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Umverteilung: Schätzung mit Fragezeichen
Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, hat in Ausgabe 04/2021 die OAK-Schätzung der Umverteilung unter die Lupe genommen. Die Schätzung – sie beläuft sich für 2019 auf 7,2 Mrd. Franken – wird eifrig zitiert und kommuniziert, ist aber nicht über alle Zweifel erhaben. Möglicherweise liegt sie zu hoch. Das verwendete Zahlenmaterial ist unvollständig weil teilweise nicht verfügbar, weshalb man auf Annahmen zurückgreifen muss, die bestenfalls plausibel sind. Das betrifft u.a. Angaben zur Vollversicherung sowie die Berücksichtigung der Rückstellungen. Hohler hält fest:
Für das Jahr 2019 liesse sich die Umverteilung durchaus auch grundsätzlich hinterfragen: Unterstellt man für das Vorsorgekapital Rentner (376 Mrd.) die durchschnittliche Rendite von 10.4 Prozent, so ergibt sich ein Ertrag von 39.1 Mrd. Franken. Folgt man der OAK-Logik, wurden davon nur 21.3 Mrd. den Rentnern zugewiesen (9.6 Mrd. Verzinsung, 9.6 Mrd. technische Rückstellungen sowie 2.1 Mrd. Pensionierungsverluste). Eine Umverteilung hin zu den Rentnern ist in diesen Zahlen nicht erkennbar – vielmehr trugen die Rentner (wie auch die Aktiven) 2019 zum Aufbau von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei.
Die Zahlen zur Umverteilung müssen im Übrigen nicht nur rückblickend kritisch hinterfragt werden. Im Jahr 2020 sind coronabedingt leider mehr Todes fälle eingetreten als angenommen, was sich versicherungstechnisch in «Mutationsgewinnen» niederschlägt. Wie wirken sich diese auf die Zahlen zur Umverteilung aus?
Die Zahlen zu 2021 liegen zwar noch ein gutes Jahr in der Zukunft. Doch darf man gespannt sein, wie dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Langlebigkeit in den Generationentafeln bzw. den Reservierungen bei Periodentafeln nach neuesten Erkenntnissen eher über schätzt wurde.
Falsche Annahmen und politische Zwänge
Werner Grundlehner zeigt in der NZZ auf, mit wie viel «falschem» Zahlenmaterial im Schweizer Vorsorgesystem gerechnet wird. Zu den betroffenen Bereichen gehören das Pensionsalter, die Mindestverzinsung, der Mindest-Umwandlungssatz, die Lebenserwartung, die Vermögensallkokation, die Verwaltungskosten. Die Schlussfolgerung:
«Das kollektive Zwangssparen hat nur dann einen Sinn, wenn über längere Zeit ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis geschaffen werden kann als beim individuellen Sparen», sagt Hug – wenn also ein Transfer von Finanzmarktrisiken über Generationen stattfinden kann. Der Vorteil des Zwangssparens kann gemäss dem Vorsorgeexperten nur greifen, wenn Risikofähigkeit und Risikobereitschaft, die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und die paritätische Verwaltung und Verantwortung des Stiftungsrates langfristig gesehen werden.
«Bricht diese Sozialpartnerschaft, die Verteilung der Finanzmarktrisiken über alle – also die aktiv versicherten jungen und die alten Versicherten und die Rentner – auseinander, dann hat die privat durchgeführte berufliche Vorsorge keine Zukunft», so Hug. Deshalb sollte die Politik die zweite Säule nur im Bereich des Obligatoriums regulieren, ihr aber insbesondere im Bereich der Vermögensanlage unter dem Motto der Prudent-Investor-Rule freie Hand lassen. Die direkte regionale und die Oberaufsicht sorgten für ausreichende Kontrolle.
PK-Manor: A large and long-term allocation in alternatives
Martin Roth, CEO of Pensionskasse Manor, talks to Carlo Svaluto Moreolo (IPE) about the fund’s diversification strategy and long track record in alternatives. Excerpts:
The fund has achieved a high level of diversification and has been among the best-performing Swiss pension funds in recent years, according to Roth. This is partly thanks to a large and long-term allocation to alternatives.
Roth says: “We started with a small allocation in 1999 and grew comfortable year by year. In terms of hedge funds, we started with an allocation to a single multi-strategy fund of funds, and slowly developed it into a dedicated allocation to different funds focusing on different management styles. Three years ago, we made the step towards single hedge funds, and today we invest around 52% of the portfolio into single hedge funds and the rest in six specialised fund of funds.”
