Die PKE hat auf YouTube ein neues Erklärvideo publiziert, das sich mit dem Thema Umverteilung beschäftigt.
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Die 20 Milliarden-Verschwörung
pw. Ob es nun Milliarden oder nur Millionen waren und wieviele, ist nicht geklärt, was die damalige Sozialministerin Ruth Dreifuss im Parlament offen zugab. Aber die Zahl «20 Milliarden», welche die Versicherer in den 90er Jahren angeblich in eigene Tasche lenkten, wurde von den Autoren der Dok-Sendung «Das Protokoll» als unzweifelhafte Tatsache präsentiert. Ausgestrahlt wurde die Sendung zur «unbekannten Geschichte der 2. Säule» am 27. Oktober vom Fernsehen SRF.
Dass damals keine Gesetze übertreten wurde, ist unbestritten, aber auch dass es in den Wildwest-Tagen nach der Inkraftsetzung des BVG an Transparenz und Erfahrung im Umgang mit dem Obligatorium der 2. Säule fehlte. Da hat sich viel geändert, was aber lediglich in der Feststellung einer Finma-Mitarbeiterin zum Ausdruck kam. Mit der Legal Quote hat man die Versicherer im Geschäft mit der 2. Säule an die Leine gelegt, die offenbar so straff ist, dass die meisten Anbieter sich daraus verabschiedet haben.
Ungereimtes zum Mindestzinsentscheid
In der NZZ stellt Hansueli Schöchli Ueberlegungen zum Entscheid des Bundesrats an, trotz der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten den Pensionskassen einen Mindestzins von 1% vorzuschreiben. “Die Schweizer Politik kann den Pensionskassen keine Anlagerendite verordnen. Aber sie tut so, als könne sie dies. Der Entscheid des Bundesrats zur Mindestverzinsung für 2023 ist das jüngste Beispiel.” Weiter hält er fest:
Angesichts der derzeitigen Finanzlage der Pensionskassen scheint jede positive Mindestverzinsung eher offensiv zu sein. Gemessen an Branchenindizes dürften die zu Jahresbeginn hohen Reserven der Kassen wegen grosser Verluste an den Finanzmärkten bis heute im Durchschnitt weggeschmolzen sein.
Diese Einschätzung teilt auch Stephan Wyss, Pensionskassenexperte der Beratungsfirma Prevanto. Laut Wyss dürften bei den derzeitigen Bewertungen von Aktiven und Verpflichtungen etwa 40 Prozent der Kassen eine Finanzierungslücke haben.
Weshalb will also der Bundesrat trotzdem allen Kassen eine positive Mindestverzinsung vorschreiben? Die bequeme Antwort: Er folgt der Empfehlung der BVG-Kommission, einem Beratungsgremium, in dem die Sozialpartner, Branchenvertreter und externe Fachleute sitzen.
Aufschrei?!
Henrique Schneider, stv. Direktor des Gewerbeverbands, will auf “Inside Paradeplatz” einige Missverständnisse bezüglich Kursverluste der Pensionskassen beseitigen. Die Kommentare zeigen, dass eher das Gegenteil erreicht wurde. Schneider schreibt:
Richtig ist: Die Renditen der Pensionskassen und auch des AHV-Fonds sind negativ. Ebenso richtig ist, dass diese negativen Renditen Buchverluste spiegeln.
Dass sie auch noch die Deckungsgrade verschlechtern, gilt für Pensionskassen. Der AHV-Fonds hat als Liquiditätsfonds, sprich als Anlagevehikel für die überschüssige Liquidität der 1. Säule, keinen Deckungsgrad. Aus der Richtigkeit dieser Aussagen folgert keine Wichtigkeit.
Für die Werke der Altersvorsorge sind die derzeitigen Ausschläge an den Finanzmärkten an sich kein Problem. Wer hier eins wittert, hat nicht verstanden, dass sie das Kapital langfristig anlegen.
