Fabian Schäfer berichtet im Tages-Anzeiger über die Auseinandersetzung um die Senkung des Umwandlungssatzes. Ausgangspunkt ist das kürzlich bekannt gewordene Eingeständnis der Auffangeinrichtung, Mittel aus der Risikoversicherung zur Deckung der Pensionierungsverluste verwenden zu müssen.
Konkret heisst das: Ein Teil der monatlichen Lohnbeiträge, welche die noch nicht pensionierten Versicherten für das Risiko von Tod und Invalidität einzahlen, fliesst direkt zu den neuen Rentnern. Mit dem Geld wird deren Guthaben so weit aufgestockt, dass es reicht, um ihnen bis zum Tod die 6,8-Prozent-Rente auszuzahlen. Diese Umverteilung steht in Kontrast zum Prinzip der zweiten Säule, in der jeder selber für seine Altersrente spart.
Für Jüngere gibt es noch eine unerfreuliche Nebenwirkung: Wechseln sie die Vorsorgeeinrichtung, können sie nur das Sparguthaben mitnehmen. Ihre Risikobeiträge bleiben bei der alten Pensionskasse.
Der renommierte Pensionskassenexperte Olivier Deprez bezeichnet die Regelung der Auffangeinrichtung als «unschön, aber unausweichlich». Sie habe keine andere Wahl, als zu hohe Risikobeiträge zu verlangen, um die gesetzlichen Rentenversprechen einzulösen. «Natürlich bewirkt das eine systemfremde Umverteilung von Jung zu Alt, aber anders geht es momentan nicht.» Deshalb sei die Reduktion des Umwandlungssatzes denn auch so dringend. Laut Deprez setzen ebenfalls viele andere Pensionskassen Einnahmen aus den Risikobeiträgen ein, um die Renten zu finanzieren. «Nur stehen sie nicht so offen dazu wie die Auffangeinrichtung.»
Diese hat die fragliche Klausel 2013 beschlossen, ohne dass dies Wellen schlug. Die Vertreter der Arbeitnehmer wehrten sich nicht. Zu ihnen gehört Jorge Serra, Zentralsekretär der Gewerkschaft VPOD, der die Klausel auf Nachfrage verteidigt: «Das ist die beste Lösung, die mit dem zu hohen Mindestumwandlungssatz möglich ist.» Ohne diese «Behelfslösung» drohe der Auffangeinrichtung eine Unterdeckung und eine Sanierung, was für die Jüngeren noch gravierender sei. Sein Fazit: «Es bleibt eine Ungerechtigkeit, aber so wie wir das geregelt haben, ist sie wenigstens transparent.»
Die Sonntagszeitung befasst sich mit der Anpassung der technischen Parameter bei den Kassen von CS und UBS.
Die UBS begründet die Massnahmen mit den tiefen Zinsen, mit erwarteten niedrigen Anlagerenditen und der steigenden Lebenserwartung. Mit ihren Einschätzungen zu den Renditen zeigt sie sich äusserst pessimistisch. «Die UBS geht von einem sehr düsteren Szenario mit schlechten Renditen aus», sagt Heinz Rothacher, Chef des Pensionskassenberaters Complementa.
Die UBS-Pensionskasse rechne so, als ob das Tiefzinsumfeld noch 20 Jahre oder mehr andauern werde, was aber sehr fraglich sei. Laut Stefan Thurnherr, Vorsorgeexperte beim VZ Vermögenszentrum, herrscht fast schon Katastrophenstimmung. «Pensionskassen mit Umwandlungssätzen unter 4,5 Prozent rechnen extrem konservativ. Ich halte das für übertrieben.»
Auch die Pensionskassen anderer Branchen haben die Sätze bereits gesenkt. Doch der weitergehende Schritt der UBS hat laut Heinz Rothacher Signalwirkung. «Die Grossbank durchbricht als erster grosses Unternehmen die Marke von 4,5 Prozent. Dies könnte einen Nachahmereffekt auslösen.» Neben den beiden Grossbanken haben verschiedene Kantonalbanken Senkungen angekündigt oder umgesetzt. Weitere Banken dürften folgen.