Vontobel hält nicht viel von den Pensionskassen
pw. Im Blick erklärt Werner Vontobel, weshalb er von der 2. Säule und den Pensionskassen wenig hält. Er bezeichnet sie als “Lotterie”. Eigentlich ist nichts Positives an diesem System zu finden, folgt man seinen Argumenten. Die Renditen sind höchst unterschiedlich von Kasse zu Kasse, die Mieter werden gemolken, Arme haben gar nichts davon, und schliesslich ist die 2. Säule voll von “selbstgemachter heisser Luft”, was immer das heissen mag.
Etwas freundlicher ist die Perspektive im der NZZaS, wo sich ein Redaktor beraten lässt, weil er wissen will, ob sich ein Einkauf lohnt. Der Berater rechnet und präsentiert die absehbare Rendite: 4,43%. Der Redaktor ist hoch zufrieden und wird einzahlen.
Und die Moral von der Geschicht: Besser genau hinsehen, und zwar selber, bei der 2. Säule und auch anderswo. Wer stets das Schlimmste erwartet, wird es auch erleben.
PK-Aetas: Hat die Aufsicht getrödelt?
In den AWP-Nachrichten “Soziale Sicherheit” 21-2 geht Susanne Kapfinger der Frage nach, ob die Kritik an der regionalen Aufsicht BBSA wegen nicht adäquaten Handelns gerechtfertigt ist. Der Beitrag wird ergänzt mit einem Interview mit Lydia Studer von der OAK zur Rolle der Oberaufsicht in solchen Fällen. Kapfinger hält fest:
Der Fall PK-Aetas bringt nicht nur die beschuldigten Stiftungsräte in Zugzwang. Daraus ergeben sich auch für die Aufsichtsbehörde unangenehme Fragen. Das Wahlreglement des Stiftungsrates wurde von der Stiftungsaufsicht 2019 genehmigt. Wenn die Anschuldigungen stimmen, hätten Kontrollorgane früher einschreiten müssen. Im Raum steht auch die Frage, warum die Aufsicht mehrere Monate verstreichen liess, bis sie mit der Aufforderung zur Stellungnahme reagiert hat. Die Aufsichtsbehörde hätte laut Rechtsprechung auch aus eigener Wahrnehmung tätig werden können. Sie hätte nicht zuwarten müssen bis die der Sammelstiftung angeschlossenen Kassen, welchen das Parteirecht zukommt, das Rechtsbegehren stellten.
Lydia Studer führte gegenüber der AWP dazu aus:
Welche Rolle spielt dabei die OAK BV?
Die OAK BV hat keine Kompetenz, im konkreten Einzelfall bei der Aufsichtsbehörde formalrechtlich einzugreifen. Der Gesetzgeber wollte der OAK BV keine konkrete Kompetenz geben, mittels Verfügung an die Aufsichtsbehörde im Einzelfall eingreifen zu können. Die Idee des Gesetzgebers war vielmehr, dass die OAK BV in generell abstrakter Weise Handlungsanweisungen – Weisungen – erlässt, wenn sie bei einer oder mehreren Aufsichtsbehörden feststellt, dass systematische Fehler vorliegen.
Ganz untätig bleibt die OAK BV in diesem Fall also nicht.
Selbst wenn die OAK BV für konkrete Einzelfälle nicht zuständig ist, können sich aus der Analyse der Fälle im Nachhinein sehr wohl Hinweise auf Verbesserungspotential im Gesamtsystem herauskristallisieren. Den konkret durch die Aufsichtsbehörde betroffenen Fall beeinflusst dies jedoch nicht.
Dezidiert gegen den Rentenzuschlag
Claude Chatelain hat für die Schweizer Personalvorsorge CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, Präsidentin der SGK-N, zur BVG Reform 21 befragt. Zu erkennen ist, dass die CVP beim Neuanlauf zu einer BVG-Reform eher auf der bürgerlichen Seite als auf jener der Linken zu finden sein wird. Und offenbar wird auch, dass sie einige Sympathien für das Modell des ASIP hat.
Der von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband vorgeschlagene Rentenzuschlag war für SVP und FDP von Anfang an keine Option. Sie jedoch zauderten.
Wenn man sich bei jedem Vorschlag sofort im Schützengraben verschanzt, findet man nie eine Lösung. Man muss einem Vorschlag etwas Raum geben, um ihn einordnen zu können. Ich bin immer davon ausgegangen, dass, wenn der Bundesrat den Sozialpartnern einen Auftrag erteilt und sie ihn auch erfüllen, man den zuerst anschauen muss.
Mittlerweile sind aber auch Sie dezidiert gegen diesen Rentenzuschlag, oder?