Das heisst, in ihrem Anlagehorizont spielen zeitweilige Einbrüche keine – jawohl: keine – Rolle. Denn in der langen Frist werden diese Buchverluste wieder ein- und überholt.
Und weiter:
Entwarnung also? Nein. Zwar ist die momentane Lage der Märkte kein Grund, über die Vorsorgewerke empört zu sein. Für die Empörung gibt es jedoch andere Gründe.
Online-Vergleich von SGE
An einer Tagung der Schweizer Personalvorsorge präsentierte Chefredaktor Kaspar Hohler eine neue Website, die interaktive Vergleiche von Vorsorgelösungen ermöglicht. Diese baut auf der Datenbasis von vps.epas auf, in der die wesentlichen Stiftungen mit ihren Kennzahlen verfügbar sind.
Die Website ist so gebaut, dass mit wenigen Klicks gezielte und sinnvolle Vergleiche möglich sind. So lässt sich beispielsweise die Gesamtverzinsung über die vergangenen Jahre von ausgewählten Pensionskassen vergleichen, das Verhältnis von Aktivversicherten und Rentnern oder die Jahresbeiträge.
Das Verzeichnis ist gegliedert nach: autonome und halbautonome Einrichtungen, Vollversicherungen und 1e-Sammelstiftungen.
BVG-Reform nach Windhövel
Vorsorge-Professorin Kerstin Windhövel (49) sagt im Blick-Interview, worauf Frauen achten sollten, damit sie nicht in die Altersarmut rutschen. Ihre Ratschläge sind durchaus bedenkenswert. Total ins vorsorgetechnische Off gerät sie aber mit ihren Ideen für eine BVG-Reform. Sie sagt:
Man sollte den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle dringend abschaffen. Das käme vielen Frauen in Minipensen oder mit kleinen Löhnen zugute.
Auf diese Idee kommt nicht einmal der Gewerkschaftsbund. Was denkt sich Frau Professor dabei? Und was lernen ihre Studenten bei ihr?
BVG-Mindestzins für unterjährig Austretende
Der Kassensturz hat den Fall einer Versicherten der Profond Sammelstiftung aufgegriffen, die für das Jahr ihres Austritts statt den normalen Zins reglementsgemäss die BVG-Mindestverzinsung erhalten hat. Auf der Website des Kassensturz heisst es unter dem SRF gemässen Titel “Geizige Pensionskassen: Wie Arbeitnehmende viel Geld verlieren”:
Yvonne S. entgehen rund 27’000 Franken. Im November wurde sie pensioniert, weil sie nicht bis Ende Jahr gearbeitet hat, wurde ihr Altersguthaben für die letzten 11 Monate nur mit dem Mindestzins von 1 Prozent verzinst.
Yvonne S. war bei der Pensionskasse bez. Sammelstiftung Profond versichert. Diese hat 58’000 Versicherte und ist bekannt für hohe Verzinsungen. Im 2021 hat die Profond ihren Versicherten einen Zins von 8 Prozent bezahlt – auch im Branchenvergleich ein hoher Zins. Dass sie nur ein Prozent erhalten hat, findet Yvonne S. unfair: «Ich habe bis Ende November gearbeitet und Beiträge einbezahlt.»
Die Profond beruft sich auf ihr Vorsorgereglement, in Artikel 15, Absatz 6 steht:
«Scheidet die versicherte Person während des Jahres aus dem Vorsorgeverhältnis aus oder wird pensioniert, erfolgt die Verzinsung des Sparguthabens im betreffenden Jahr bis zu diesem Zeitpunkt mit dem BVG-Mindestsatz.» (…)
Martin Roth: Schwerpunkt ESG
Suanne Kapfinger hat für AWP Soziale Sicherheit ein Interview mit Martin Roth, Präsident des ASIP, geführt. Auszüge:
Susanne Kapfinger: Sie präsidieren seit Mai den Pensionskassenverband Asip mit seinen 900 Mitgliedern. Was sind ihre Pläne?
