Arno Schmocker schreibt in der Finanz und Wirtschaft zu den Entscheiden der SGK-S bei der BVG-Reform:

Vom Glauben, der Ständerat sei im Parlament das konservative Korrektiv, ist Abschied zu nehmen. Wie schon in der AHV21-Reform überholt die zuständige Kommission der kleinen Kammer mit ihren Vorschlägen zur Reform der zweiten Säule den Nationalrat gleichsam links. (…)

Überaus üppig, geht es nach dem Willen einer hauchdünnen Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats. Sie wurde ausgerechnet dank der Zustimmung von FDP-Vertretern erreicht. Die ersten zwanzig Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen einen Zuschlag zur Rente erhalten – ihr ganzes Leben lang. Im nationalrätlichen Vorschlag waren es bloss die ersten fünfzehn Jahrgänge. Im Modell des Ständerats würden schätzungsweise 70% der Versicherten in der Übergangsgeneration einen vollen Zuschlag erhalten, 18% einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrats wären es alle Versicherten, in demjenigen des Nationalrats 35 bis 40% der ersten fünfzehn betroffenen Jahrgänge. (…)

Die Argumentation der Mehrheit, das Modell des Nationalrats sei zu wenig grosszügig, um im Volk eine Mehrheit für die BVG-Reform zu gewinnen, ist fragwürdig. Der Vorschlag der Ständeratskommission ist deutlich näher an der Bundesratslösung, die den Geist gewerkschaftlicher Solidarität und Umverteilung atmet. Was die rechte Hand nimmt, gibt die linke wieder zurück. Das fördert die Anspruchshaltung auf Besitzstandswahrung. Eine Reform, die diesen Namen verdient, ist es nicht.

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