Die Sozialkommission des Ständerats hat in einer Mitteilung ihre Beschlüsse zur BVG-Revision 21 publiziert. Sie schreibt:
In der beruflichen Vorsorge will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Versicherten mit tieferen Einkommen zu höheren Renten verhelfen. Zudem will sie den ersten 20 Jahrgängen, die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind, einen grosszügigeren Ausgleich gewähren als der Nationalrat.
Die Kommission hiess die BVG-Reform (20.089) in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut (siehe Beilage). Unbestritten war die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, womit die Jahresrente pro 100’000 Franken Alterskapital von 6800 auf 6000 Franken sinkt. Zum Ausgleich beantragt die Kommission insbesondere folgende Massnahmen, mit denen sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich abweicht:
– Kompensation für die Übergangsgeneration:
Die ersten 20 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen lebenslang einen Zuschlag zur Rente erhalten (Art. 47b-47i; 7 zu 6 Stimmen). Versicherte mit einem Einkommen bis zu 100 380 Franken sollen den vollen Zuschlag erhalten: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge, 1200 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 600 Franken für die letzten fünf Jahrgänge.
Für Versicherte mit einem Einkommen zwischen 100 380 und 143 400 Franken soll der Zuschlag degressiv ausgestaltet werden, während Versicherte mit höheren Einkommen keinen Zuschlag erhielten. Schätzungsweise 70 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration würden den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrates wären es alle Versicherten, in jenem des Nationalrates 35 bis 40 Prozent der ersten 15 betroffenen Jahrgänge. Das Modell des Nationalrates sei zu wenig grosszügig, um im Volk eine Mehrheit für die BVG-Reform zu gewinnen, argumentierte die Mehrheit.
– Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und Altersgutschriften:
Wie der Nationalrat will die SGK-S Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen, wählt aber einen anderen Weg. Sie beantragt, die Eintrittsschwelle auf 17 208 Franken zu senken (Art. 2 Abs. 1; 7 zu 4 Stimmen). Damit würden 140’000 wenig Verdienende neu in einer Pensionskasse versichert, während der Nationalrat die Eintrittsschwelle stärker senken und 320’000 Kleinverdiener neu versichern wollte.Die Versicherten mit tiefen Einkommen sollen aber wesentlich mehr Alterskapital ansparen können, da nach dem Willen der SGK-S 85 Prozent des AHV-Lohns versichert werden sollen (Art. 8 Abs. 1; 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Dabei wären gemäss Abklärungen der Verwaltung keine Anpassungen bei den Altersgutschriften nötig, die ab dem 25. Altersjahr erhoben werden sollen.
Vorteil dieses Modells sei das bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis, wurde in der SGK-S argumentiert, die auch andere Modelle hatte prüfen lassen. Die Kommission beschloss zudem eine Motion, mit der sie erreichen will, dass Nebenerwerbseinkommen nicht länger von der obligatorischen Versicherung ausgenommen sind. Anders als der Nationalrat will sie aber Angestellte, deren gesamter Jahreslohn von mehreren Arbeitgebern die Eintrittsschwelle übersteigt, aus Praktikabilitätsgründen nicht verpflichten, sich zu versichern (Art. 46 Abs. 1; 11 zu 1 Stimme).
Im Rahmen der BVG-Reform will die Kommission auch dafür sorgen, dass kleine Freizügigkeitsguthaben nicht vergessen gehen. Sie beantragt deshalb, dass Altersguthaben bis 2000 Franken bar bezogen werden können, wenn jemand nicht innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus einer Pensionskasse in eine neue eintritt (Art. 5 Abs. 1 FZG; 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Die Motion 20.4482 wurde daraufhin zurückgezogen. Zurückgezogen wurde auch die Mo. Müller Damian. Gewinne aus den Negativzinsen in der beruflichen Vorsorge gehören den Versicherten (20.3670), nachdem die Kommission nach eingehender Prüfung – unter anderem der Frage der Verfassungsmässigkeit – darauf verzichtet hatte, das Anliegen in die Vorlage aufzunehmen. Einstimmig lehnte die Kommission schliesslich den Beschluss des Nationalrates als unnötig ab, wonach auch jüngere Versicherte den bisherigen Verdienst weiterversichern können sollen, wenn ihr Einkommen sinkt.