Versicherte bei der Zürcher Pensionskasse BVK können ab Anfang 2019 zwischen zwei verschiedenen Umwandlungssätzen und damit ihre Rentenhöhe wählen, schreibt Michael Ferber in der NZZ. So kann sich ein Versicherter mit Jahrgang 1954, der im kommenden Jahr in Rente geht, zwischen einem Umwandlungssatz von 4,85% und einem von 5,13% entscheiden.

Dabei gilt es, zwischen einer höheren Alters- oder Ehegattenrente abzuwägen. Den Satz von 4,85% erhält ein Versicherter, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners zwei Drittel der bisherigen Altersrente betragen soll. Der Satz von 5,13% kommt dann zur Geltung, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners nur einen Drittel der bisherigen Altersrente ausmacht. Mit dem Umwandlungssatz wird beim Renteneintritt die Höhe der jährlichen Rente berechnet, er wird mit dem angesparten Altersguthaben multipliziert.

Eine weitere Neuerung der BVK betrifft die freiwillige Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren. Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr die Arbeitsstelle verlassen und keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, könnten sich für maximal zwei Jahre freiwillig weiter versichern lassen. Der Altersrücktritt erfolge zwischen 60 und 65 Jahren, der versicherte Lohn könne flexibel festgesetzt werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge würden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt.

  NZZ  / BVK