Der Pensionskassenverband hat zustimmend auf den Entscheid des Bundesrats reagiert, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen. In einer Mitteilung schreibt der Verband:
Der ASIP schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten ist eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt. Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.
Zu berücksichtigen sind aber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung) und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.