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OAK. Aufgrund andauernder Marktverwerfungen hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per Ende September 2022 weiter verschlechtert. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).

Per Ende September 2022 sehen sich Vorsorgeeinrichtungen mit einer aussergewöhnlich negativen Performance von durchschnittlich –15,3 % konfrontiert. Entsprechend rückläufig fällt der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad aus.

Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad sank gemäss den Hochrechnungen der OAK BV markant von 118,5 % per Ende 2021 auf 99,5 % per 30. September 2022. Dazu ist anzumerken, dass die Hochrechnung die Verschlechterung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen überschätzt, da der deutliche Zinsanstieg (per 30.09.2022 rund +1,3 %-Punkte in der Schweiz, Quelle: SNB) in der Bewertung der Verpflichtungen nicht reflektiert wird.

Befanden sich per Ende 2021 lediglich 13 Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, wären aktuell bereits 480 Vorsorgeeinrichtungen rechnerisch nicht in der Lage, ihre Vorsorgeverpflichtungen zu 100 % zu decken. Kapitalgewichtet entspricht dies einer Unterdeckung bei 55,6 % der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (gegenüber 0,1 % per Ende 2021).

Die durchschnittliche Performance der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV –15,3 % und würde damit noch tiefer als während der Finanzkrise des Jahres 2008 ausfallen (–12,7 %, Quelle: Swisscanto).

Update: Werner C. Hug stellt die Frage, weshalb die OAK in die sachlich und vom System her nicht gerechtfertigte Kurzfrist-Schätzung der Deckungsgrade eingestiegen ist. In der Tat: Die berufliche Vorsorge ist ein langfristiges Geschäft, Quartalsschwankungen haben geringe Aussagekraft und sorgen für Verunsicherung. Warum macht es die OAK? Hug vermutet: nachdem die Kommission – aus welcher Notwendigkeit auch immer – eine Presse- und PR-Verantwortliche eingestellt habe, müsse diese wohl auch beschäftigt werden, finanziert von den Vorsorgeeinrichtungen.

  Mitteilung OAK /  Beilage zur Mitteilung