Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum SGK-S Modell der BVG-Revision:

Die Sozialkommission des Ständerats beschloss nun eine Variante, die zwischen dem Vorschlag des Nationalrats und der Regierungsvariante liegt. Laut ihr soll es Rentenzuschläge von 600 bis 2400 Franken für 20 Übergangsjahrgänge geben: Die ersten fünf Jahrgänge erhalten 2400 Franken, die nächsten fünf bekommen 1800 Franken und so weiter.

Diese Zuschläge gelten für Versicherte mit Jahreslohn bis rund 100’000 Franken. Bei Löhnen über dieser Schwelle bis zu gut 143’000 Franken soll der Zuschlag geringer sein. Bei noch höheren Löhnen gäbe es keinen Zuschlag mehr. Laut der Kommission würden insgesamt 88 Prozent der Versicherten in den Übergangsjahrgängen einen Zuschlag erhalten.

Gemessen am Ausmass der Zuschläge für die Übergangsjahrgänge liegt die Ständeratskommission relativ nahe bei der Renten-Giesskanne des Bundesrats. Dies gilt auch für die Finanzierung. Die Ständeratskommission will wie der Bundesrat neue versteckte Umverteilungen im grossen Stil.

Die Kommission möchte die gesamten Kosten der Rentenzuschläge über den BVG-Sicherheitsfonds sozialisieren: Der Sicherheitsfonds finanziert die Rentenzuschläge und stellt dafür jeder Pensionskasse eine Rechnung, die sich nach der Höhe der gesamten Alterskapitalien der Erwerbstätigen in der betreffenden Kasse ausrichtet. Faktisch bedeutet dies eine neue versteckte Quersubventionierung der Tieflohnbetriebe und ihrer Angestellten zulasten der anderen.(…)

Laut einer ersten groben Abschätzung dürften die Gesamtkosten der Rentenzuschläge im Modell der Ständeratskommission etwa 20 Milliarden Franken betragen; dies sagt Reto Leibundgut von der St. Galler Beratungsfirma c-alm, die diverse Modellrechnungen für den Pensionskassenverband gemacht hat.

Diese Grössenordnung illustriert die Summe aller künftigen Zuschläge, jeweils abgezinst auf den heutigen Barwert mit 1,5 Prozent pro Jahr. Die Rentenzuschläge gemäss Nationalratsmodell ergäben laut Leibundgut mit der gleichen Berechnungsart Gesamtkosten von rund 9 Milliarden Franken. Im Modell des Bundesrats seien es für 15 Übergangsjahrgänge total etwa 23 Milliarden unter der Annahme, dass 90 Prozent aller Versicherten dieser Jahrgänge Anspruch auf einen Rentenzuschlag hätten.

«In Bezug auf die Umverteilung in der zweiten Säule ist das Modell der Ständeratskommission klar schlechter als der Verzicht auf jegliche Reform», betont Reto Leibundgut: Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes reduziere die Umverteilung um etwa 400 Millionen Franken pro Jahr, doch die Kosten der Rentenzuschläge seien viel höher.

  NZZ / Blick