Ja, weil ich nicht weiss, welche Arbeitgeber wirklich hinter dem Vorschlag stehen. Vom Detailhandel über Gastro bis zur Pharma haben sich inzwischen einige dagegen ausgesprochen. Das zeigt, dass der Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist, weil der Umverteilungsmechanismus in der 2. Säule systemfremd ist.
Der Vorschlag des Gewerbeverbands entspricht in etwa dem, was in der Altersvorsorge 2020 vorgesehen und mehrheitlich unbestritten war. Warum nicht diesen übernehmen, statt das Ganze neu erfinden zu wollen?
Ich favorisiere das Modell des ASIP. Ich war schon bei der Altersvorsorge 2020 für eine dezentrale Lösung. Im BVG muss jede Vorsorgeeinrichtung Rückstellungen bilden. Wenn man weiterhin mit einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent kalkuliert, muss man auch weiterhin 6.8 Prozent finanzieren müssen. Senkt man den Satz auf 6 Prozent, braucht es Vorgaben, wie lange die die Übergangsgenerationen zu unterstürzen sind. Die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen müssten das stemmen können.
Blick von aussen
Die Badische Zeitung widmet sich in einem ausführlichen Beitrag der Schweizer Altersvorsorge und findet manches bemerkenswert und positiv. Auch im Vergleich mit Deutschen Verhältnissen. Sie schreibt u.a.
Im Jahr 1947 schufen die Eidgenossen per Volksabstimmung die erste Säule des Rentensystems, die «Alters- und Hinterlassenenversicherung» (AHV). Dort zahlen alle Erwerbstätigen (also auch Staatsbedienstete) ein, wobei der Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, bei 8,7 Prozent vom Einkommen liegt. Der Beitrag ist somit nicht mal halb so hoch wie der Beitrag der deutschen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 Prozent).
Der Clou: In der Schweiz gibt es keine Obergrenze, ab der kein Beitrag mehr fällig wird. Verdient jemand also eine Million Franken im Jahr, muss er 87’000 Franken (gut 80 000 Euro) an die AHV abführen. Die zahlt später aber keine Renten, die dieser enormen Summe entsprechen würden. Die Renten sind vielmehr gedeckelt. Es gibt eine Maximalrente, die 2020 bei 28 440 Franken
(26 400 Euro) im Jahr lag.
“Geschröpfter Mittelstand” ist “sachgerecht”
Gegen das Wirtschaftsmagazin «ECO» ging eine Beanstandung wegen der Sendung “«Umverteilt: Pensionskassen schröpfen den Mittelstand». ein. Der Beitrag sei intransparent und nicht sachgerecht, findet ein Kritiker. Die Ombudsstelle ordnet die Kritik ein, kann die Beanstandung jedoch nicht unterstützen, schreibt SRF auf ihrer Website.
Der Kritiker hatte den Eindruck, dass der Moderator seine eigene Meinung ausgedrückt und diese «mit keinem Wort sachlich begründet» habe. Ausserdem sei nicht geklärt worden, wo die restlichen 7.4% Rendite verblieben seien. Er sieht daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil sich das Publikum keine eigene Meinung habe bilden können. Gleichzeitig sei der Beitrag zudem nicht transparent gestaltet, da die persönliche Ansicht des Moderators nicht als solche gekennzeichnet worden sei.
Die Ombudsstelle nimmt in ihrer Beurteilung der Sendung Bezug auf die Anmoderation von Reto Lipp. Die Ombudspersonen kommen zum Schluss, dass die Ankündigung provokativ, aber nicht falsch ist. Wie im Beitrag gezeigt werde, können die Pensionskassen den über dem «Mittelstands-Lohn» von CHF 85’000 brutto liegenden Betrag frei verwenden, was durch die Pensionskassen zur Querfinanzierung auch gemacht wird.
Je nach Verzinsung habe der oder die Versicherte demnach keinen Vorteil von dem im Überobligatorium versicherten Lohn. Diese Aussagen werden im Beitrag durch verschiedene Experten weiter erläutert. So kommen der Pensionskassen-Experte Michael Meier, Iwan Deplazes (Leiter Asset Management von swisscanto) und der Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands, Hanspeter Conrad, zu Wort
SRF / Sendung ECO / Stellungnahme ASIP
Der Ktipp und die Pensionskassen
Der Ktipp tut sich schwer mit den Pensionskassen. Als wären es private Finanzgesellschaften in den Händen profitgieriger Kapitalisten scheinen sie es darauf abgesehen zu haben, den Versicherten möglichst geringe Leistungen auszurichten, um maximal hohe und unnötige Reserven aufzuhäufen. Im Lead zum Artikel heisst es:
Der Bundesrat macht einen erneuten Anlauf, die Renten der Pensionskassen zu kürzen und die Prämien zu erhöhen. Er behauptet seit Jahren, die 2. Säule müsse dringend saniert werden. Fakt ist: Die Kassen hatten noch nie so grosse finanzielle Reserven wie heute.