Martin Roth: Es gibt drei Themen, die uns aktuell stark beschäftigen: ESG, das neue Datenschutzgesetz und die Austauschplattform «Asip vor Ort».
Unter ESG verstehen aber alle etwas anderes. Wie bringen Sie das unter einen Hut?
Seit Juli gibt es einen Leitfaden, der als Anleitung für den Umgang mit ESG dient. In Kürze lancieren wir zudem Empfehlungen zum ESG-Reporting, die als Standesregeln zu verstehen sind. Da der Verband extrem heterogen ist und um allen Mitgliedern gerecht zu werden, haben wir zwei Reporting-Versionen ausgearbeitet: eine Basisversion und eine fortgeschrittene Version.
Stabil, trotz Rückgang der Deckungsgrade
Laurent Schlaefli, CEO von Profond und neuer Präsident von inter-pension, äussert sich in einem Interview der Handels-Zeitung zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Ein Thema der Politik ist die freie Pensionskassenwahl der Versicherten.
Das ist noch kein Thema – und die freie Pensionskassenwahl lehnen wir ab, obwohl ich das persönlich spannend fände. Eine freie Pensionskassenwahl würde die Grundprinzipien der zweiten Säule, so wie sie heute besteht, unterlaufen.
Möglicherweise hätten Sie dadurch bei Profond einen massiven Zulauf, zumal Sie da deutlich höhere Erträge erzielen als andere.
Es gibt noch etliche weitere Pensionskassen, die hohe Erträge erzielen. In diesem Jahr haben wir aber eine ganz andere Situation. Die Lage ist sehr angespannt. Die Invasion Russlands in die Ukraine bestraft die Märkte genauso wie die Geldpolitik der Zentralbanken der vergangenen Jahre. Wir haben per Ende Mai 2022 seit Jahresanfang einen Rückgang des SMI um 19 Prozent und des Swiss Bond Index um 12 Prozent gesehen. Im Juni hat sich das sicherlich nicht besser entwickelt. Wir werden sehen, wie es dann aussieht. Aber ein Teil der Gewinne, die noch Ende 2021 ausgewiesen wurden, sind weg.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf, wenn der Deckungsgrad fällt?
Die Pensionskassen denken langfristig, sie handeln aber teilweise kurzfristig. Natürlich fängt man in den Pensionskassen an, nervös zu werden, wenn der Deckungsgrad Richtung 100 fällt. Es ist auch nicht tragisch, wenn dieser Deckungsgrad einmal kurzfristig unter 100 Prozent fällt. Stresstests von Aufsichtsbehörden ergeben, dass viele Pensionskassen auch darunter sein können – aber kaum eine Kasse würde auch bei extremen Szenarien unter 90 Prozent Deckungsgrad fallen.
Aber es gibt jetzt fundamentale Veränderungen – wirken die sich gar nicht aus?
Doch, beispielsweise bei Immobilien sehen wir Veränderungen: Es war lange Zeit schwierig, mehr als 2 Prozent Rendite zu erzielen. Wenn jetzt die Zinsen steigen, gibt es Wertverluste bei einigen Immobilienanlagen, wenn sie in Form von Fondsbeteiligungen gehalten werden. Hier steigt der Druck auf die Pensionskassen. Bei Direktbeteiligungen passiert hingegen im Moment noch nichts. Entscheidend aus Sicht einer Pensionskasse ist immer der Cashflow, der mit Immobilien erzielt wird – und hier sieht es gegenwärtig gut aus. Denn mit den Mieteinnahmen bezahlen wir letztlich einen Teil der Pensionen.
Technischer Zins quo vadis?
Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, kommentiert die Grafik des Monats von Juli 2022:
Die technischen Zinsen sinken seit Jahren, einhergehend mit den tiefen bis negativen Zinsen. Soweit die Geschichte bis Ende 2021. Doch zum Beginn des aktuellen Jahns ist die Zinswende gekommen – die grüne Kurve zeigt den Stand Ende Mai, bei Redaktionsschluss liegt die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen bereits zwischen 1 und 1.5 %. Die Senkung der technischen Zinsen zog sich über mehr als zehn Jahre hin.
Pensionskassen planten die entsprechen den Absenkungspfade in der Regel langfristig und kompensierten mögliche Leistungseinbussen vielerorts über Rückstellungen für Zinsgutschriften. Das Abflachen der Senkungskurve, das sich in der Grafik bereits erahnen lässt, wird sich durch den aktuellen Zinsanstieg wohl akzentuieren. Viele Kassen, die eine weitere Absenkung des technischen Zinses geplant haben, dürften darauf verzichten – der Durchschnittswert Ende 2022 wird praktisch demjenigen per Ende 2021 entsprechen.
Wenn Pensionskassen den technischen Zins tatsächlich wieder anheben, so werden sie dies aus Vorsichtsüberlegungen wohl nicht schneller machen, als sie ihn gesenkt haben. Die Rentenbäume wachsen also auch zukünftig kaum in den Himmel.
Eine Verlierergeneration von Versicherten?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt in einer aktuellen Analyse davor, dass es eine «verlorene Generation» geben könnte bei den Pensionskassen. Die Analyse löste in den Tagesmedien eine Debatte aus, der Inhalt der Analyse ist in der «Schweizer Personalvorsorge» 7/22 zu lesen. Anlass für eine Diskussion mit Gabriela Medici (SGB) und Hanspeter Konrad (ASIP) auf der Website von vps.epas. Das Interview führte Chefredaktor Kaspar Hohler. Auszüge.
Der SGB stellt fest, dass Versicherte in der 2. Säule in den letzten 10 Jahren immer mehr Beiträge zahlten für immer tiefere Leistungen. Was sagen Sie dazu, Herr Konrad?
Konrad: Es ist eine sehr plakative Aussage und stimmt so einfach nicht. Ein grosser Teil der Senkung des Umwandlungssatzes entspricht keinen Leistungseinbussen, sondern spiegelt die längere Rentenbezugsdauer und den Rückgang der Zinsen. Die Kassen haben in den letzten 10 Jahren entsprechende Massnahmen ergriffen, um die Renten zu finanzieren. Das mussten insbesondere die Jüngeren finanzieren.
Frau Medici, ist Ihre Aussage zu plakativ?
Medici: Die Aussage ist für mich der Anfang einer Diskussion und gibt nüchtern die PK-Statistik wieder. Und diese zeigt, dass wir mehr Beiträge zahlen und die Renten gesunken sind. Das ist übrigens auch nicht sehr innovativ, das sagt beispielsweise auch die Swisscanto. Selbstverständlich ist die Lebenserwartung gestiegen und wir hatten ein tiefes Zinsumfeld. Das ist aber der nächste Schritt: Ausgehend von diesem Befund kann man über die Gründe und die Konsequenzen diskutieren.
Wenn man den Befund ohne die Gründe kommuniziert, kann das eine gewisse Empörung hervorrufen.
Medici: Ja, einverstanden. Dieser Befund über das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule wirft aber auch Fragen auf.
Frau Professor und die freie PK-Wahl
In einem Interview mit der Handelszeitung erklärt Kerstin Windhövel, einzige vollamtliche Professoren für Altersvorsorge, weshalb sie für die freie PK-Wahl ist. Auszüge:
Wenn Sie freie Hand hätten: Was würden Sie am Vorsorgesystem ändern?
Ich würde die freie Pensionskassenwahl einführen und hie und da an allen drei Säulen des Systems etwas nachjustieren. Mehr nicht, denn grundsätzlich ist das Vorsorgesystem mit seinen drei unterschiedlichen Säulen sehr gut aufgebaut.
