Auch das gewerkschaftliche PK-Netz hält nicht viel von den Ideen der SGK-S zur BVG-Revision. In seinem Kommentar hält es fest:
Konsens besteht ja bekanntlich darin, Geringverdienende und Teilzeitangestellte – vielfach Frauen – besser absichern zu wollen. Der Gender Pension Gap von 63% in der 2. Säule kann nicht mehr kleingeredet werden. Die Frage ist nur wie der Gender Pension Gap zeitnah vermindert werden kann.
Der Sozialpartnerkompromiss sah eine ausgewogene Kombination aus der Halbierung des Koordinationsabzuges und eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags vor, weil die Sozialpartner an alle Branchen dachten und wussten, dass höhere BVG Beiträge für Tieflöhner:innen sehr schnell zu einer unzumutbaren Absackung des Nettolohnes führen.
Die heute publizierten Beschlüsse der SGK-S (insb. zum Koordinationsabzug) sind gut gemeint, sie sind aber leider ganz einfach zu teuer.
Da die Rentenzuschläge aus einem Prozentsatz der Austrittsleistungen der aktiv Versicherten bezahlt und die Kompensationsmassnahmen auf 20 Jahre befristet werden sollen, finanzieren unter 45 Jährige mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Der Sozialpartnerkompromiss sah für die Finanzierung bekanntlich eine solidarisch finanzierte Umlagekomponente vor, die sozialpolitisch begrüssenswert ist, weil die Arbeitnehmenden auf ihrem gesamten AHV Lohn die Kompensation mitfinanzieren. Im Gegenzug hätten aber auch alle unbefristet von einem angemessenen Rentenzuschlag profitiert.