Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: “Die Diskriminierung der Männer ist offensichtlich. Doch wie lässt sie sich politisch beheben: mehr Geld für die Witwer – oder weniger für die Witwen? Das Parlament versucht wieder einmal, das Problem zu lösen.”

Die kinderlose und voll berufstätige Firmenchefin erhält eine zeitlich unlimitierte Witwenrente – der Hausmann und Vater hingegen geht leer aus, sobald das jüngste Kind volljährig wird: Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, wobei der abschliessende Entscheid in dieser Sache noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens stellt sich innenpolitisch die Frage, wie sich die heutige Regelung noch erklären lässt.

Gar nicht. Darin besteht politisch bereits seit Jahren weitherum Einigkeit. Umstritten ist jedoch, wie die Lösung des Problems aussehen soll. Die Leistungen der Witwen zu kürzen, ist politisch schwierig; die Leistungen der Witwer zu erhöhen, ist teuer. Und die Finanzlage der AHV verschlechtert sich ohnehin gerade erheblich, weil nun sukzessive die grossen Babyboomer-Jahrgänge pensioniert werden. (…)

An den unbefristeten Witwenrenten für Mütter will man nicht rütteln. Stattdessen gab es in der Kommission einen (knappen) Vorentscheid für die Idee, Eltern unabhängig vom Geschlecht gleich zu behandeln. So würden auch Witwer weiterhin Renten erhalten, nachdem ihr jüngstes Kind volljährig geworden ist. Zudem fand ein Vorstoss eine Mehrheit, der auch ledigen Paaren Zugang zu Witwen- und Witwerrenten verschaffen würde.

Ob dies auch im Parlament mehrheitsfähig wäre, ist unklar. SVP und FDP dürften auf eine kostenneutrale Lösung pochen. Den Ausschlag werden wohl die Mitte-Partei und die GLP geben. Die spannende Frage ist, ob es die Mehrheit wagen wird, im Gegenzug zu den Verbesserungen für die Männer gewisse Kürzungen bei den Witwen vorzunehmen.

  NZZ / Mitteilung SGK-N