Die Sozialkommission des Ständerats hat ihre Vorlage für die BVG Reform 21 verabschiedet. Dazu heisst es in ihrer Mitteilung: “Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) legt ein austariertes Konzept für die Entschädigung der Übergangsgeneration bei der Reform der beruflichen Vorsorge vor. Dieses orientiert sich am Modell des Nationalrates, erweitert aber den Bezügerkreis und privilegiert verstärkt tiefe Vorsorgeguthaben und somit Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitpensen.” Im Einzelnen wird ausgeführt:

Im Rahmen der Reform der beruflichen Vorsorge (20.089) legt die Kommission nach vertieften Analysen mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Konzept für Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Übergangsgeneration vor. Dieses entspricht dem in der Sommersession im Ständerat eingereichten Antrag, wurde jedoch zur Beseitigung von unerwünschten Schwelleneffekten noch optimiert.

Der gewählte Ansatz stellt sicher, dass die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Versicherten angemessen entschädigt werden, ohne dabei die erwerbstätigen Generationen übermässig zu belasten. Kern des Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden.

Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215’100 Franken oder weniger verfügt, hat Anrecht auf den vollen Zuschlag. Dieser beträgt für die ersten fünf Jahrgänge 2400 Franken, für die folgenden Jahrgänge 1800 Franken, und für die letzten fünf Jahrgänge 1200 Franken jährlich.

Schätzungen zufolge würden damit 25 % der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten. Versicherte mit einem Altersguthaben von 215’100 bis 430’200 Franken haben Anspruch auf einen abhängig vom Altersguthaben degressiv abgestuften Zuschlag. Davon profitieren schätzungsweise weitere 25 % der Versicherten in der Übergangsgeneration.

  Mitteilung SGK / TA / NZZ / Blick