
PK-Studie bestätigt gute Verfassung der 2. Säule
Was früher die Swisscanto-Studie war, heisst nun Schweizer Pensionskassenstudie und sie bestätigt in der Ausgabe 2024, dass die Pensionskassen in guter Verfassung sind. In der Medienmitteilung wird dazu ausgeführt:
Die 2. Säule präsentiert sich kurz vor der Abstimmung zur BVG-Reform stabil. Die 24. Ausgabe der Schweizer Pensionskassenstudie bestätigt: Der langjährige Leistungsabbau in der beruflichen Vorsorge wurde gestoppt. Nach dem guten Börsenjahr 2023 ist die finanzielle Situation der Pensionskassen solid und erstmals stehen wieder Leistungsverbesserungen in Aussicht.
Hohe Renditen ermöglichen Ausbau der Reserven und Leistungen
Im Anlagejahr 2023 erzielten die Pensionskassen im Schnitt eine Nettorendite von 5,1 Prozent. Damit konnten die Vorsorgewerke ihr finanzielles Polster deutlich ausbauen. Nachdem der Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen im Jahr 2022 durch die negativen Renditen von 122,1 auf 110,1 Prozent gesunken war, lag er Ende 2023 bereits wieder bei 113,5 Prozent. Fast die Hälfte der Kassen hat die Wertschwankungsreserven zu mindestens 75 Prozent aufgefüllt und wäre damit bereit für Leistungsverbesserungen.Die durchschnittliche Rendite der besten 10 Prozent der Kassen lag 2023 bei 8,2 Prozent, während die schlechtesten 10 Prozent der Kassen 2,3 Prozent erreichten. «Die höhere Performance der erfolgreichen Kassen kommt den Versicherten zugute: Die Top-Performer weisen per Ende 2023 wieder einen hohen Deckungsgrad aus und haben ihre Wertschwankungsreserven weitgehend gebildet. Dies hat ihnen ermöglicht, die gute Performance an die Aktivversicherten weiterzugeben und mit 3,7 Prozent deutlich über dem BVG-Mindestzins zu verzinsen», sagt Iwan Deplazes, Leiter Asset Management der Zürcher Kantonalbank. Die schlechtesten Kassen verzinsten die Altersguthaben der Aktiven mit 2,0 Prozent; der Durchschnitt über alle Kassen hinweg lag bei 2,44 Prozent.
Umstrittene Kostentransparenz
Steigende Anzahl der Gesetzesartikel zur 2. Säule
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, äussert in einem Artikel der Handelszeitung Kritik an der von der SGK-N beschlossenen Motion zur Offenlegung der Verwaltungskosten von Pensionskassen. Fiore schreibt:
Obschon das Ziel dieser Motion absolut unterstützenswert ist, muss dabei beachtet werden, dass zusätzliche Regulierung oftmals mit einem höheren administrativen Aufwand einhergeht. Zugegebenermassen stellt diese Forderung allein keinen bedeutenden Mehraufwand für die Pensionskassen dar.
Die Regulierungsdichte steigt allerdings seit Jahren stetig an, was in der Summe einen erheblichen Unterschied ausmacht. Anhand der unten stehenden Grafik kann man sehen, dass das heutige regulatorische Umfeld für Pensionskassen wesentlich anspruchsvoller ist, als es beispielsweise noch vor zwanzig Jahren der Fall war.
PK-Statistik 2022
Das BfS hat die kommentierten Ergebnisse der PK-Statistik 2022 publiziert. Wenngleich die Angaben zu Vermögens-Anlagen, Deckungsgraden und anderen schnell sich ändernden Grössen eher historisches Interesse haben, bietet die Statistik doch zu Struktur und Entwicklung zahlreiche wichtige und interessante Erkenntnisse, welche nur durch die integrale Datenerhebung durch das BfS zu gewinnen sind.
Bundesrat beharrt auf seiner Rente
Ehemalige Bundesratsmitglieder sollen für ihr Engagement gegen die 13. AHV-Rente büssen. Die Hälfte ihrer Ruhegehälter soll in die allgemeine AHV-Kasse fliessen, fordert die SVP. Die Landesregierung will davon nichts wissen, schreibt der Blick.
Der Schuss ging nach hinten los. Gleich mehrere ehemalige Bundesräte hatten im Abstimmungskampf die Schweizer Rentnerinnen und Rentner mit einem adressierten Brief von einem Nein zur 13. AHV-Rente überzeugen wollen.
