Susanne Kapfinger, Chefredaktorin der AWP-Nachrichten Soziale Sicherheit, schreibt in der Ausgabe 18/22: “Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) bringt für die berufliche Vorsorge wichtige Änderungen mit sich: Bis 2024 müssen Reglemente angepasst und die Versicherten über Änderungen informiert werden.” Weiter hält sie einleitend fest: 

Frühpensionierung oder Rentenaufschub – diesbezüglich haben Vorsorgeeinrichtungen einen grossen Spielraum. Sobald die AHV21 in Kraft tritt, wird dieser Spielraum jedoch eingeschränkt. Das Hauptziel der AHV-Reform besteht zwar in der Sicherung der Fonds-Finanzen bis 2030. Daneben wurden aber auch Massnahmen für mehr Flexibilität für die Versicherten beschlossen. Zum Beispiel beim Eintritt in den Ruhestand. Mehr Flexibilität für die Versicherte heisst weniger Freiheit für die Pensionskassen: Die in der AHV beschlossenen Massnahmen werden im BVG den Rahmen setzen.

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