Warum plädieren Sie für die freie Pensionskassenwahl?
Als Arbeitnehmerin muss ich mich der Pensionskasse anschliessen, die der Arbeitgeber irgendwann einmal für alle seine Mitarbeitenden ausgesucht hat – unabhängig davon, ob er damit eine gute oder schlechte Wahl getroffen hat. Als Arbeitnehmerin habe ich keine Chance, etwas an der Pensionskasse zu ändern.
In der Liquiditätsfalle oder solide?
Die aktuelle Ausgabe der Handelszeitung befasst sich mit der Finanzierungssituation der Pensionskasse nach der Zinswende. Zwei Autoren kommen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Vermögensverwalter Pirmin Hotz schreibt:
Schweizerische Pensionskassen dürfen 30 Prozent ihrer Mittel in Immobilien und ebenso viel in alternative Anlagen anlegen. Das ergibt eine Maximalquote von 60 Prozent, die Vorsorgekassen in illiquide Anlagen und Produkte investieren können. Auch wenn die meisten Pensionskassen weit von dieser Quote entfernt sind, lässt sich heute schon prognostizieren, dass Ungemach droht.
Liquide börsengehandelte Aktien und Anleihen waren im ersten Halbjahr aufgrund steigender Zinsen, einer drohenden Wachstumsschwäche, Lieferkettenproblemen sowie einer geopolitisch instabilen Lage deutlichen Korrekturen ausgesetzt. Es wäre naiv, zu glauben, dass es bei Private Debt oder Private Equity diese Bewertungskorrekturen nicht geben wird. Bei nicht kotierten illiquiden Anlagen laufen diese aber naturgemäss langsamer ab.
“Überkompensation findet keine Mehrheit beim Volk”
Nationalrat Andri Silberschmidt hat dem Nebelspalter ein Interview zu Fragen von AHV- und BVG-Reform gegeben. Auszüge:
Das Parlament hat auch die Reform der beruflichen Vorsorge angepackt. Welche Bedeutung kommt der laufenden BVG-Reform bei der Sicherung der Altersvorsorge zu?
Für mich sind es zwei verschiedene paar Schuhe. Das BVG hat ein ganz anders Problem, wie die AHV. Bei vom BVG ist das Problem die Über- oder Falschregulierung, also eigentlich ein Versagen der Politik. Diese Fehler des BVG müssen angepasst werden. Die Linken vermischen diese Themen aber gerne, weil sie so die eine Säule gegen die andere ausspielen können. Das verwundert nicht. Die Linken wollen auch nur noch die AHV und würden das BVG am liebsten abschaffen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Opfer werden dieser Taktik. Das BVG soll in aller Ruhe saniert und nach dem Kapitaldeckungsprinzip reformiert werden. Wir sollten nicht damit anfangen, eine neue Umverteilung auch noch im BVG einzuführen.
Die Vorlage sieht vor, den Umwandlungssatz im BVG von 6,8 auf 6,0 Prozent zu senken? Warum braucht es diese Senkung?
Es braucht diese Senkung vom Umwandlungssatz, weil man heute zu hohe Renten auszahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen mehr Geld erhalten, als sie ursprünglich einbezahlt haben. Das ist aber nicht die Idee des BVG. Diese ist, dass man sich selbst Kapital anspart, welches man dann durch die Rente wieder erhält. Heute erhalten die Rentner, welche einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent haben, aber auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung einen Überschuss.
Frauen, Geld und Vorsorge
TV SRF hat sich dem komplexen Thema von Geld und Vorsorge bei Frauen angenommen. Die Tatsache, dass Frauen insgesamt tiefere Renten erhalten und dies insbesondere in der 2. Säule ist Ausgangspunkt der Forderung nach Verbesserungen und ist wichtiger Teil der laufenden Reformen.
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