Während Geldhäuser wie die UBS und die Zürcher Kantonalbank die tieferen Umwandlungssätze mit einmaligen Zuschüssen abfedern, gibt es für die Angestellten der Credit Suisse keine solchen dämpfenden Massnahmen. Credit Suisse und Basler Kantonalbank zwingen ihre Pensionäre zudem, ab einem bestimmten angesparten Vermögen einen Teil des Altersguthabens bei der Pensionierung in bar zu beziehen.
Die NZZ am Sonntag geht auf den Fakt ein, dass bei tiefen Umwandlungssätzen sich die Attraktivität des Kapitalbezugs erhöht. Allerdings soll nun im Rahmen der EL-Revision der Kapitalbezug im Obligatorium untersagt werden.
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den Zusatzmitteln, die der Bund zum Ausgleich der geplanten Umwandlungssatz-Senkung bei der Publica einschiessen will. Schöchli schreibt:
Die vorgesehenen Finanzierungsquellen der geplanten Abfederung sind vor allem erhöhte Lohnbeiträge des Arbeitgebers Bund (40 Millionen Franken pro Jahr), die Auflösung von Rückstellungen (einmalig 206 Millionen) und ein Sonderbeitrag des Bundes in drei Tranchen für 2017 bis 2019 von total 160 Millionen Franken.
Umstritten ist vor allem dieser Sonderbeitrag. Die Finanzkommission des Nationalrats hat diese Woche die ersten zwei Tranchen des Betrags (total 124 Millionen Franken für den Budgetnachtrag 2017 bzw. den Voranschlag 2018) knapp abgelehnt, während die Schwesterkommission des Ständerats den Kurs des Bundesrats unterstützte. Was die Publica ohne den geplanten Zusatzbeitrag machen würde, ist laut Beteiligten offen. Der technische Deckungsgrad der Publica liegt derzeit bei 105 bis 106 Prozent, die geplante Revision würde den Deckungsgrad um 3 bis 5 Prozentpunkte reduzieren.
Moritz Kaufmann befasst sich im Blick mit den Folgen des Neins zur AV2020 für die Sammelstiftungen. Dazu heisst es:
Umwandlungssätze von über sechs Prozent sind Standard – obwohl sich die kaum noch eine Kasse leisten kann. Eigentlich hätten die Sammelstiftungen längst Senkungsschritte einleiten sollen. Doch sie haben sich verzockt. «Die Sammelstiftungen haben gepokert: Sie gingen davon aus, dass die Rentenreform angenommen wird», sagt Stefan Thurnherr (VZ): «Im Zuge dieser Anpassung hätten sie eine Senkung rechtfertigen können. Jetzt kommen sie unter Druck. Das geben Kassenverantwortliche selber zu.»
Wer glaubt, dass nur eine Minderheit der Arbeitnehmer bei Sammelstiftungen angeschlossen ist, irrt! Immer weniger Firmen wollen eine eigene Pensionskasse betreiben und schliessen sich einer Sammelstiftung an. Laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) kommen 2,4 Millionen Arbeitnehmer bei Sammelstiftungen unter – das sind 60 Prozent der werktätigen Bevölkerung!
Immerhin: Die Gemini-Sammelstiftung hat angekündigt, den Umwandlungssatz zu senken. Schrittweise auf 5,6 Prozent im Jahr 2022. «Da die Sammelstiftungen dem Wettbewerb ausgesetzt sind, versucht man Senkungen möglichst hinauszuschieben», räumt die Pensionskasse ein. Andere Sammelstiftungen würden aber folgen, ist man bei Gemini überzeugt.
Die Sammelstiftung Asga, der 12’000 KMU und über 100’000 Versicherte angeschlossen sind, bietet nach wie vor 6,3 Prozent. Dies könne man sich leisten: «Wir wachsen und haben ein gutes Aktiven-Rentner-Verhältnis», heisst es. Doch auch die Asga sieht ein: «Massnahmen sind notwendig. Ein zu hoher Umwandlungssatz ist ein Systemrisiko.»
Die Berner Zeitung berichtet über die unterschiedlichen Positionen der Parteien zur Abfederung der geplanten Umwandlungssatz-Senkung von 5,65 auf 5,09% bei der PK des Bundes. In der Wintersession wird das Parlament in der Budgetdebatte darüber entscheiden. Die BZ schreibt dazu:
Die Publica und der Bundesrat als oberster Arbeitgeber sehen «flankierende Massnahmen» vor. Am besten ergeht es den über 62-Jährigen, für die es praktisch keine Kürzungen geben wird. Für jüngere Kollegen will der Bund die Rentenverluste immerhin auf 2,8 bis 5 Prozent einschränken.
