Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum SGK-S Modell der BVG-Revision:
Die Sozialkommission des Ständerats beschloss nun eine Variante, die zwischen dem Vorschlag des Nationalrats und der Regierungsvariante liegt. Laut ihr soll es Rentenzuschläge von 600 bis 2400 Franken für 20 Übergangsjahrgänge geben: Die ersten fünf Jahrgänge erhalten 2400 Franken, die nächsten fünf bekommen 1800 Franken und so weiter.
Diese Zuschläge gelten für Versicherte mit Jahreslohn bis rund 100’000 Franken. Bei Löhnen über dieser Schwelle bis zu gut 143’000 Franken soll der Zuschlag geringer sein. Bei noch höheren Löhnen gäbe es keinen Zuschlag mehr. Laut der Kommission würden insgesamt 88 Prozent der Versicherten in den Übergangsjahrgängen einen Zuschlag erhalten.
Gemessen am Ausmass der Zuschläge für die Übergangsjahrgänge liegt die Ständeratskommission relativ nahe bei der Renten-Giesskanne des Bundesrats. Dies gilt auch für die Finanzierung. Die Ständeratskommission will wie der Bundesrat neue versteckte Umverteilungen im grossen Stil.