Der Kassensturz hat den Fall einer Versicherten der Profond Sammelstiftung aufgegriffen, die für das Jahr ihres Austritts statt den normalen Zins reglementsgemäss die BVG-Mindestverzinsung erhalten hat. Auf der Website des Kassensturz heisst es unter dem SRF gemässen Titel “Geizige Pensionskassen: Wie Arbeitnehmende viel Geld verlieren”:
Yvonne S. entgehen rund 27’000 Franken. Im November wurde sie pensioniert, weil sie nicht bis Ende Jahr gearbeitet hat, wurde ihr Altersguthaben für die letzten 11 Monate nur mit dem Mindestzins von 1 Prozent verzinst.
Yvonne S. war bei der Pensionskasse bez. Sammelstiftung Profond versichert. Diese hat 58’000 Versicherte und ist bekannt für hohe Verzinsungen. Im 2021 hat die Profond ihren Versicherten einen Zins von 8 Prozent bezahlt – auch im Branchenvergleich ein hoher Zins. Dass sie nur ein Prozent erhalten hat, findet Yvonne S. unfair: «Ich habe bis Ende November gearbeitet und Beiträge einbezahlt.»
Die Profond beruft sich auf ihr Vorsorgereglement, in Artikel 15, Absatz 6 steht:
«Scheidet die versicherte Person während des Jahres aus dem Vorsorgeverhältnis aus oder wird pensioniert, erfolgt die Verzinsung des Sparguthabens im betreffenden Jahr bis zu diesem Zeitpunkt mit dem BVG-Mindestsatz.» (…)