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Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften müssen innerhalb von 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Wie der Bundesrat in einem Bericht feststellt, sind die Pensionskassen auf gutem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Für den Bundesrat besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.

Am 17. Dezember 2010 hat das Parlament mit dem Ziel der finanziellen Sicherung eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (örVE) verabschiedet. Es wurde unter anderem ein Finanzierungsmodell mit differenzierten Zieldeckungsgraden eingeführt und eine Ausfinanzierung von 80 Prozent innert 40 Jahren vorgeschrieben. Die Änderung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Im Bericht wird zusammenfassend bilanziert:

Die Zahlen zeigen, dass sich die finanzielle Lage der örVE seit Inkrafttreten der neuen Finanzierungsregeln positiv entwickelt hat. Der durchschnittliche Deckungsgrad der örVE hat sich über 100 Prozent stabilisiert und der durchschnittliche Deckungsgrad der örVE in Teilkapitalisierung hat sich seit 2014 um mehr als 10 Prozentpunkte verbessert, von 78.4 Prozent auf 89 Prozent.

Fast die gesamte Unterdeckungssumme von rund 21 Mrd. Franken ist den örVE in Teilkapitalisierung zuzurechnen. Ein Teil dieses strukturellen Defizits wird verbleiben, da die Mehrheit der örVE in Teilkapitalisierung keine vollständige Ausfinanzierung vorsieht.

Die positive Entwicklung zeigt, dass insbesondere die örVE in Teilkapitalisierung die Auflagen des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden erfüllt haben. Hinzu kommt die positive Entwicklung der Vermögensanlagen. Man muss dabei berücksichtigen, dass die Anpassung der technischen Grundlagen, insbesondere die Senkung der technischen Zinssätze, einen höheren Kapitalbedarf zur Folge hatte. Die künftige Entwicklung der Finanzmärkte dürfte vor diesem Hintergrund das grösste Risiko für die finanzielle Stabilität der örVE darstellen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die per 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Finanzierungsregeln für örVE bewährt haben und aus Sicht des Bundesrates diesbezüglich gegenwärtig kein politischer Handlungsbedarf besteht.

  Studie BSV