Mein Vater Eric Deprez gründete im Jahre 1957 das Expertenbüro Deprez, welches ich 1989 übernommen habe. Das 1985 in Kraft getretene BVG stellte damals die Pensionskassen und die Pensionskassenexperten vor neue Aufgaben. Seither sind die Herausforderungen nicht kleiner geworden – im Gegenteil.
Es freut mich deshalb umso mehr, dass mein Sohn Philippe Deprez meine Nachfolge als Geschäftsführer übernommen hat und seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer der Deprez Experten AG ist.
Philippe Deprez hat an der ETH Zürich Mathematik studiert und sein Studium mit dem Doktorat abgeschlossen. Er ist eidg. diplomierter Pensionsversicherungsexperte, Mitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten und Aktuar SAV. Philippe wird das mittlerweile 65 Jahre alte Büro kompetent und mit viel Engagement weiterführen. Ich werde Philippe nach Bedarf weiterhin unterstützen und mich sukzessive aus dem Tagesgeschäft zurückziehen.
Ich bin stolz, dass das Büro Deprez in dritter Generation weitergeführt wird und unseren Auftraggebenden somit Kontinuität und optimale, zukunftsweisende Dienstleistungen garantieren kann.
Anna Wanner zeigt im St.Galler-Tagblatt auf, welche Kosten mit den für die Tieflöhner gewünschten höheren Renten verbunden sind. Sie schreibt zusammenfassend:
Erwerbstätige müssten deutlich mehr Lohn an die Pensionskasse zahlen. Wer im Monat um die 2000 Franken verdient, müsste nicht mehr 21, sondern neu 93 Franken abgeben – eine Vervierfachung der Altersgutschriften. Bei höheren Löhnen wächst der absolute Betrag, relativ fällt die Senkung der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzugs aber nicht so stark ins Gewicht.
Ist das Ziel damit erreicht? Entscheidend ist, was bei den Renten herauskommt: Zumindest im Tieflohnbereich steigen sie. Von 103 Franken im Beispiel wird die Rente auf 290 Franken fast verdreifacht. Auch beim Lohnniveau um 4500 Franken steht ein Zuschlag von über hundert Franken an. Nur bei Personen mit Löhnen um 7000 Franken pro Monat, die knapp noch ins Obligatorium fallen, könnte die Änderung zu tieferen Renten führen. Dies, weil in der Summe weniger angespart wird, als der tiefere Umwandlungssatz kürzt.
Der Ständerat tüftelt derzeit an einem eigenen Modell. Viel mehr Möglichkeiten als der Nationalrat hat er nicht. Die Systemlogik bleibt der Pferdefuss: Aus einem kleinen Lohn lässt sich keine grosse Rente zaubern, solange jeder für sich alleine sparen muss.
Die Unia-Zeitung “work” befasst sich in einem “Ratgeber” mit der Situation der Mehrfachbeschäftigten. Das Blatt schreibt: “Rund acht Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz sind mehrfachbeschäftigt. Wenn Sie für mehrere Firmen arbeiten, müssen Sie einige Regeln beachten – und Ihre Rechte kennen.”
Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern (21.4339) abzulehnen. Die Lockerung würde ihrer Ansicht nach das individuelle Risiko erhöhen, das Vorsorgekapital insbesondere bei einer Immobilienkrise zu verlieren und könnte daher auch die Sozialhilfe zusätzlich belasten. Weiter befürchtet die Kommission bei der geforderten Massnahme einen preistreibenden Effekt, was den Erwerb von Wohneigentum weiter erschweren würde.
Zuvor hatte die Kommission die BVG-Reform (20.089) in einer ersten Lesung durchberaten. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung eine zweite Lesung über diese komplexe Reform durchführen. Sie plant, ihre definitiven Anträge an den Ständerat rechtzeitig für die Sommersession zu verabschieden und dann auch darüber zu informieren.
Die Kommission nahm das Anliegen einer Petition aus der Frauensession 2021 auf und beantragt einstimmig das Postulat «Care-Arbeit: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten». Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, wie die Anspruchsvoraussetzungen niederschwelliger gestaltet und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden könnten.
BFS. Die provisorischen Ergebnisse der Todesursachenstatistik 2020 decken nun den Zeitraum Januar bis September 2020 ab. Die Tabellen werden fortlaufend entsprechend dem Fortschritt der Todesursachenkodierung aktualisiert. Eine zusammenfassende Publikation der endgültigen Todesursachenstatistik 2020 ist für Ende August 2022 geplant.