Doch es gibt da ein Problem: Die Rückstellungen der Publica reichen nicht aus, um die gesamte Abfederung zu finanzieren. Deshalb soll der Bund als Arbeitgeber zusätzliches Geld einschiessen – und dies gleich doppelt. Einmalig will der Bundesrat 160 Millionen Franken an die Publica überweisen, damit diese die Guthaben der Angestellten aufstocken kann. Dauerhaft will er zudem die Arbeitgeberbeiträge ab 2019 um 40 Millionen Franken im Jahr erhöhen, ohne dass sich die Angestellten daran beteiligen müssen. Im Gegenzug will der Bundesrat dem Personal aber 2018 und 2019 keine generellen Lohnerhöhungen gewähren.
Nach den ersten Debatten in den Finanzkommissionen zeichnet sich grösserer Widerstand ab. Für SVP-Nationalrat Thomas Aeschi (ZG) ist der Fall klar: Die Publica soll keine zusätzlichen Finanzspritzen erhalten und das Problem mit den bestehenden Rückstellungen lösen. «Die Bundesangestellten haben sowieso eine luxuriöse Altersvorsorge. Da können wir auf eine derart teure Abfederung gut verzichten.»
Aeschi betont, die Steuerzahler hätten schon bisher Hunderte von Millionen in die Publica einschiessen müssen. «Jetzt muss Schluss sein, alles andere wäre ungerecht gegenüber den Angestellten in der Privatwirtschaft.»
Während grosse, umhüllende Kassen mit dem überhöhten UWS dank Anrechnungsprinzip zurecht kommen, bildet er für Kassen nahe dem Obligatorium ein Problem. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Probleme haben Kassen, die vor allem Versicherte mit nur gesetzlichen Minimalleistungen haben. 13 Prozent der Versicherten, meist aus Tieflohnbranchen, sind in solchen BVG-nahen Kassen. «Es wäre fatal, wenn die bürgerlichen Parlamentarier nach dem Nein zur Altersvorsorge die BVG-Revision zurückstellten», warnt Sergio Bortolin, Geschäftsführer der Pensionskasse Asga. Die Asga hat viele Versicherte mit Leistungen, die sich am gesetzlichen Obligatorium orientieren. Bei der Asga sind rund 12’000 Arbeitgeber mit insgesamt über 100’000 Mitarbeitern versichert.
Der zu hohe Umwandlungssatz erfordert bei der Asga eine grosse Umverteilung zur Finanzierung der Renten. Bei einer Pensionierung müsse die Asga für einen Rentner zurzeit 20 Prozent des Alterskapitals zusätzlich reservieren, um die Rentenleistung zu garantieren. (…)
Noch grösser ist die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern bei der Auffangeinrichtung BVG. Bei dieser Vorsorgestiftung sind rund 36’000 Angestellte im Rahmen des gesetzlichen Obligatoriums versichert. Sie fungiert im Auftrag des Bundes als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der zweiten Säule. «Wenn der gesetzliche Umwandlungssatz nicht gesenkt wird, geht die massive Umverteilung zwischen erwerbstätigen Versicherten und Rentnern weiter», warnt Marco Bagutti, Direktor der Auffangeinrichtung. Die Erwerbstätigen subventionierten derzeit bei der Auffangeinrichtung jedem Pensionierten die Rente zu rund einem Drittel.
Werner Enz kommentiert in der NZZ die Pläne der basellandschaftlichen Pensionskasse und die darauf folgenden Reaktionen zur Senkung des technischen Zinses auf 1,75%.
Es braucht noch Aufklärung, wie skurrile Positionsbezüge der Grünen-Unabhängigen des Landkantons vermuten lassen. Die Partei läuft Sturm gegen das Senken des technischen Zinses von 3,0% auf 1,75%, wie ihn die Kassenverantwortlichen mit Gültigkeit auf Anfang 2018 beschlossen haben. Wenn der Zins so stark gekürzt werde, würden die Rentenzahlungen nur noch bis zum 84. Lebensjahr ausreichen; aus diesem Grund sei man auch gegen das Kürzen des Umwandlungssatzes von 5,8% auf 5,0%.
