asipDer Pensionskassenverband befasst sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den Beschlüssen der SGK-S zur BVG-Revision. Darin hält der Verband fest:

Eine Mehrheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) schlägt für die BVG-Reform ein Modell vor, das leider in wesentlichen Bereichen von demjenigen des Nationalrates abweicht. Die neuen Elemente betreffen die Ausgestaltung des Sparprozesses und die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration.

Die Umverteilung in der 2. Säule wird durch diesen Vorschlag erhöht, so dass die Lasten der Jungen auf lange Zeit massiv ausgebaut werden. Damit wird das Ziel der Reform verfehlt. Unter dem Strich resultiert nicht der Leistungserhalt durch eine Anpassung an die verlängerte Lebenserwartung, sondern ein Leistungsausbau, den vor allem die jüngeren Generationen teuer bezahlen müssen.

Die zwar im Vergleich zum Nationalrat angepasste Senkung der Eintrittsschwelle (CHF 17‘208) und die neue Definition des Koordinationsabzuges (15% des AHV-Lohnes) führen zu einem Ausbau der Vorsorge. Die Lohnbasis, auf der die Altersgutschriften berechnet werden, wird bei den tiefsten Löhnen stark erhöht.

Bezahlt werden kann dieser Ausbau in der zweiten Säule aber nur durch die Versicherten selbst, und zwar vor allem durch die jüngeren Generationen, denen das Kapital dann später für die eigene Rente fehlen wird. Diese Mehrkosten werden vor allem die unmittelbar betroffen Branchen (u.a. Gastro und Detailhandel) zu tragen haben. Die Sozialpartner müssen die Frage, ob die finanzielle Belastung nicht zu hoch ist, beantworten.

Für die Kompensation der direkt von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Übergangsgeneration wird mit knappen 7 zu 6 Stimmen ein komplexes und teures System für 20 Jahrgänge vorgeschlagen. Festzuhalten ist, dass zum Beispiel die Kopplung der Anspruchsvoraussetzung für einen Rentenzuschlag an den AHV-Lohn in keinem direkten Zusammenhang mit der Betroffenheit der versicherten Personen mit der BVG-Reform steht.

70 Prozent der Versicherten würden in der Übergangsgeneration einen vollen und 18 Prozent einen reduzierten Rentenzuschlag erhalten, obwohl nur für rund 14 Prozent der versicherten Personen überhaupt ein Zuschlag erforderlich wäre, um ihr Rentenniveau nach der Reform zu erhalten. Es wird Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt, welches auch zukünftigen Rentnern zugutekommt, die von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten.

Beim Nationalratsmodell sind es bereits 35 bis 40 Prozent der ersten 15 betroffenen Jahrgänge, die den vollen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag wird also mehr als der doppelten Zahl der direkt betroffenen Versicherten ausbezahlt. Die neu vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises eines Rentenzuschlages ist nicht zielführend, sondern torpediert das eigentliche Reformziel, eine Reduktion der Umverteilung.

Abschliessend stellt der ASIP fest:

Wir werden die Beschlüsse der SGK-S im Hinblick auf die Beratungen der Vorlage in der Sommersession im Ständerat im Detail prüfen. Bedauerlich ist es, dass die Kommission nicht auf dem vom Nationalrat klar beschlossenen und auch von verschiedenen Verbänden, wie zum Beispiel dem Schweizerischen Baumeisterverband, Gastro- Suisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation, Bauernverband, dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP sowie den Angestelltenverbänden unterstützten Lösungsweg (Mittelweg/ ASIP) aufbaut.

Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Gemäss Mittelweg/ ASIP soll aber eine Reform die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren gewährleisten, um so sicherzustellen, dass das Ersparte vollumfänglich beim Versicherten bleibt.

Der Einbau einer verstärkten Umlagekomponente widerspricht dem Sinn und Zweck der zweiten Säule. Zudem soll die Reform finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umsetzbar sein. Wir erwarten vom Ständerat in wesentlichen Bereichen eine Korrektur des Vorschlages seiner Kommission.

  Mitteilung ASIP