Das Volk aber sagte Anfang März nicht nur deutlich Ja zur Vorlage. Adolf Ogi (81, SVP), Doris Leuthard (61, Mitte) oder Johann Schneider-Ammann (72, FDP) kassierten auch einen gehörigen Shitstorm. Schliesslich bekommen die alt Bundesräte nach dem Rücktritt weiter die Hälfte ihres Jahresgehalts. Aktuell ergibt das eine Rente von über 230’000 Franken.
Immer mehr psychisch Kranke
Bei den Jungen hat sich die Zahl der Fälle in nur zehn Jahren verdoppelt. Doch der Vormarsch der psychischen Erkrankungen betrifft die gesamte Bevölkerung. Albert Steck schreibt in der NZZ dazu:
Früher waren Geburtsgebrechen der weitaus häufigste Grund, der bei den Jungen zu einer IV-Rente führte. Inzwischen liegt dieser Anteil nur noch bei einem Fünftel. Dagegen haben sieben von zehn Neurenten psychische Gründe. Doch psychische Erkrankungen sind bei allen Altersgruppen auf dem Vormarsch: Sorgten sie vor zehn Jahren noch für weniger als 6000 Neurenten, sind es inzwischen mehr als 10 000. Allein im letzten Jahr betrug die Zunahme 20 Prozent.
Andreas Heimer von der Firma PK Rück hat diese Entwicklung ziemlich präzise vorausgesagt. Das Unternehmen dokumentiert und begleitet Fälle von Arbeitsunfähigkeit in 10 000 Betrieben mit 250 000 Angestellten. Diese Daten ermöglichen ein Frühwarnsystem – lange bevor die Invalidenversicherung zum Zug kommt.
Gute Noten für Sammelstiftungen
inter-pension hat gemeinsam mit der Klima-Allianz ein Communiqué zu den Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Mitglieder publiziert. Es wird festgehalten:
Die Klima-Allianz Schweiz, eine Organisation, die sich für eine fortschrittliche und gerechte Klimapolitik stark macht, nimmt die Rolle der Pensionskassen unter die Lupe, wenn es um nachhaltige Investitionen geht. Ihre Mission ist es, die Klimaverträglichkeit der Investitionen von über 400 Pensionskassen in der Schweiz regelmässig zu bewerten, um sicherzustellen, dass diese Einrichtungen zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.
Weitverbreitete Intransparenz als Ursache für negative Bewertung
Bei den periodischen Überprüfungen der Klima-Allianz Schweiz zeigt sich, dass nur ein Drittel aller Pensionskassen im landesweiten Rating überdurchschnittlich abschneiden. Diese ernüchternde Erkenntnis ist vor allem der mangelnden Transparenz in den Investitionsentscheidungen zuzuschreiben. Die meisten Pensionskassen offenbaren nicht ausreichend, inwieweit ihre Anlagen den Prinzipien des Klimaschutzes entsprechen, was eine Bewertung ihrer Klimaverträglichkeit erschwert.Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen als Vorreiter
Ein anderes Bild zeigt sich jedoch bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere bei den Mitgliedern von inter-pension. Von den etwa 50 Mitgliedseinrichtungen von inter-pension schneiden 32 überdurchschnittlich ab, was sie zu führenden Beispielen in der Branche macht. Diese Einrichtungen haben erkannt, dass nachhaltige Investitionen nicht nur der Umwelt zugutekommen, sondern auch langfristig wirtschaftliche Vorteile bieten können.
13. AHV-Rente: Vernehmlassung zur Umsetzung
(BR) Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden.
Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer.
Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.
13. AHV-Rente: Schmerzhafte Folgen der Mogelpackung
Fredy Hasenmaile, Chefökonom der Raiffeisen, sieht viele Menschen der Illusion erliegen, dass sich eine schmerzlose Finanzierung der 13. AHV findet. In einem Kommentar in der Handelszeitung schreibt er:
Nach dem Prinzip «Buy now, pay later» hat die Schweizer Bevölkerung auch bei der letzten Abstimmung über die 13. AHV-Rente gehandelt. Sie leistet sich eine Erhöhung der AHV, ohne dass die Bezahlung vorgängig geregelt wurde.
Dass es überhaupt möglich ist, Abstimmungsvorlagen ohne gesicherte Finanzierung an die Urne zu bringen, ist für sich allein schon höchst fragwürdig. Damit werden bewusst die Kosten verschleiert – und vor allem, wer die Rechnung letztlich bezahlen soll. Interessant sind die Abstimmungsanalysen. In meiner Alterskategorie haben dem Vorhaben gemäss Vox-Analyse 65 Prozent zugestimmt.
Wenn ich allerdings mein Umfeld befrage, dann bekennen sich nur rund 10 Prozent zu einem Ja. Es scheint Mut zu brauchen, einzugestehen, dass man wegen des eigenen Portemonnaies abgestimmt hat. Noch erstaunlicher ist allerdings das Abstimmungsverhalten der Jungen.
