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Verluste mit Ruvercap
Die Berner Zeitung schreibt: Institutionelle Anleger haben viel Geld in das Finanzkonstrukt von Ruvercap investiert. Wegen drohender Verluste wurde Strafanzeige eingereicht. Ein Ruvercap-Gründer bezieht jetzt Stellung zu Vorwürfen.
Kein Witz: Lebenserwartung ins Gesetz!
Die Initianten für eine “Vorsorge Ja – aber fair” haben die aus ihrer Sicht grundlegenden Herausforderungen der 2. Säule zusammengefasst und die daraus folgenden Massnahmen in zehn Punkten formuliert. Sie kommen u.a. zum Schluss, dass der für lange Perioden festgelegte Umwandlungssatz immer und zwingend falsch sein muss, weil weder die Entwicklung der Lebenserwartung noch der Kapitalmärkte über Jahrzehnte hinaus bekannt sind. Um das jedermann klar zu machen schlagen sie deshalb mit einer Dosis Ironie aber nicht ohne Witz vor, statt den Umwandlungssatz doch die künftige Lebenserwartung und die Situation auf den Kapitalmärkten ins Gesetz zu schreiben. Ausformuliert tönt das so:
5. Renten- Umwandlungssatz
Massgebend für den Umwandlungssatz sind Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die zu erwartenden Kapitalerträge für die nächsten 20 – 30 Jahre. Beide sind nicht vorhersehbar. Folglich sind die Umwandlungssätze immer falsch.
Wenn weder Einnahmen noch Leistungsdauer bekannt sind, müssen die Ausgaben variabel ausgestaltet sein. Deshalb müssen die Renten der 2. Säule den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden können.6. Leider kein Witz
Der Umwandlungssatz muss aufgrund von Annahmen über die zukünftige Lebenserwartung und die Kapitalmarktrenditen festgelegt werden. Beide Parameter lassen sich nicht im Voraus bestimmen. Trotzdem ist der Umwandlungssatz gesetzlich festgelegt?!
Statt den Umwandlungssatz im Gesetz zu verankern, sollten die staatlich verordnete Lebenserwartung und die zukünftigen Renditen der Kapitalmärkte vorgeschrieben werden – so würde der Unsinn dieser Gesetzesbestimmung wenigstens offensichtlich.
Grundlegende Herausforderungen / Initiative Vorsorge Ja – aber fair
Überbrückungsleistung verabschiedet, Arbeitgeber zufrieden
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Überbrückungsrenten:
Das nun fertig behandelte Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistungen ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) eine tragbare Lösung. Nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistungen sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die Überbrückungsleistungen Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften erhalten und verbessert werden soll.
Damit kann das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden, nämlich das Arbeitskräftepotenzial im Schweizerischen Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen . Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, müssen als «Ultima Ratio» die Überbrückungsleistungen beansprucht werden. Sie sind als Unterstützung eines spezifischen Personenkreises gedacht, für die sich ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als sehr schwierig erweist.
Die Räte haben im vorliegenden Paket der neuen Sozialleistungen auch die Forderungen des SAV berücksichtigt und einzelne Punkte korrigiert, die zu Fehlanreizen geführt hätten. So ist der Betrag der Überbrückungsleistung auf das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs plafoniert und enthält auch die vergüteten Kosten für Krankheit und Behinderung.
Die Überbrückungsleistung kann von Arbeitslosen ab 60 Jahren beansprucht werden. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50‘000 Franken (für Alleinstehende) und 100‘000 Franken (für Ehepaare) betragen. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3400 Betroffenen.
Lieber EL als mehr PK?
Cash schreibt:
PK-Nachzahlungen lohnen sich für Durchschnittseinkommen oft nicht mehr. Nachzahlungen in die Pensionskasse sind möglich, lohnen sich aber nicht immer. Denn der Staat garantiert durch Ergänzungsleistungen oft höhere verfügbare Einkommen als die Renten aus der AHV und der Pensionskasse.
Axa: Austritt aus dem SVV, Update
Inside Paradeplatz berichtet über den (geplanten) Austritt der AXA aus dem Schweizerischen Versicherungsverband:
Die in französischer Hand befindliche Ex-Winterthur hat per Ende 2020 ihren Austritt beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) gegeben. Gestern Abend bestätigte eine SVV-Sprecherin per Email den Austritt.
