OAK: Deckungsgrade nach Q3, Update
OAK. Aufgrund andauernder Marktverwerfungen hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per Ende September 2022 weiter verschlechtert. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).
Per Ende September 2022 sehen sich Vorsorgeeinrichtungen mit einer aussergewöhnlich negativen Performance von durchschnittlich –15,3 % konfrontiert. Entsprechend rückläufig fällt der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad aus.
Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad sank gemäss den Hochrechnungen der OAK BV markant von 118,5 % per Ende 2021 auf 99,5 % per 30. September 2022. Dazu ist anzumerken, dass die Hochrechnung die Verschlechterung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen überschätzt, da der deutliche Zinsanstieg (per 30.09.2022 rund +1,3 %-Punkte in der Schweiz, Quelle: SNB) in der Bewertung der Verpflichtungen nicht reflektiert wird.
AHV-Reform nützt auch dem BVG
Susanne Kapfinger, Chefredaktorin der AWP-Nachrichten Soziale Sicherheit, schreibt in der Ausgabe 18/22: “Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) bringt für die berufliche Vorsorge wichtige Änderungen mit sich: Bis 2024 müssen Reglemente angepasst und die Versicherten über Änderungen informiert werden.” Weiter hält sie einleitend fest:
Frühpensionierung oder Rentenaufschub – diesbezüglich haben Vorsorgeeinrichtungen einen grossen Spielraum. Sobald die AHV21 in Kraft tritt, wird dieser Spielraum jedoch eingeschränkt. Das Hauptziel der AHV-Reform besteht zwar in der Sicherung der Fonds-Finanzen bis 2030. Daneben wurden aber auch Massnahmen für mehr Flexibilität für die Versicherten beschlossen. Zum Beispiel beim Eintritt in den Ruhestand. Mehr Flexibilität für die Versicherte heisst weniger Freiheit für die Pensionskassen: Die in der AHV beschlossenen Massnahmen werden im BVG den Rahmen setzen.
BVG 21: Das Modell der SGK-S
Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, hat im Newsletter vps.epas aktuell eine übersichtliche und knappgefasste Zusammenfassung des Modells der SGK-S publiziert, die wir mit freundlicher Zustimmung des Autors hier gerne anbieten.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
BSV. Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Erstmals angepasste Renten
Der Anpassungssatz für die seit 2019 laufenden Renten beträgt 3,4 %. Die Berechnung des Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2019 und September 2022 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2019 = 101,1522 und Septemberindex 2022 = 104,5831; Basis Dezember 2020 = 100).
Variable Renten nicht mehr “tabu”
Kurt Speck schreibt auf HZ Insurance über die wachsende Akzeptanz variabler Renten.
Verschiedene grosse Unternehmen, wie etwa PwC, Bühler, Implenia, SAP oder Unisys haben in den vergangenen Jahren auf Vorsorgesysteme mit einer variablen Rente umgestellt. Auch die Branchen-Pensionskasse PK-Energie (PKE) bietet eine solche Lösung, und neu gibt es bei der Vita, dem beruflichen Vorsorge-Ableger der Zurich-Versicherung, ebenfalls ein Modell mit einer zweiteiligen Rente.
Die alternativen Lösungen mit mehr Flexibilität bei den Altersrenten – anstelle der fixen Auszahlung – sind auch ein Teil der De-Risking-Strategie. Die Führungsorgane suchen nach Varianten, um die Verpflichtungen aus der beruflichen Vorsorge besser zu kontrollieren.
“Käuferstreik bei Immobilienfonds”
Das hat es noch nie gegeben: Immobilienfonds müssen ihre Pläne für eine Kapitalerhöhung abblasen. Investoren setzen sogar Wohnimmobilienfonds auf eine Kapitaldiät, schreibt Monica Hegglin in der FuW.
CS Green Property, UBS Direct Urban, Dominicé und SF Sustainable Property haben ihre angekündigten Kapitalerhöhungen unlängst verschoben oder werden dies noch kommunizieren müssen. Der Grund: Keiner der erwähnten kotierten Fonds weist ein Agio (einen Aufschlag) von 10% gegenüber dem Nettoinventarwert (prozentuale Differenz zwischen Marktwert und Buchwert) auf.
Beträgt das Agio weniger als 10%, ist eine Bezugsrechtsemission undurchführbar. Liegt die Differenz zum inneren Wert darunter, müssten bestehende Investoren aufgrund der entstehenden Kosten und der Verwässerung einen Nachteil hinnehmen, weil sich keine positiven Bezugsrechtspreise für die Anleger ergeben. SF Sustainable und Dominicé weisen sogar einen Abschlag gegenüber dem inneren Wert aus. Das ist ein Problem, denn die regelmässige Aufnahme von Eigenkapital ist der Lebensnerv der Branche.
