Die neuste UBS-Studie zur Altersvorsorge analysiert, ob mögliche demografische Veränderungen die AHV stabilisieren können. Die verschiedenen demografischen Faktoren – Fertilität, Mortalität und Migration – wirken sich unterschiedlich stark auf die bestehende AHV-Finanzierungslücke aus. Die Lücke durch die Demografie restlos zu schliessen und die AHV damit generationengerecht zu machen, ist nicht möglich.
Die Demografie-Szenarien zeigen, dass Fertilität, Mortalität und Migration die Finanzierung der staatlichen Vorsorge wesentlich beeinflussen, jedoch nicht ausreichen, um die Finanzlage der AHV nachhaltig zu verbessern. Die höhere Anzahl Kinder, die rückläufige Lebenserwartung und eine höhere Nettomigration, die zur Finanzierung der Rentenversprechen nach heutigen Regeln nötig wären, können nicht über die Bevölkerungsstruktur erreicht werden.
Zudem sind eine sehr hohe Migration, sehr hohe Geburtenraten sowie eine deutliche Reduktion der Lebenserwartung weder gesellschaftlich noch politisch erwünscht. Dies würde weitere Nebeneffekte für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft hervorrufen und andere Kosten und Herausforderungen mit sich bringen.
Demografische Veränderungen können einen Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit der AHV leisten, sind aber kein Allheilmittel für die aktuellen Herausforderungen. Ergänzende umfassende Massnahmen wie die Anpassung des Rentenalters, die Dämpfung der Rentenanstiege, die Erhöhung der Beiträge, und/oder Förderung der Erwerbstätigkeit sind notwendig, um die AHV langfristig nachhaltig zu finanzieren und die Belastung generationengerechter zu verteilen.


(BR) Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Anlässlich seiner Sitzung vom 1. November 2023 nahm der Bundesrat zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) Stellung, der die Ausrichtung von Leistungen bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit auf Situationen erweitern möchte, in denen keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Der Bundesrat anerkennt die soziale Verantwortung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und unterstützt den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches teilweise. 

