imageNationalrat Andri Silberschmidt hat dem Nebelspalter ein Interview zu Fragen von AHV- und BVG-Reform gegeben. Auszüge:

Das Parlament hat auch die Reform der beruflichen Vorsorge angepackt. Welche Bedeutung kommt der laufenden BVG-Reform bei der Sicherung der Altersvorsorge zu?
Für mich sind es zwei verschiedene paar Schuhe. Das BVG hat ein ganz anders Problem, wie die AHV. Bei vom BVG ist das Problem die Über- oder Falschregulierung, also eigentlich ein Versagen der Politik. Diese Fehler des BVG müssen angepasst werden. Die Linken vermischen diese Themen aber gerne, weil sie so die eine Säule gegen die andere ausspielen können. Das verwundert nicht. Die Linken wollen auch nur noch die AHV und würden das BVG am liebsten abschaffen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Opfer werden dieser Taktik. Das BVG soll in aller Ruhe saniert und nach dem Kapitaldeckungsprinzip reformiert werden. Wir sollten nicht damit anfangen, eine neue Umverteilung auch noch im BVG einzuführen.

Die Vorlage sieht vor, den Umwandlungssatz im BVG von 6,8 auf 6,0 Prozent zu senken? Warum braucht es diese Senkung?
Es braucht diese Senkung vom Umwandlungssatz, weil man heute zu hohe Renten auszahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen mehr Geld erhalten, als sie ursprünglich einbezahlt haben. Das ist aber nicht die Idee des BVG. Diese ist, dass man sich selbst Kapital anspart, welches man dann durch die Rente wieder erhält. Heute erhalten die Rentner, welche einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent haben, aber auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung einen Überschuss.


Damit verlieren aber die Rentner?
Nein. Es wird damit niemandem Geld weggenommen, sondern vielmehr eine ungerechte Mehrauszahlung korrigiert. Es geht also vor allem um Generationenfairness. Die Linken wollen hingegen immer neue Umverteilung installieren, das ist einfach nicht fair.
Als Kompensation zur Senkung des Umverteilungssatzes soll eine Übergangsgeneration von Rentenzuschlägen profitieren. Während der Nationalrat einem Modell zustimmte, das 35 bis 40 Prozent von den ersten 15 betroffenen Jahrgängen von Rentenzuschlägen in der Höhe von insgesamt rund 9 Milliarden profitieren lässt, hat die zuständige Kommission des Ständerats höhere Rentenzuschläge vorgeschlagen. Ihr Modell würde ein Grossteil, nämlich rund 90 Prozent, von gar 20 betroffenen Jahrgängen, mit rund 25 Milliarden begünstigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage. Reichen die Rentenzuschläge, die der Nationalrat vorsieht?
Bereits die Vorlage des Nationalrats ist sehr grosszügig. Die Vorlage wird schlechter dargestellt, als sie ist. Sie sieht für 15 Jahrgänge lebenslange Zuschläge vor. Dabei sind neun Milliarden für Ausgleichszahlungen eigentlich genug. Man riskiert den Absturz der Vorlage, wenn man zu teure Ausgleichsmassnahmen beschliesst.
Politiker des Ständerats argumentieren, dass das Modell des Nationalrates einen schwierigen Stand vor dem Volk hätte, weil die vorgesehenen Rentenzuschläge zu gering sind. Sehen Sie diese Gefahr auch?
Am Schluss geht es darum, dass wir die Reform der Bevölkerung erklären können. Das, was der Nationalrat gemacht hat, folgt einer bestimmten Logik. Wenn man zu viel kompensiert, wird das beim Volk keine Mehrheit haben. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass wenn man Leuten ungerechtfertigt Geld gibt — sprich Leuten, die das Geld gar nicht brauchen —es auch keine Zustimmung im Volk gibt (zuletzt bei der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020).
Eben wurde bekannt, dass der Ständerat die hohen Rentenzuschläge, welche die Ständeratskomission vorschlug, zurückgewiesen hat. Was sagen Sie dazu?
Es ist schade. Ich habe gehofft, dass wir die Reform bald unter Dach und Fach haben. Die jetzt nötig gewordene Extrarunde wird nicht viel bringen. Aber das müssen wir jetzt akzeptieren, abwarten und sehen, was der Ständerat macht.

  Nebelspalter