«Wenn der Markt so volatil bleibt, sind Kapitalerhöhungen unmöglich», erklärt Rolf Frey, Immobilienexperte der Zürcher Privatbank Maerki Baumann. Über 40 % der Schweizer Immobilienfonds weisen derzeit einen Discount zum Nettoinventarwert aus. «Dass das Fenster zum Kapitalmarkt zu ist, hat es bei Wohnimmobilienfonds noch nie gegeben», resümiert Frey.
Infrastrukturinvestments im Visier der Anleger
Infrastrukturinvestitionen bieten eine interessante Möglichkeit, das Anlageportfolio von (institutionellen) Investoren zu optimieren. Ein Webinar von RICS und der Hochschule Luzern befasste sich mit den Herausforderungen und Chancen der Assetklasse. Die HSLU schreibt dazu auf ihrer Website:
Die Motive und Gründe für Investitionen in Infrastruktur liegen zu 100 Prozent beim Diversifikationseffekt zum bestehenden Portfolio, insbesondere im Hinblick auf die Optimierung der Rendite-Risiko-Relation. Ferner folgen attraktive Renditen und die «niedrige Korrelation zu anderen Assetklassen» als weitere Motive für Infrastrukturinvestitionen.
In Zeiten von zunehmender Teuerung wird auch dem «Inflationsschutz» vermehrt Rechnung getragen sowie auch der Nachhaltigkeitsthematik «ESG Impact», die durch Investitionen in erneuerbare Energien als weiteres Motiv für Investitionen dieser Art gelten. Zudem geben die befragten Institutionen mehrheitlich den Aspekt der Wertsteigerung an. Die Schweizer Struktur und Luxemburger/internationale Struktur nehmen dabei eine eher unterordnete Rolle bei den Motiven für Infrastrukturinvestitionen ein.
SGB: “Kategorische Ablehnung”
Der Gewerkschaftsbund lehnt die von der ständerätlichen SGK vorgeschlagene Vorlage für die BVG-Reform “kategorisch” ab. Er hält eisern am Sozialpartnerkompromiss (SoPaKo) fest. In einer Mitteilung schreibt der SGB:
Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren.
Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.
BVG 21: SGK mit neuem Kompensationsmodell
Die Sozialkommission des Ständerats hat ihre Vorlage für die BVG Reform 21 verabschiedet. Dazu heisst es in ihrer Mitteilung: “Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) legt ein austariertes Konzept für die Entschädigung der Übergangsgeneration bei der Reform der beruflichen Vorsorge vor. Dieses orientiert sich am Modell des Nationalrates, erweitert aber den Bezügerkreis und privilegiert verstärkt tiefe Vorsorgeguthaben und somit Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitpensen.” Im Einzelnen wird ausgeführt:
Im Rahmen der Reform der beruflichen Vorsorge (20.089) legt die Kommission nach vertieften Analysen mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Konzept für Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Übergangsgeneration vor. Dieses entspricht dem in der Sommersession im Ständerat eingereichten Antrag, wurde jedoch zur Beseitigung von unerwünschten Schwelleneffekten noch optimiert.
Der gewählte Ansatz stellt sicher, dass die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Versicherten angemessen entschädigt werden, ohne dabei die erwerbstätigen Generationen übermässig zu belasten. Kern des Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden.
Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215’100 Franken oder weniger verfügt, hat Anrecht auf den vollen Zuschlag. Dieser beträgt für die ersten fünf Jahrgänge 2400 Franken, für die folgenden Jahrgänge 1800 Franken, und für die letzten fünf Jahrgänge 1200 Franken jährlich.
Schätzungen zufolge würden damit 25 % der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten. Versicherte mit einem Altersguthaben von 215’100 bis 430’200 Franken haben Anspruch auf einen abhängig vom Altersguthaben degressiv abgestuften Zuschlag. Davon profitieren schätzungsweise weitere 25 % der Versicherten in der Übergangsgeneration.
Mitteilung SGK / TA / NZZ / Blick
WTW: Negative Renditen und inverse Zinskurve
WTW Schweiz schreibt zu den Resultaten des Swiss Pension Financial Watch für Q3 2022 und den Folgen der Inversion der Renditekurve:
In der ersten Jahreshälfte 2022 glich der deutliche und stetige Anstieg der Diskontierungssätze die rückläufigen Planvermögen aus, so dass sich die Pensionsverpflichtungen in den Unternehmensbilanzen netto weiter verbesserten. Im dritten Quartal waren die Anleiherenditen, welche dem Diskontierungssatz zugrunde liegen, sehr volatil, schlossen aber nur knapp höher als im vorhergehenden Quartal.
Im Vergleich zum zweiten Quartalsende blieben die Pensionsverpflichtungen insgesamt relativ stabil. Die Pensionsverpflichtungen für Unternehmen nach internationalen Rechnungslegungsstandards verharren noch immer rund 20 % niedriger als zu Jahresbeginn und bewegen sich damit beinahe am tiefsten Stand seit neun Jahren. Die Planvermögen gingen im dritten Quartal um weitere 3,3 % zurück, sodass der WTW Pension Index um 4,4 % einbrach.
