse erhalten.
Aber auch die Vorsorgeeinrichtungen sind flexibler geworden. Neun von zehn Kassen haben die Hausaufgaben gemacht. Zum einen haben sie die Absicherung von Teilzeitangestellten verbessert. Zum anderen haben sie den Umwandlungssatz korrigiert, um die systemwidrige Quersubventionierung von Jung zu Alt zu reduzieren.
Die letzte Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ist 2024 an der Urne abgeschmettert worden. War das also kein grosses Unglück?
Nun, es gibt immer noch etwa 15% der Arbeitnehmer, die in einer BVG-Kasse ohne überobligatorischen Teil versichert sind. Das ist unschön, weil diese Kassen gesetzliche Leistungen garantieren müssen, die mit realitätsfremden Parametern bestimmt sind. Doch ihre Zahl sinkt, weil es sich immer weniger Arbeitgeber mit Blick auf den Fachkräftemangel leisten können, nur eine reine BVG-Lösung anzubieten.
Ich gehe davon aus, dass in einigen Jahren 95% der Pensionskassen auch einen überobligatorischen Teil versichern. Dann stellt sich die Frage, wie teuer eine Reform noch werden darf. Deshalb wird politisch in den kommenden Jahren nicht viel laufen.
MoreWohnungsbau bleibt weit hinter der Nachfrage zurück
Wohnungsnot wird zum politisch aufgeladenen Schlagwort. Es wird gegen die Immobilien-Haie protestiert, wozu auch die PKs gehören. Die Einwanderung bleibt hoch, gleichzeitig geht der Wohnungsbau zurück. Wohnschutzmassnahmen wie in Basel und Genf verschlimmern die Situation. Der Tages-Anzeiger schreibt:
MoreSechs Jahre in Folge sind die Hochbauinvestitionen real – also bereinigt um die Baupreisentwicklung – gesunken, stellt die Immobilien-Beratungsfirma Wüest Partner in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht fest. Die Neubauinvestitionen gingen zwischen 2018 und 2023 um knapp 18 Prozent zurück, die Zahl der baubewilligten Wohneinheiten gar um rund 30 Prozent.
2024 wurden rund 5000 Wohnungen weniger gebaut als im Vorjahr. Gleichzeitig suchen viel mehr Leute eine neue Wohnung, denn die Einwohnerzahl ist wegen der Zuwanderung deutlich gestiegen. Die ständige Wohnbevölkerung erreichte Ende 2024 mit 9’048’900 Einwohnerinnen und Einwohnern einen neuen Höchststand. (…)
So alt sind Sie im Vergleich
Der Tages-Anzeiger hat auf seiner Website ein höchst informatives Tool aufgeschaltet, mit dessen Hilfe im Orts- wie im schweizweiten Vergleich die Nutzer feststellen können, wie viele Personen älter resp. jünger sind. Ergänzend wird das Medianalter für alle Gemeinden gezeigt. Dazu heisst es:
Das Medianalter in der Schweiz beträgt heute 43 Jahre: Die eine Hälfte ist jünger, die andere älter. Dieses Durchschnittsalter variiert je nach Ort stark. Mit unserem Tool oben können Sie für jede Gemeinde herausfinden, wie viele Menschen dort älter oder jünger sind als Sie selber.
Das Medianalter der Bevölkerung der Schweiz ist seit 1900 von 25,1 auf rund 43 Jahre im Jahr 2023 gestiegen. Dabei verzeichnen die Frauen ein leicht höheres Medianalter (43,9) als Männer (41,8). Gegenwärtig ist rund ein Fünftel der Bevölkerung 65 Jahre alt oder älter, während es 1900 nur knapp 6 Prozent waren.
Sparpaket? Etikettenschwindel!
inter-pension hat ihre Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Steuern für Kapitalbezüge im Rahmen des Entlastungspakets publiziert. Der Verband ist strikt dagegen und hält fest: «Wir verstehen die Beweggründe dieser Vorlage, stellen jedoch mit Befremden fest, dass der Titel «Entlastungspaket» darauf abzielt, den Haushalt zu «entlasten», also weniger auszugeben. Dass in diesem Paket demgegenüber auch Mehrbelastungen für Private und damit Mehreinnahmen für den Bund (und indirekt auch für die Kantone) vorgesehen sind, erachten wir als «Etikettenschwindel».
Weiter heisst es:
«Immerhin möchten wir vorweg festhalten, dass wir das Bekenntnis des Bundes, nämlich an der nachgelagerten Besteuerung des Vorsorgesparens festzuhalten, begrüssen. Ebenso erachten wir es als richtig, Kapitalleistungen der 2. und der 3. Säule steuerlich gleich zu behandeln. Alles andere wäre nicht sachgerecht und würde zu höchst problematischen Abgrenzungen führen.»
Es folgt die Aufzählung der Gegenargumente sowie ein Alternativvorschlag:
Alternativ könnten Modelle geprüft werden, bei denen der Rentenbezug teilweise steuerlich entlastet würde. Eventualiter sei der neue, in Artikel 38 enthaltene progressive Spezialtarif derart zu überarbeiten, dass die daraus resultierende Mehrbelastung gegenüber dem geltenden Recht nurmehr moderat ausfällt, verbunden mit Übergangsbestimmungen (höhere Besteuerung nur für künftig einbezahltes Kapital). So ist auch für die volle Wirksamkeit der neuen Reglung die 3-jährige Sperrfirst zwischen Einkäufen und Kapitalbezügen zu beachten.