Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein Modell «Lebensarbeitszeit» in der AHV umgesetzt werden kann.

Begründung: (…) Würde eine Lebensarbeitszeit eingeführt, müssen jene Personen länger arbeiten, die lange in Ausbildung waren und spät in den Beruf einsteigen. Wer beispielsweise 44 Jahre erwerbstätig war, hat Anspruch auf eine Rente. Wer folglich mit 21 Jahren erwerbstätig ist, kann mit 65 Jahren in Rente gehen, wer erst 26jährig berufstätig wird, hätte mit 70 Jahren das Rentenalter erreicht.

Der Bundesrat soll aufzeigen, wie ein Modell der Lebensarbeitszeit ausgestaltet werden kann. Dabei ist der Begriff «Erwerbstätigkeit» zu definieren (ab welchem Beschäftigungsgrad/Einkommen) sowie die erforderliche Dauer der Erwerbstätigkeit, Erwerbsunterbrüche, usw.

Eine Koppelung des Rentenalters an die Bildung, bzw. an die Jahre der Erwerbstätigkeit dürfte eine sozialpolitische gerechte und akzeptable Lösung schaffen. Diesbezügliche Vorarbeiten müssen geleistet werden, weshalb der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht über Umsetzungsmodelle zu erstellen.

Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen.

  Postulat