Während  grosse, umhüllende Kassen mit dem überhöhten UWS dank Anrechnungsprinzip zurecht kommen, bildet er für Kassen nahe dem Obligatorium ein Problem. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:

Probleme haben Kassen, die vor allem Versicherte mit nur gesetzlichen Minimalleistungen haben. 13 Prozent der Versicherten, meist aus Tieflohnbranchen, sind in solchen BVG-nahen Kassen. «Es wäre fatal, wenn die bürgerlichen Parlamentarier nach dem Nein zur Altersvorsorge die BVG-Revision zurückstellten», warnt Sergio Bortolin, Geschäftsführer der Pensionskasse Asga. Die Asga hat viele Versicherte mit Leistungen, die sich am gesetzlichen Obligatorium orientieren. Bei der Asga sind rund 12’000 Arbeitgeber mit insgesamt über 100’000 Mitarbeitern versichert.

Der zu hohe Umwandlungssatz erfordert bei der Asga eine grosse Umverteilung zur Finanzierung der Renten. Bei einer Pensionierung müsse die Asga für einen Rentner zurzeit 20 Prozent des Alterskapitals zusätzlich reservieren, um die Rentenleistung zu garantieren.  (…)

Noch grösser ist die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern bei der Auffangeinrichtung BVG. Bei dieser Vorsorgestiftung sind rund 36’000 Angestellte im Rahmen des gesetzlichen Obligatoriums versichert. Sie fungiert im Auftrag des Bundes als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der zweiten Säule. «Wenn der gesetzliche Umwandlungssatz nicht gesenkt wird, geht die massive Umverteilung zwischen erwerbstätigen Versicherten und Rentnern weiter», warnt Marco Bagutti, Direktor der Auffangeinrichtung. Die Erwerbstätigen subventionierten derzeit bei der Auffangeinrichtung jedem Pensionierten die Rente zu rund einem Drittel.

Michael Bolt, Direktor der Hotela-Vorsorgestiftung, sorgt sich noch aus einem anderen Grund um die langfristige Finanzierung der Renten. Falls das Parlament, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, den Kapitalbezug für das obligatorisch angesparte Alterskapital verbietet, muss die Hotela künftig viel mehr Renten ausrichten als heute. Zurzeit kommt bei der Pensionskasse, bei der rund 70’000 Angestellte der Hotellerie- und Gastrobranche versichert sind, ein Rentner auf 18 Erwerbstätige.

Weil die Versicherten in Tieflohnbranchen arbeiten, verfügen die meisten nur über obliga­torische Leistungen. Die meisten Versicherten verlassen die Hotel- und Gastrobranche vor ihrer Pensionierung, oder sie lassen sich ihr Kapital auszahlen, wenn sie nach der Pensionierung ins Heimatland zurückkehren. Doch der Ständerat hat sich bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) für das Verbot des Kapitalbezugs für obligatorische BVG-Leistungen ausgesprochen.

Schliesst sich der Nationalrat dem Verbot an, könnte der zu hohe Umwandlungssatz für die Hotela zum Problem werden. «Denn bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent werden die Renten zum Teil von den Aktiven finanziert», sagt Bolt. Er hofft deshalb vor allem, dass der gesetzliche Umwandlungssatz rasch gesenkt wird. «Die heutige Situation ist absolut unbefriedigend.»

  Tages-Anzeiger