Rund 46 bis 47 Prozent der unter Vierzigjährigen haben dem Vorhaben zugestimmt. Offensichtlich haben die Jungen nicht verstanden, dass die Rentenerhöhungen der Altersgruppe der über Fünfzigjährigen bei Weitem nicht über deren Beiträge finanziert werden können und es die Jungen sind, die die Differenz bezahlen müssen – sei es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder über höhere Lohnabzüge.
Deswegen sind solche Abstimmungen eigentliche Mogelpackungen, die zwar gut tönen – wie «Rentenerhöhung» –, aber im Endeffekt überproportional an gewissen Bevölkerungsgruppen hängen bleiben.
D: Aktion transparente Politiker
Die Zeitung “Welt” hat mit der Unternehmerin Martine Dornier-Tiefenthaler ein Interview zur Situation der deutschen Wirtschaft geführt. Ein Vorschlag von ihr hat unser Interesse geweckt. Er könnte auch in der Schweiz ein eklatantes Transparenzmanko unserer Politik beheben.
Dornier-Tiefenthaler: So etwas wie Verkehr, Rente und Stromversorgung macht hoffentlich in Zukunft sowieso bald die KI. Umso wichtiger, zu definieren, was zu regeln bleibt. Wir bereiten gerade eine Aktion vor, in der wir von den Politikern genormte Lebensläufe mit Zeugnissen, Beurteilungen und so weiter erbitten.
Die Unterlagen sollte jeder im Internet einsehen können. Wenn einer nicht sagt, was er in seinem Leben gemacht hat, disqualifiziert ihn das für mich von vornherein. Es sollte eine politische Bildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung und Arbeitserfahrung im Beruf und nicht nur in der Politik zur Ausbildung gehören. Sprachen lernen, lernen, wie andere leben. Und wir als Wähler sollten besser geschult werden zu erkennen, was wirklich ein guter Bewerber ist.
Von den Reformen hängt es ab
Die Handelszeitung hat ein Interview mit Prof. Yvonne Seiler Zimmermann zur BVG-Reform und der Zukunft der Altersvorsorge geführt. Auszüge:
Wie beurteilen Sie den Zustand des Schweizer Vorsorgesystems?
Der demografische Wandel und das anhaltend niedrige Zinsumfeld stellen bekannte Herausforderungen dar: Die Bevölkerung wird immer älter, tiefe Realzinsen sind eine Konsequenz davon. Durch Reformen in die richtige Richtung besteht jedoch die Möglichkeit, den Zustand des Schweizer Vorsorgesystems weiter zu verbessern.
Welches sind die «richtigen» Reformen?
Bei Reformüberlegungen ist es wichtig, die Vorteile unseres Vorsorgesystems beizubehalten. Die erste Säule basiert auf dem Umlageverfahren, wodurch die Kosten bekannt sind. Die zweite Säule hingegen umfasst individuelles Sparen über den Kapitalmarkt, was sich nicht für sozialpolitische Entscheidungen eignet. Die dritte Säule ermöglicht privates und individuelles Sparen. Alle drei Säulen können dazu beitragen, die verschiedenen Herausforderungen abzufedern.
Bei den Herausforderungen wird auch die Altersarmut in der Schweiz immer öfter genannt. Ist dies ein Märchen oder harte Realität?
Die Altersarmut kann je nach Definition bereits bei 10 Prozent liegen. Es ist unbestreitbar, dass Altersarmut existiert. Eine ganz andere Frage ist, ob die 13. AHV-Rente eine angemessene Lösung für dieses Problem darstellt. Alle sind sich einig, dass solche sozialen Probleme in der Schweiz nicht auftreten sollten.
Der 200 Franken Rentenzuschlag
SP-Nationalrätin Samira Marti will in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, 1) wie viel Prozent aller BVG-Versicherten im Rahmen der BVG-21 den max. Rentenzuschlag von 200 Franken erhalten werden und 2) wie sich die Rentenzuschläge für die 15 Uebergangsjahrgänge verteilen. Der Bundesrat (resp. das antwortende BSV) lässt durchblicken, dass hier keine sinnvollen Fragen gestellt wurden …
Zur Frage 1) heisst es in der Antwort des Bundesrats: Den prozentualen Anteil der Zuschlagsberechtigten im Verhältnis zur Gesamtzahl der BVG-Versicherten anzugeben, wie in der Interpellation gefordert, ist kein zielführender Ansatz, um die Wirkung der Massnahme zu beurteilen. Denn der Zuschlag richtet sich einzig an die Übergangsgeneration, der bis zur Pensionierung nicht genügend Zeit bleibt, um die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen; somit sind nicht alle derzeit aktiven Versicherten betroffen. Der Anteil der Versicherten, die den maximalen Rentenzuschlag von 200 Franken pro Monat erhalten werden, entspricht ungefähr 1,5 % der rund 4,5 Millionen aktiven Versicherten.
