SDA hat Stellungnahmen der politischen Parteien zur Vernehmlassung des Bundesrates für die BVG-Revision ausgewertet. Dabei geht es im Kern um die Senkung des Umwandlungssatzes und die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen mit einem Rentenzuschlag.

Für die Grünen handelt es sich bei diesem «solidarisch finanzierten Rentenzuschlag» um das Kernstück des Reformvorschlags. Damit würde die Situation von Frauen, Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert, schrieb die Partei sie in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Doch genau dieser Zuschlag stösst bei den bürgerlichen Parteien auf breite Ablehnung. Die FDP befürworte keine Massnahme nach dem «Giesskannenprizip», teilte sie mit. Die Kompensationsmassnahmen müssten gezielt jenen zu Gute kommen, die sie auch wirklich nötig hätten.

Auch die CVP stellt sich gegen diese «Umverteilung von jung zu alt» und fordert den Bundesrat auf, andere Modelle für die Finanzierung der Abfederungsmassnahmen zu prüfen. Als Beispiel schlägt die Partei gleich wie die BDP einen Sicherheitsfonds aus «strukturellen Überschüssen des Bundes» oder aus Ausschüttungen der Nationalbank vor.

Ähnlich klingt es bei SVP, der GLP und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV): Sie lehnen das Umlagerungsverfahren von AHV-Beiträgen in die berufliche Vorsorge als «systemfremd» ab, weil er gegen das bewährte 3-Säulen-Modell verstosse. Die SVP würde stattdessen eine «dezentrale Lösung von maximal zehn Jahren» bevorzugen, die Grünliberalen wären offen für «zielgerichtete, bedarfsorientierte Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration».

Gemäss dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) tragen zwar die meisten seiner Mitglieder den Rentenzuschlag als «notwendiges Kompromisselement» mit. Doch die Vertreter der Banken, der Detailhändler, der Baumeister sowie die Chemie- und Pharmabranche, ICT-Switzerland und der Schweizerische Versicherungsverband lehnten die gesamte Vorlage gerade deswegen ab, weil sie «kategorisch gegen eine solidarisch finanzierte Abfederung der Überganggeneration» seien, schrieb der SAV. (…)

Das Spektrum der alternativen Vorschläge der Parteien für diese Altersgutschriften ist gross: So möchten FDP, BDP und GLP das Startalter der AHV anpassen und bereits bei den 18-Jährigen Lohnbeiträge erheben. SVP, CVP und die Pensionskassen schlagen ein Anfangsalter von 20 Jahren vor. Damit wäre auch die GLP einverstanden.

Nach Ansicht von CVP und BDP sollten die Altersgutschriften bei 5 Prozent beginnen und dann ab 45 Jahren bis zum Referenzalter 14 Prozent erreichen. Die Vorschläge der SVP liegen rund zwei Prozent höher und erreichten bei den 45-Jährigen bis zum Rentenalter 16 Prozent. Die FDP zeigte sich einverstanden «mit einer Harmonisierung der Altersgutschriften».