imageSuanne Kapfinger hat für AWP Soziale Sicherheit ein Interview mit Martin Roth, Präsident des ASIP, geführt. Auszüge:

Susanne Kapfinger: Sie präsidieren seit Mai den Pensionskassenverband Asip mit seinen 900 Mitgliedern. Was sind ihre Pläne?
Martin Roth: Es gibt drei Themen, die uns aktuell stark beschäftigen: ESG, das neue Datenschutzgesetz und die Austauschplattform «Asip vor Ort». 

Unter ESG verstehen aber alle etwas anderes. Wie bringen Sie das unter einen Hut?
Seit Juli gibt es einen Leitfaden, der als Anleitung für den Umgang mit ESG dient. In Kürze lancieren wir zudem Empfehlungen zum ESG-Reporting, die als Standesregeln zu verstehen sind. Da der Verband extrem heterogen ist und um allen Mitgliedern gerecht zu werden, haben wir zwei Reporting-Versionen ausgearbeitet: eine Basisversion und eine fortgeschrittene Version. 

 

Was ist der Unterschied?
Das Basisreporting empfehlen wir allen Mitgliedern unabhängig von Grösse und Branche. Da das ESG-Reporting nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ sein soll, enthält es Kennzahlen, die in Zusammenarbeit beispielsweise mit einer Bank gut erarbeitet werden können. Für Kassen mit höheren ESG-Ambitionen empfehlen wir ein fortgeschrittenes ESG-Reporting, das extensiver ausgestaltet ist. Das ESG-Reporting sollte mit dem Geschäftsabschluss 2023 umgesetzt werden. Das heisst, die Versicherten könnten den Nachhaltigkeitsbericht ihrer Pensionskasse im ersten Quartal 2024 einsehen. 

Ist damit das Ende des Laisser-faire in Sachen ESG eingeläutet?
Die Idee ist natürlich, dass diese von den Pensionskassen ausgearbeitete Standesregel vom Regulator auch als verbindlich erklärt werden könnte – und nicht umgekehrt, dass der Regulator der Branche Regeln aufdrückt.

Umweltorganisationen werfen der Finanzbranche vor bei der Umsetzung zu trödeln.
Unser Timing ist gut: Der Bundesrat hat im Sommer die «Swiss Climate Scores» für Klimatransparenz bei Finanzanlagen lanciert. Damit haben institutionelle Anleger vergleichbare und aussagekräftige Informationen, inwiefern ihre Finanzanlagen mit internationalen Klimazielen verträglich sind. Diese freiwillige «Best-Practice» bezüglich Klimatransparenz, werden regelmässig überprüft und bei Bedarf an die neusten internationalen Erkenntnisse angepasst, erstmalig im Verlauf von 2023. Wir koordinieren diesbezüglich unsere Massnahmen.

  Interview Roth