Woraus wohl zu schliessen ist, dass die laufende Revision völlig überflüssig ist. Ein Leser unserer News hat uns freundlicherweise die Arbeit abgenommen und die wichtigsten Argumente gegen den Ktipp-Artikel zusammengefasst:
Bei früheren Artikeln im Ktipp, die ebenso einseitig wie inkompetent abgefasst waren, hatte ich mich auch schon an die Redaktion gewandt, ohne eine Antwort zu erhalten. Es sind darin einige Aussagen enthalten, die von Nichtwissen und ideologischer Verbrämung nur so strotzen.
Die Funktionsweise von Reserven jeder Art (Wertschwankungsreserven, Langlebigkeitsrückstellungen etc.) scheint völlig unbekannt zu sein; kein Wort von der paritätischen Verwaltung der PKs durch Arbeitgeber und Versicherte: der Mechanismus der Umverteilung wird ins Lächerliche gezogen; die Funktion der Rückstellungen als noch unverteilte Rückstellungen der Versicherten ignoriert.
Es wird ein sachfremder Gegensatz zwischen Versicherten und der PK konstruiert (die ganz eigene Interessen verfolgen würde); kein Wort davon, dass sehr viele VE eine höhere Verzinsung für 2019 anwendeten als 1% etc.etc.
SRF: “Pensionskassen schröpfen den Mittelstand”, Update
pw. Mit dem abwegigen Titel ist auf der Website von SRF der Bericht über eine Eco-Sendung überschrieben, die genauso abwegig ausgefallen ist. Im Kern geht es um die erzwungene Umverteilung vom Überobligatorium zum obligatorischen Bereich, erzwungen durch den viel zu hohen Umwandlungssatz, was von Marcel Siegrist, dem Autor der Sendung, als “Enteignung des Mittelstands” bezeichnet wird.
Was das mit dem Mittelstand zu tun hat, bleibt jedoch schleierhaft, wie so vieles in der Sendung. Die Zusammenhänge, wir befürchten aufgrund mangelnder Einsicht in die Materie, werden nirgends aufgezeigt. Ganz kurios wird es, wenn der aufgebotene “Jurist und Sozialversicherungsexperte” Michael Meier eine Regulierung für das Überobligatorium verlangt, etwa bei der Verzinsung. So etwas würden die Versicherten erwarten, meint er. Vielleicht hätten ihm neben dem Jus-Studium ein paar Semester bei den Oekonomen gut getan. Aber so eine Forderung kommt natürlich bei der SRF-Redaktion gut an.
Weiter zu Wort kommen u.a. Iwan Deplazes (ZKB) und Hanspeter Konrad (ASIP). Allerdings scheinen die ihnen gestellten Fragen nicht richtig in die grundlegende Thematik zu passen. So sehen wir sie ausgiebig in Monitore blicken und versonnen in Unterlagen blättern, während der Kommentator seine Weisheiten zu besten gibt.
Tant de bruit …
Lukas Hässig nimmt sich auf Inside Paradeplatz ein weiteres Mal die CS vor, konkret betroffen ist deren Pensionskasse, die einen grösseren Abschreiber verdauen muss.
Die Nachricht tauchte zuerst nur auf Fachseiten auf, gestern nahm dann Bloomberg den Ball auf. Zwei von der CS geschaffene Rückversicherungs-Vehikel mit Sitz im steuergünstigen Guernsey würden ihr Geschäft abwickeln.
Hinter der technisch klingenden Meldung steckt eine Bombe fürs Personal der Grossbank. Dieses war via Pensionskasse zu 100 Prozent wirtschaftliche Eigentümerin eines der zwei Vehikel. Das andere gehört einem Abu Dhabi-Staatsfonds.
Im Fall der CS-Pensionskasse, mit 29’000 Versicherten und Rentnern eine der grössten Vorsorgestiftungen des Landes, geht es um die sogenannte Humboldt Re. In ihrem Geschäftsbericht wies die CS-PK das Engagement in die Humboldt unter „Insurance-linked-Strategien“ aus.