Watson schreibt zur laufenden Behandlung der BVG-Revision in der SGK des Ständerats:
Die Sozialkommission des Ständerats befasst sich aktuell mit der ersten Lesung. Definitive Entscheide fallen bestenfalls am 26. April. Ziel ist, die Reform bis im Sommer in die Session zu bringen, auch um ein weiteres Argument für die Abstimmung zur AHVReform im September zu haben. Die Verzögerung der BVG-Reform ist der Komplexität der Vorlage geschuldet. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht weniger als zwanzig Berichte erstellt. Die Krux: Schraubt man an der einen Seite, löst sich vielleicht ein Problem, auf einer anderen Seite kommt dann aber ein neues zum Vorschein. (…)
Die Zürcher Kantonalbank hat den neuen Markenauftritt ihres Asset Managements lanciert. Ab sofort tritt die drittgrösste Asset Managerin der Schweiz – ehemals Swisscanto Invest – unter der Dachmarke Zürcher Kantonalbank auf, um professionelle Anlegerinnen und Anleger anzusprechen. Damit erhält die institutionelle Kundschaft die gesamte Dienstleistungspalette der Bank neu unter ein und derselben Marke.
Die etablierte Marke Swisscanto bleibt weiterhin bestehen. Sie fungiert künftig als Produktmarke für die hauseigenen Fonds, die im Inland und in ausgewählten Märkten im Ausland vertrieben werden. Als Vorsorgemarke wird Swisscanto zudem weiterhin die Pensionskassenstudie herausgeben. (…)
Die Zürcher Kantonalbank hatte die Swisscanto Gruppe im Jahr 2015 übernommen. Damals entstand die landesweit drittgrösste Fondsanbieterin, die heute eine starke Wettbewerbsposition im Schweizer Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft einnimmt.
pw. Nur wenige Vorsorgeeinrichtungen liegen im grünen Bereich. Bei den meisten steht die Ampel auf rot. Jedenfalls nach Meinung der Klima-Allianz, welche sich berufen fühlt, Noten zu verteilen, aber keinerlei Verantwortung für Anlagen und Vorsorge zu tragen hat. Uneingeschränktes Lob erhalten in der neusten Ausgabe des Klima-Rating von 160 Kassen nur gerade 6; bei all jenen, die keine detaillierten Angaben machen, wird davon ausgegangen, dass sie allesamt arge Klimasünder sind.
Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz ist im zweiten Halbjahr 2021 auf das niedrigste Niveau seit Langem gesunken.
Haupttreiber des schlechten Ergebnisses sind der unaufhaltsame demografische Wandel sowie die Finanzlage vor allem in der 1. Säule.
Die Wirtschaft konnte sich weiter von der Pandemie erholen und auch die anstehenden Reformen wirken sich leicht positiv auf den Index aus.
Des weiteren schreibt die UBS zur Entwicklung des Index:
Auch wenn sich die Finanzlage der drei Säulen absolut gesehen nicht negativ präsentiert, ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr weniger positiv. Während das Umlageergebnis der AHV und IV im ersten Pandemiejahr positiv war, rutschte es 2021 wieder in den roten Bereich.
Am schwersten wiegt allerdings der Subindex Demografie. Die Pandemie hat die ohnehin schon niedrige Geburtenrate zusätzlich gedämpft und auch die Immigration von erwerbstätigen Personen in die Schweiz eingeschränkt. Die Alterung geht somit unaufhaltsam weiter. Auch wenn sich dies nicht in den kurzfristigen Wirtschaftszahlen niederschlägt, wird es langfristig die Schweizer Wirtschaftsleistung beeinträchtigen und damit auch den Wohlstand, der nicht zuletzt auf unserem Drei-Säulen System beruht.
Amazon ist raus, Meta die Konzernmutter von Facebook ist drin. Im Portfolio des knapp 1,1 Billionen Euro schweren Government Pension Fund, dem Staatsfonds aus Norwegen, hat sich 2021 einiges getan – auch an der Spitze. Allein das Top-Investment stand für über 8 der 160 Milliarden Euro Gewinn. Das Privat Banking Magazin listet die Top-7 auf: 1:Microsoft; 2: Alphabet; 3: Apple; 4: Nvidia; 5: ASML (Halbleiter); 6: Tesla; 7: Meta.
In AWP Soziale Sicherheit Nr. 06/22 geht Prof. Thomas Ankenbrand, Leiter Center Investments an der Hochschule Luzern, auf das Thema Krypto Currencies bei PKs ein. Er hält u.a. fest:
Die Beimischung von Crypto Assets kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Denn Crypto Assets können mit einer aktuellen Marktkapitalisierung von 1,7 Trillionen US-Dollar (Coinmarketcap per 12.3.2022) als neue Anlageklasse betrachtet werden. Davon hat Bitcoin mit rund 40 Prozent den grössten Anteil. Crypto Assets wiesen in der Vergangenheit eine tiefe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen und Immobilien auf. Dies führt bei einer Beimischung von Crypto Assets zu einem traditionellen Portfolio zu verbesserten Risiko-Rendite-Profilen in Form einer besseren Sharpe Ratio.