Wie aus dem WTW Pension Index hervorgeht, fiel der illustrative Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Planvermögen zu Pensionsverpflichtungen) von 129,7 % per 30. Juni 2022 auf 125,3 % per 30. September 2022.
UK: The Blame Game
Das Wallstreet Journal sieht die primäre Ursache für die katastrophale Lage der britischen Pension Funds nicht bei der Politik von PM Liz Truss, sondern bei jener der Bank of England und der meisten anderen Zentralbanken. Das Blatt schreibt:
What isn’t responsible for this panic, by the way, is tax policy. Conventional wisdom now blames Prime Minister Liz Truss’s tax-cutting plan, announced on Sept. 23, for the pension blowup. That announcement may have lit a match near the pension bomb’s fuse if it momentarily spooked investors, but plenty of other sparks were in the air. A pension crisis was all but inevitable as interest-rate increases created new stresses for hedging strategies.
“Der Kompromiss mit Links ist tot”
Dominik Feusi beschreibt im Online Nebelspalter den Niedergang des sog. Sozialpartnerkompromiss zur BVG-Reform. Dass es zu diesem “Kompromiss” überhaupt gekommen ist, schreibt er der falschen Einschätzung der Situation durch Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt und der Cleverness des SGB zu. Feusi schreibt (Auszüge):
Valentin Vogt wollte mit dem «sozialpartnerschaftlichen Kompromiss» bei der Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge (BVG) in die Geschichte der Schweizer Sozialpartnerschaft eingehen. Der Arbeitgeberpräsident habe darin eine ähnliche Errungenschaft wie das Friedensabkommen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Maschinenindustrie von 1937 gesehen, sagt eine gut informierte Quelle.
Der angebliche Kompromiss hat eine ganz eigene Geschichte. Sie steht für die Bredouille, in die Bürgerliche geraten, wenn sie ihre Grundprinzipien aufgeben, um mit Links etwas zu erreichen. Die «NZZ» schrieb diesen Sommer sogar von «Geiselhaft», in die sich Valentin Vogt begeben habe.
Gut versorgte Rentner, mehrheitlicher Vorbezug in der BV
CHSS. Der Übergang ins Rentenalter birgt für die meisten Neurentnerinnen und -rentner keine finanziellen Risiken. Im Gegenteil: Personen in Haushalten mit geringen Mitteln erfahren im Durchschnitt eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation beim AHV-Rentenübergang. Wer eine Rente der zweiten Säule bezieht, verfügt über mehr finanzielle Mittel als der Durchschnitt. Das ist das Fazit einer vom Basler Institut für Wirtschaftsstudien (IWSB) im Auftrag des BSV erstellten Studie.
Zum Rentenbezug bez. berufliche Vorsorge wird festgestellt: der Rentenvorbezug ist deutlich verbreiteter als in der AHV: Jede zweite Person entscheidet sich dafür (52 %), 36 Prozent beziehen die Rente aus der zweiten Säule zum ordentlichen Zeitpunkt und nur 12 Prozent danach.
Unterstützung für Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband hat zustimmend auf den Entscheid des Bundesrats reagiert, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen. In einer Mitteilung schreibt der Verband:
Der ASIP schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten ist eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt. Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.
Zu berücksichtigen sind aber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung) und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.
Gewerkschaftsbund zum Mindestzins
pw- Der Gewerkschaftsbund ist der Meinung, der Bundesrat hätte trotz der anhaltenden Negativrenditen einen höheren Mindestzins für 2023 ansetzen müssen. Dabei darf man sich wundern über Aussagen wie “aktuelle Schätzungen zeigen, dass sich die finanziellen Aussichten der Pensionskassen trotz der grossen Verwerfungen an den Finanzmärkten seit anfangs Jahr bereits entscheidend besser darstellen, als dies die aktuellen Deckungsgradverluste suggerieren.”
Auch die angebliche “Stabilität der Kassen” ist nicht garantiert, vor allem nicht, wenn die Versicherten jetzt “von den guten Erträgen der letzten Jahren” profitieren sollen. Die Ueberschüsse der Vergangenheit sind aufgebraucht. In einer Mitteilung zum Zinsentscheid heisst es:
Seit fünf Jahren verharrt der BVG-Mindestzinssatz auf rekordtiefem 1 Prozent. Begründet wurde dies wurde mit den negativen Zinsen – obwohl die Renditen sprudelten. Nun hat die Zinswende eingesetzt. Dass der Bundesrat weiterhin auf eine Erhöhung des Zinssatzes verzichtet, ist daher unverständlich für die Versicherten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission vergeblich für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt. Denn trotz Turbulenzen an den Anlagemärkten im laufenden Jahr ist die finanzielle Lage der Pensionskassen stabil. Die Versicherten müssen von den guten Erträgen der letzten Jahre profitieren.