„Der Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist von der AXA am 27. Mai 2020 schriftlich über deren Kündigung der Mitgliedschaft im Branchenverband per 31. Dezember 2020 informiert worden“, meinte sie.
Und sie schickt einem die Begründung, welche die Axa-Zuständigen dem SVV für diesen überraschenden Entscheid gegeben habe. Diese lautet:
„Im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Unternehmensstrategie überdenkt die AXA derzeit ihre Rolle im politischen und gesellschaftlichen Diskurs und ist daran, ein neues Verständnis als politischer Akteur zu entwickeln.“
„In diesem Zusammenhang prüft die AXA insbesondere auch, ob sich ihr neues Rollenverständnis mit einer Mitgliedschaft im Schweizerischen Versicherungsverband in seiner heutigen Form weiterhin vereinbaren lässt.“
Lukas Hässig kommentiert:
Die Axa-Chefs sagen nichts weniger, als dass sie sich durch den Versicherungsverband nicht mehr genügend repräsentiert fühlten.
Warum sonst spricht der Versicherer, der mit der Zurich und der Swiss Life zu den grossen Drei der Branche zählt, von neuem „Rollenverständnis“?
c-alm: Frühstück ohne Gipfeli
Die “Frühstücksveranstaltung 2020” der c-alm fand umständehalber digital und also ohne Verpflegung der Teilnehmer statt. Das hat zumindest den Vorteil, dass die auf(s)gezeichneten Präsentationen nun für ein grösseres Publikum zugänglich sind.
Neben einer aktuellen Einschätzung der Lage mit den Folgen der Coronakrise auf AHV, BVG und Krankenkassen werden in den vier Referaten auch grundsätzliche Themen auf mehr theoretischer Basis behandelt wie Prognose-Voraussetzungen und Einschätzung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.
Die Videos haben zusammen eine Länge von rund 90 Minuten. Die Zuschauer sind also gut beraten, selbst und vorausschauend für Kaffee und Gipfeli besorgt zu sein.
QST-Benchmarkstudie zeigt Verbesserungspotential auf
Die Rückforderung ausländischer Quellensteuern durch Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist ein offensichtlich nicht ganz trivialer Vorgang und für die Kassen mit einigem Aufwand verbunden. Stefan Illmer von der IIPC hat in einer Umfrage bei 29 grossen Vorsorgeeinrichtungen die Situation näher untersucht.
Ziel der Benchmark-Studie war es, die aktuelle Rückforderungspraxis von ausländischen Quellensteuern (QST) bei Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aufzunehmen, einen entsprechenden Benchmark-Vergleich zu ermöglichen und das Potenzial für Verbesserungen aufzuzeigen.
Die Studie wurde im Februar bis April 2020 mit Daten per Ende 2019 durchgeführt. Erfasst wurde die aktuelle Praxis im Rahmen der QST-Rückforderung bei Dividenden- und Zinsertragen auf Länderstufe im Rahmen von direkt und indirekt verwalteten Vermögensverwaltungsmandaten.
Nicht angesprochen wurde die Praxis der QST-Rückforderung bei öffentlichen oder pensionskassen-spezifischen Anlagefonds, sondern diejenige bei den von der Vorsorgeeinrichtung oder Dritten getätigten direkten Kapitalanlagen.
Als Schlussfolgerung wird u.a. festgehalten:
- Es besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial für Vorsorgeeinrichtungen, das genutzt werden sollte => insbesondere durch das Aufsetzen von Relief-at Source.
Von Berset zur Publica, Update
pw. Doris Bianchi, seit 2017 persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat Berset, wird per 1.11.20 als Nachfolgerin von Dieter Stohler die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes, Publica, übernehmen. Sie war vor ihrem Wechsel zum EDI Zentralsekretärin beim Gewerkschaftsbund mit Zuständigkeit für Sozialversicherung und Präsidentin des Stiftungsrats der SGB-Pensionskasse. Ihre Wahl durch die Kassenkommission überrascht.