Wenn es doch so einfach wäre – de facto ist eben ein technischer Zins von 3,0% mit Blick auf die zu erwartenden Anlagerenditen viel zu hoch angesetzt. Und ein Absenken des Umwandlungssatzes auf 5,0% ist die logische Folge davon, dass jetzt der technische Zins gesenkt wird. Die beiden BVG-Parameter sind siamesische Zwillinge.
Auf der anderen Seite sind Fragezeichen hinter das Vorgehen der Kassenverantwortlichen zu setzen. Sie beliessen den technischen Zins viel zu lange bei 4,0%, senkten ihn dann zackig auf 3,0% (2015) und im Branchenvergleich sehr tiefe 1,75% (2018). Das ruft nach Kompensationsmassnahmen. Ein Deckungsgrad von konsolidiert 103,0% per Ende 2016 zeigt an, dass ohne Kapitalzuschüsse harte Sanierungen warten; sechs Vorsorgewerke wiesen schon so eine Unterdeckung auf. Letztlich geht es darum, dass der Kanton als Arbeitgeber für Lehrer, Polizisten, Beamte und viele Teilzeitbeschäftigte seinen Beitrag wird leisten müssen.
Hansueli Schöchli analysiert die unmittelbaren Folgen der Neins zur AV2020 für die Pensionskassen und skizziert erste Ideen für einen teilvariablen Umwandlungssatz:
Zurzeit ist völlig offen, wie lange die politische Blockade in der beruflichen Vorsorge anhalten wird. Aus Kreisen der Abstimmungsgewinner war am Montag eine Idee zu hören, welche den Streit auflösen soll. Demnach würde das Minimum des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent statt auf 6,0 Prozent zum Beispiel nur auf 6,2 oder 6,3 Prozent fallen; dazu gäbe es aber für Vorsorgeeinrichtungen mit klar ausgewiesenen Problemen eine Ausnahmeklausel mit einer möglichen Senkung um zum Beispiel weitere 0,5 Prozentpunkte – sofern ein unabhängiges Gremium wie etwa die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge dies gutheisst. Man müsse alle Ideen anschauen, sagt dazu die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Auf den ersten Blick bezweifle sie allerdings, dass dieser Vorschlag mehr bringe als nur zusätzliche Bürokratie.
Auf Basis der Complementa-Zahlen (Risiko Check-up) analysiert Markus Städeli in der NZZ am Sonntag die absehbare Entwicklung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge.
Die Pensionskassen-Beraterin Complementa beziffert den Umwandlungssatz für das laufende Jahr im Schnitt auf 5,92%. Sie hat in einer umfangreichen Erhebung Daten von 412 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von insgesamt 563 Mrd. Fr. zusammengetragen.
Die befragten Kassen sagen voraus, dass der Misch-Umwandlungssatz für obligatorisches und überobligatorisches Alterskapital weiter fallen wird, auf durchschnittlich noch 5,45% bis 2022. Pro 100 000 Fr. angespartem Geld in der zweiten Säule würde somit noch eine jährliche Rente von 5450 Fr. resultieren.
Per 1. Januar 2019 senkt die APK (Aargauische Pensionskasse) den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.9 % auf 5.3 %. Der Umwandlungssatz von 5.3 % berücksichtigt die längere voraussichtliche Lebensdauer einer 65-Jährigen Person (versicherungstechnische Grundlagen VZ 2015) sowie den tieferen technischen Zinssatz von 2,25 (3,0) %. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird durch die APK mit zwei Massnahmen finanziell abgefedert:
1. Der Umwandlungssatz wird stufenweise gesenkt, verteilt über die Jahre 2019 und 2020. 2. Das Sparguthaben der Versicherten per 31. Dezember 2018 wird um 2.5 % erhöht. Diese Gutschrift wird durch die APK finanziert, in dem sie bereits gebildete Rückstellungen auflöst.
Andreas Valda geht auf eine Studie der Libera ein, welche an einem Fallbeispiel aufzeigt, wie stark Unternehmen belastet werden oder profitieren, wenn sich Leistungsversprechen ändern. Das ist auch mit Blick auf die Altersvorsorge 2020 mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes von Bedeutung.