Per Ende 2016 lag der Wert des Vehikels bei 501 Millionen Franken. Ende 2017 wies die PK für Humboldt noch 458 Millionen aus, 2018 waren es 2 Millionen mehr. Im 2019 folgte der Taucher. Per 31. Dezember wurde die Humboldt Re nur noch mit 367 Millionen Franken bewertet.
Das sind 134 Millionen weniger als 3 Jahre zuvor. Ein Debakel – zulasten der kleinen und mittleren Mitarbeiter der Bank, die in der PK versichert sind.
Die CS setzt sich zur Wehr und schreibt in einer Mitteilung u.a.:
Finanzanlagen unterliegen Wertschwankungen. Als Pensionskasse mit einem Anlagevermögen von rund CHF 17,6 Milliarden achten wir daher auf ausreichende Diversifikation. Auch wenn der Wert unserer ILS-Anlagen für sich allein betrachtet 2019 um rund 20% abgenommen hatte, erzielten wir 2019 eine überdurchschnittliche Performance von 11,3% für unser PK-Vermögen.
Auch für das laufende Jahr werden wir eine ausgezeichnete Performance (4,4% YTD per 30.11.2020) ausweisen können, zu dem auch die erwartete Aufwertung unserer ILS-Anlagen in diesem Jahr um über 10% beigetragen hat. Der Entscheid, dieses Engagement zu beenden, wurde im langfristig besten Interesse unserer Versicherten getroffen. Letzteres gilt für alle unsere
Inside Paradeplatz / Mitteilung CS
Schweizer Pensionskassen von 1803 bis heute
dpn, die Deutschen Pensions- & Investmentnachrichten, haben einen historischen Überblick über die Entwicklung der beruflichen Vorsorge im Rahmen der Schweizer Altersvorsorge publiziert. Ein Stück Sozialgeschichte aus Deutscher Sicht.
“Freie PK-Wahl wäre zu teuer”
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, hält nicht viel von der freien PK-Wahl, wie sie etwa Jérôme Cosandey von Avenir Suisse propagiert. In einem Kommentar in AWP Soziale Sicherheit schreibt er:
Bei einer freien Wahl der PK reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduzieren, also in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde. Kollektivität und Solidarität haben also durchaus Vorteile.
Ein Abbau dieser Elemente zugunsten von mehr Wahlfreiheit für den Einzelnen ist nicht gratis zu haben. Bei der Individualisierung nimmt der Beratungsaufwand für die Suche nach dem optimalen Vorsorgeträger zu, die Vermögensverwaltungskosten steigen und wegen der tieferen Risikofähigkeit des Einzelnen verglichen mit einem Kollektiv dürften die Anlagestrategien vorsichtiger und damit auch weniger ertragsorientiert werden.
Die freie Wahl der PK durch die Versicherten ist keine überzeugende, im Interesse der Versicherten liegende Lösung. Vielmehr sollte jetzt die Energie in politisch mehrheitsfähige Lösungen für eine BVG-Reform investiert werden. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat aufgezeigt, wie das gelingen kann.
AWP / Artikel Cosandey / Kommentar
NZZ: “20 Milliarden mehr Umverteilung”
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den finanziellen Folgen der BVG-Reformvorlage des Bundesrats.
Die im Bundesratsmodell vielkritisierte Finanzierung des Rentenzuschlags nach dem Umlageverfahren à la AHV rechtfertigt die Regierung auf originelle Weise: Schon jetzt gebe es in der beruflichen Vorsorge faktisch in gewissen Pensionskassen eine Umlagefinanzierung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Mit dieser Logik müsste man ein Gesetz vorschlagen, das Ladendiebstahl für obligatorisch erklärt – da es faktisch schon jetzt Ladendiebstähle gibt. Im Alternativmodell finanzieren die Pensionskassen Zuschläge für Direktbetroffene mit Rückstellungen. Solche Rückstellungen sollten die Kassen schon heute haben – zwecks Finanzierung des überhöhten Umwandlungssatzes von 6,8% für Neurentner.
Die vom Bundesrat und im Alternativmodell vorgesehene Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% soll die Umverteilung von Jüngeren zu Älteren reduzieren. Sozialminister Alain Berset hatte 2019 diese Umverteilung als «Skandal» bezeichnet. Doch seine Reformvorlage vergrössert diesen Skandal noch. Dies bestätigt eine neue Studie des Berner Büros Ecoplan im Auftrag des Bundes. Gemäss dieser bringt der Bundesratsvorschlag vor allem wegen der Rentenzuschläge und deren Finanzierung eine Umverteilung von 18 bis 26 Mrd. Fr. von den Jüngeren (ab Jahrgang 1973) zur Übergangsgeneration (Jahrgang 1958 bis 1972).