Vergangene Renditen sind aber keine Garantie für zukünftige Renditen. Zu- dem sind die Risiken hoch. Trotzdem kann eine homöopathische Beimischung zu effizienteren Portfolios führen. Produkte in regulierten Märkten Stellt sich die Frage, wie in diese neue Anlageklasse investiert werden kann. Bei Investitionen in Crypto Assets muss hinzugefügt werden, dass sich die Risiken nicht nur auf Marktrisiken beschränken. Sie umfassen zudem auch andere Risikokategorien, wie operationeile Risiken. Das überrascht jedoch nicht, handelt es sich doch um weitest- gehend unregulierte, private Märkte. In den letzten Jahren ist aber ein Ökosystem von teils regulierten Finanzdienstleistern entstanden, welche die technisch anspruchsvollen Crypto Assets in traditionelle Anlagestrukturen verpacken. Dazu zählen zum Beispiel Fonds.
Zu den umstrittenen Punkten der BVG21 wie vom Nationalrat verabschiedet gehört die Senkung der Eintrittsschwelle. Der Blick schreibt über die Haltung von Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der sie ablehnt.
Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.
In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»
Ruedi Studer behandelt im Blick die BVG-Revision, welche in der laufenden Woche von der ständerätlichen SGK beraten wird. Er gibt der Version, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, bei einer Volksabstimmung keine Chance. Grund: “Nur” 35 bis 40 Prozent der Versicherten profitieren von den Ausgleichsmassnahmen in Form eines Rentenzuschlags. Dass nur 15 Prozent der Versicherten von der Senkung des UWS betroffen sind, verschweigt er. Ebenfalls vergisst er zu erwähnen, dass die Zuschläge von den Versicherten zu berappen sind. Er schreibt:
Mit Blick auf eine Volksabstimmung dürfte der Ständerat also noch nachbessern. Dem Vernehmen nach sieht es derzeit aber nicht so aus, als würde er den Nationalratsvorschlag gross umkrempeln. Bei den Bürgerlichen geht man nämlich davon aus, dass sich die Linke eh dagegen stemmen wird. Ein grosses Entgegenkommen Richtung Sozialpartner-Kompromiss wird es daher nicht geben, sondern bei Retuschen bleiben. So könnte der Bezügerkreis etwas ausgeweitet werden – das sei der «politische Preis», um die Vorlage mehrheitsfähiger zu machen.
Ein weiterer Knackpunkt sind Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Der Nationalrat sieht die Lösung etwa in der Senkung der Eintrittsschwelle, ab welcher jemand obligatorisch in die zweite Säule einzahlen muss. Die Limite sinkt auf 12’548 Franken. Zudem soll auch der sogenannte Koordinationsabzug sinken, wodurch sich der versicherte Lohn ebenfalls vergrössert – und mehr Beiträge bezahlt werden. Die Idee dahinter: Auch Wenigverdienende sollen sich ein Altersguthaben aufbauen können.
BFS. Im Jahr 2020 belief sich der Medianlohn einer Vollzeitstelle in der Schweizer Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) auf 6665 Franken brutto pro Monat. Zwischen 2008 und 2020 blieben die Unterschiede zwischen dem oberen und unteren Ende der Lohnpyramide insgesamt stabil. Die Löhne in der Schweiz variieren je nach Wirtschaftszweig und Region nach wie vor deutlich. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmenden (36,3%) erhalten Boni und jede zehnte Person (10,5%) bezieht einen Tieflohn. (…)
In der Gesamtwirtschaft verringert sich das Lohngefälle (Median) zwischen Frauen und Männern allmählich. 2020 belief es sich auf 10,8%, gegenüber 11,5% im Jahr 2018 und 12,0% im Jahr 2016. Diese geschlechterspezifischen Lohnunterschiede lassen sich teilweise durch strukturelle Besonderheiten und unterschiedliche Tätigkeiten erklären (insbesondere Verantwortungsniveau am Arbeitsplatz oder Wirtschaftszweig). (…)
Das Vorsorgeforum hat in einem Bericht vom 4. März auf einen Beitrag in der Gewerbezeitung, verfasst von altNR Hans Kaufmann, verwiesen und daraus zitiert. Ethos vertritt die Meinung, diese Publikation enthalte zahlreiche falsche Informationen, welche die Persönlichkeit der Mitglieder der Ethos Gruppe verletzen. Sie macht von ihrem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Die ausführliche Darstellung der Ethos ist im Anhang enthalten.