Deutsche Probleme, aber aufschlussreich. Das Private Banking Magazin schreibt über Forderungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge:
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge fordert von Politik und den Gesetzgebern Reformen für Pensionskassen. In gleich mehrere Mitteilungen beklagt der Verband beispielsweise, dass die steuerbefreiten Sparkassen innerhalb ihrer satzungsgemäßen Vermögensanlage teilweise steuerlich benachteiligt werden. Wolle eine Pensionskasse etwa eine ihr gehörende Immobilie mit Solarpanels und E-Ladestationen ausstattet und die Anlage betreibt, verliert sie nach Paragraf 5 des Körperschaftssteuergesetzes die Steuerbefreiung. (…)
Und es gibt weitere Kritikpunkte seitens des Verbandes: „Starre Bedeckungsregeln von jederzeit 100 Prozent der Verpflichtungen passen nicht zum extrem langfristig ausgerichteten Geschäftsmodell der Pensionskassen“, so Stefan Nellshen, stellvertretender Leiter des Aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik. Die Ausrichtung der Kapitalanlagestrategie an einer jederzeitigen, vollständigen Bedeckung langfristiger Leistungsverpflichtungen führe häufig sogar zu geringeren Wahrscheinlichkeiten, die Leistungen stets im Fälligkeitszeitpunkt erfüllen zu können.


BSV. Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Die Sozialkommission des Ständerats hat ihre Vorlage für die BVG Reform 21 verabschiedet. Dazu heisst es in ihrer Mitteilung: “Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) legt ein austariertes Konzept für die Entschädigung der Übergangsgeneration bei der Reform der beruflichen Vorsorge vor. Dieses orientiert sich am Modell des Nationalrates, erweitert aber den Bezügerkreis und privilegiert verstärkt tiefe Vorsorgeguthaben und somit Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitpensen.” Im Einzelnen wird ausgeführt: 