Als Geschäftsführerin einer PK bringt sie keine praktische Erfahrung mit, anders als Stohler, der zuvor die Kasse des Kantons Basel-Stadt leitete. Angesichts der Grösse und Bedeutung der Publica eher ungewöhnlich. Zweifellos lagen auch Bewerbung vor, die mit Praxis in der PK-Führung verbunden waren.
Die Weiterversicherung in der PK nach Kündigung
Der Pensionskassenverband geht in seiner Fachmitteilung Nr. 121 “Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG-Reform): Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge – Neuer Art. 47a BVG (Weiterversicherung” detailliert auf die damit verbundenen Konsequenzen für die Vorsorgeeinrichtungen ein und bringt Vorschläge für die Formulierung von entsprechenden Reglementsbestimmungen. Art. 47a tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Es wird dazu festgehalten:
Inskünftig sind die VE verpflichtet, Arbeitnehmende, denen ab Alter 58 vom Arbeitgeber gekündigt wurde, im bisherigen Umfang weiter zu versichern, wenn dies die versicherte Person wünscht (Weiterversicherungsoption), und zwar sowohl in der obligatorischen als auch in der weitergehenden beruflichen Vorsorge. Der Versicherte erhält damit die Möglichkeit, sein Vorsorgeguthaben weiter zu äufnen und nach Ablauf der externen Mitgliedschaft eine Rente zu beziehen.
Die ELG-Reform enthält folgende Bestimmungen zum BVG:
- Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres (Art. 47a BVG).
- Erleichterte Rückzahlung eines WEF-Vorbezuges bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf
Altersleistungen (Art. 30d Abs. 3 lit. a BVG i.V.m. Art. 30e Abs. 3 lit. a und Abs. 6 BVG); seit dem 1. Oktober 2017 beträgt der Mindestbetrag für die WEF-Rückzahlung CHF 10’000 anstatt CHF 20’000 (vgl. Art. 7 Abs. 1 WEFV). - Weiterhin möglich sind Kapitalbezüge.
- Verrechnung des Rückerstattungsanspruchs von EL-Leistungen mit fälligen Leistungen der beruflichen Vor
sorge (vgl. Art. 20 Abs. 4 ELG).
Die Fachmitteilung kann beim ASIP bezogen werden. Den Mitgliedern wird sie zugeschickt.
EL-Reform /
BSV-Mitteilung 152 mit Gesetzestext 47a und Erläuterungen
UBS PK-Performance Mai 2020
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai eine durchschnittlichen Performance von 1,41% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei –3,23% und seit Messbeginn 2006 bei 52,81%.
- Alle Vorsorgeeinrichtung im Sample erzielten im vergangenen Monat eine positive Rendite. Das beste Ergebnis verbuchte eine kleine Pensionskasse mit 2,46%, das schlechteste eine grosse mit 0,21%.
- Aktien und Anleihen, sowohl in der Schweiz als auch international, trugen zur positiven Performance bei, alternative Anlagen rentierten leicht negativ.
Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage schreibt die UBS:
Nachdem die Fallzahlen in Folge der ergriffenen Eindämmungsmassnahmen fielen und sogenannte Contact-Tracing-Apps auf den Markt kamen, schreitet die Lockerung der Corona-bedingten Restriktionen nun immer schneller voran.
Blick: Besser mehr AHV als BVG-Ausbau
pw. Werner Vontobel kritisiert im Blick den gängigen Ansatz zur BVG-Reform mit Senkung des Umwandlungssatzes und höheren Beiträgen zum Leistungserhalt. Er verweist dabei vor allem auf den geringen wirtschaftlichen Nutzen des verstärkten Sparens beim heutigen Zinsniveau. Die Kritik an der PK-Lobby geht allerdings daneben. Es sind primär die Sozialpartner, welche den Leistungserhalt in der 2. Säule fordern.
Die Senkung des UWS drängt sich aus Gründen der Generationen-Gerechtigkeit auf und nicht wegen der Interessen der “Lobby”. Ein Anstieg des Rentenalters würde übrigens zusätzliche Sparanstrengungen weitgehend überflüssig machen. Und schliesslich lässt Vontobel die bedenkliche Verfassung der AHV und ihre düsteren Aussichten ausser acht. Hier wäre abzuwägen, was gesellschaftlich und finanziell die langfristig effizienteste Lösung ist.