Im konkreten Fall berechnete Libera eine Senkung des Rentenversprechens. Dieses wird mit dem Umwandlungssatz definiert, im Fallbeispiel um minus 0,5 Prozentpunkte. Die versprochene Rente für jeden Angestellten sinkt damit zum Beispiel von 1700 Franken auf 1575 Franken monatlich. Gleichzeitig reduzieren sich für den Arbeitgeber die Kosten, die Firma wird profitabler und die Verpflichtung (Schuld) der Firma gegenüber der Pensionskasse wird reduziert. Für die Aktionäre des Unternehmens entsteht ein Mehrwert von 10 Millionen.
Allerdings werden mehrheitlich die aus UWS-Senkungen resultierenden Renteneinbussen mindestens teilweise kompensiert. Dazu wird Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, zitiert: «Häufig sehen Pensionskassen begleitende Massnahmen vor: Höhere Sparbeiträge, einen höheren Versicherungsumfang (weniger Koordinationsabzug) oder die Verteilung von zuvor gebildeten Rückstellungen zur Abfederung» der Rentenverluste. Konrad sagt, die genaue Berechnung der Gewinne und Verluste wie im Fallbeispiel habe «in zahlreichen Fälle das Gegenteil» bewirkt. «Nachdem die Arbeitgeber von möglichen Gewinnen erfahren haben, waren sie bereit, einen Teil des Ertrages an die Arbeitnehmer in Form einer Einmaleinlage in die Pensionskasse weiterzugeben.»
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit dem Thema der Umwandlungssätze bei Sammelstiftungen, für welche diese technische Grösse gleichzeitig ein Marketing-Argument bildet, was die Kassen noch verstärkt vor die heikle Abwägung zwischen dem Notwendigen und dem Wünschbaren stellt. Ferber verweist auf einen Artikel von Roger Baumann (c-alm) in der Schweizer Personalvorsorge vom vergangenen Jahr, der unter dem Titel “Sammeleinrichtungs-Mikado” die Problematik auf den Punkt brachte. Denn keine Sammelstiftung ist gerne bereit, als erste nach unten “auszubrechen” resp. sich zu bewegen und damit der Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen. Sergio Bortolin, Präsident des Branchenverbands inter-pension, hat in der Swisscanto-Studie 2016 bereits die heikle Situation geschildert. Im Artikel Ferber heisst es:
Laut Bortolin gilt es bei dem Vergleich der Umwandlungssätze zu beachten, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eine deutlich bessere Altersstruktur hätten als viele firmeneigene Pensionskassen, beispielsweise solche von Unternehmen aus dem Industriesektor. Das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern liege bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Durchschnitt bei rund 10 zu 1. Da viele Einrichtungen deutlich wüchsen, könnten sie sich die höheren Umwandlungssätze eher «leisten». (…)
Laut Willi Thurnherr, Schweiz-Chef beim Beratungsunternehmen Aon Hewitt, sind viele Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen «im BVG-Obligatorium gefangen» – ihr Spielraum für Senkungen der Umwandlungssätze ist also begrenzt. Es gebe aber auch Einrichtungen mit «relativ aggressiven Grundlagen», welche «optisch» zu einem guten Deckungsgrad führten, um am Markt zu bestehen. Die Aufsichtsbehörden hätten aber Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zunehmend im Fokus und verlangten entsprechende Anpassungen.
An einem Anlass im Januar hat Roger Tischhauser, Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), die Überwachung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen als Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit bezeichnet. Im Aufsichtsgebiet der BVS seien über 70% der Versicherten Sammelstiftungen angeschlossen. Es sei wichtig, dass die Sammelstiftungen risikoorientiert geführt und beaufsichtigt würden, sonst könnten sie sich zu einem Systemrisiko entwickeln.
Die Frage im Titel ist für Kenner der Materie kein Rätsel. Zweifellos aber für nicht wenige Versicherte, die sich – zu Recht – wundern, dass nach dem Entscheid des Parlaments der Umwandlungssatz von 6,8 auf 6% gesenkt werden soll, ihre Kasse aber bereits den Sprung auf 5% macht. Martin Spieler gibt im Geldblog der Basler Zeitung Antwort auf die häufige Frage.
Die Umwandlungssätze der zweiten Säule sinken massiv. Wie hoch dadurch die künftige Renteneinbusse sein wird und wie diese abgefedert werden kann, sagt Vorsorgeexperte Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum im cash-Talk.