Es ist aus versicherungsmathematischer Sicht klar, dass die Pensionskassen-Renten wegen den sinkenden Zinsen und der steigenden Lebenserwartung um rund 30 Prozent sinken werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Pensionskassen ihr Kapital massiv aufstocken. Je nach Annahmen betreffend Zins und Lebenserwartung geht es dabei um 300 bis 500 Milliarden Franken.
Zustimmung zu Überbrückungsrenten
Dem Parlament kommt es auf ein paar hundert Millionen mehr oder weniger im Moment nicht an. Trotz grosser finanzieller und systematischer Bedenken hat nun auch der Ständerat einem neuen Sozialwerk im Form der Ueberbrückungsleistungen sprich -renten zugestimmt womit die Vorlage angenommen ist. Die Gegner formulierten nochmals ihre Einwände.
Alex Kuprecht erinnerte an die düsteren Aussichten mit Rezession und einbrechenden Staatseinnahmen bei massiv höheren Ausgaben.
Das Coronavirus hat auch unser Land in massivster Weise getroffen. Wir stehen am Beginn einer sehr tiefen Rezession. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit. Die ersten Kündigungen und Betriebsschliessungen wurden bereits ausgesprochen, schon vorgenommen oder werden im zweiten Halbjahr 2020 noch vorgenommen werden. Schwarze Wolken werden also noch auf den Arbeitsmarkt zukommen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere massive Kündigungswellen folgen werden und die Arbeitslosenquote auf über 4 Prozent steigen wird.
Um dem entgegenzuwirken, haben der Bundesrat und das Parlament im Rahmen der Nachträge I und II bereits gegen 20 Milliarden Franken zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen. Hinzu kommen noch die zugunsten der Erwerbsersatzordnung gesprochenen Beiträge. Diese Verschuldung zulasten des Staates ist gewaltig und noch nie da gewesen. Der Staat – und das sind wir alle – verschuldet sich in diesem Jahr um wohl gegen 50 Milliarden Franken. Das sind zusätzlich mehr als 50 Prozent der noch bestehenden Staatsschuld und rund 165 Prozent dessen, was wir in den letzten rund dreissig Jahren an Schulden abgebaut haben.
“Sozialleistungen als Teil eines Abstimmungskampfes”
Die NZZ kommentiert den Erfolg der Ueberbrückungsleistungen im Parlament, die in rasantem Tempo durchberaten wurden.
Jetzt aber wurde nicht weniger als ein neues Sozialwerk geschaffen, was zwangsläufig viele technische und rechtliche Fragen nach sich zieht. Nicht alle sind restlos geklärt.
Welcher Teufel ist es denn dieses Mal, der die Politiker derart vor sich hergetrieben hat? Die SVP – genauer: die Begrenzungsinitiative der SVP. Sie verlangt das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU, das Volk stimmt am 27. September darüber ab. Der Sozialausbau für die älteren Generationen soll helfen, die Initiative deutlich zu versenken. Er ist als Zeichen an jene gedacht, die wegen der Einwanderung um ihre Stelle fürchten. Der Präsident des Gewerkschaftsbunds, SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, hat es im «Blick» unverblümt formuliert: Mit den ÜL habe seine Basis eine «viel grössere Motivation», die SVP-Initiative zu bekämpfen. «So können wir eine starke Kampagne machen, die die entscheidende Differenz ausmachen kann.»
Nicht alle sprechen das so offen aus wie Maillard. Offiziell lanciert wurde das Projekt durch ein bundesrätliches Trio: Karin Keller-Sutter (fdp.), Alain Berset (sp.) und Guy Parmelin (svp.) haben angesichts der SVP-Initiative im Mai 2019 zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die älteren Arbeitnehmenden helfen sollen, darunter auch die ÜL. Dies war eine Reaktion auf die Rhetorik der SVP, die zunehmend mit sozialpolitischen Argumenten Stimmung gegen die Personenfreizügigkeit macht.