Zu 2) wird ausgeführt: Der reduzierte Rentenzuschlag für Vorsorgeguthaben zwischen 220 500 und 441 000 Franken steht noch nicht fest. Der Bundesrat wird diesen in einer Verordnung festsetzen. Der Anteil der Empfänger dieser Zuschläge kann gemäss der beantragten Skala geschätzt werden. (…)
Der Anteil der Neurentnerinnen und Neurentner der Übergangsgeneration, die einen Rentenzuschlage erhalten werden, wird mit schätzungsweise 50 Prozent höher sein als der Anteil, der schätzungsweise direkt von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sein wird.
Intransparente Sickerkosten
pw. SP-Nationalrätin Samira Marti hat im März eine Interpellation mit dem Titel “Das Milliardengeschäft für Banken und Versicherungen. Die intransparenten Sickerkosten der beruflichen Vorsorge” eingereicht. Nicht genug damit, dass die Verwaltungskosten “Sickerkosten” sind, zu allem Elend sind sie auch noch intransparent. Sie verlangt vom Bundesrat, eine Statistik zur Schaffung einer Kennziffer zu den Kosten zu veranlassen, die jährlich für alle Pensionskassen zu veröffentlichen wäre. Der Bundesrat hat darauf geantwortet:
Ohne Analyse der Vermögensverteilung ist ein Kostenvergleich deshalb nicht aussagekräftig. Darüber hinaus müssen Vorsorgeeinrichtungen nicht nur die Kosten, sondern die (erwartete) Rendite und das Risiko der Anlage optimieren. In den letzten Jahren haben gerade kostenintensivere Anlagen wie Private Equity oder auch Immobilien insgesamt sehr gut abgeschnitten.
IV-Statistik 2023
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2023 an rund 456’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss bei Ausgaben von 10,1 Milliarden Franken. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,6 Milliarden Franken.
on 251’000 Invalidenrenten wurden rund 223’700 in der Schweiz und 27’400 im Ausland ausgerichtet. Die Eingliederungsmassnahmen kosteten rund 2 Milliarden Franken und kamen 213’000 Versicherten zugute.
102’700 Leistungen wurden für medizinische Massnahmen erbracht (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen), gefolgt von den Abgaben von Hilfsmitteln an 67 500 Personen. Für 55 800 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 886 Millionen Franken.
“Winterthurer Modell”: flexible Sanierung
Am 9. Juni stimmt das Winterthurer Stimmvolk über die finanzielle Sanierung der städtischen Pensionskasse ab. Es geht um 120 Millionen Franken. Der Landbote schreibt dazu:
Eine entscheidende Zäsur geschah 2014. Damals wurde die PKSW von der Stadtverwaltung abgekoppelt. Seither ist sie eine öffentlich-rechtliche Kasse und als selbstständige Stiftung organisiert. Der Knackpunkt: Sie musste mit einem 113-Millionen-Loch in der Kasse starten. Auch eine Finanzspritze von 345 Millionen Franken hatte nicht gereicht. Diese sogenannte Unterdeckung schleppt die PKSW bis heute mit. Ein neues Sanierungspaket lehnte das Parlament 2019 knapp ab. Der Stadtrat musste nochmals über die Bücher.
2023 legte er ein neues Sanierungspaket über 120 Millionen Franken vor. Eine parlamentarische Spezialkommission schärfte entscheidend nach. Sie brütete ein neues Sanierungsmodell aus. Eines, das es so bislang nur in Winterthur gibt. Auch der Stadtrat hat sich daraufhin dahintergestellt und seinen eigenen neuen Entwurf hintangestellt.
Ziel ist es, die PKSW finanziell wieder solide aufzustellen und zukunftsfähig zu machen. Der sogenannte Deckungsgrad lag bei knapp 94 Prozent. Dieser Messgrad zeigt, zu wie viel Prozent die Kasse ihre Versicherungsleistungen theoretisch zahlen kann. Aktuell liegt der Deckungsgrad bei fast 100 Prozent.
“Private ziehen sich als Bauherren zurück”
In einer Studie zur Situation auf dem Markt für Wohnbauten hält Raiffeisen fest:
- Die zunehmende Komplexität von Projekten und ein enges Regulierungskorsett verderben Privatpersonen die Baulust
- Mittel- und langfristig sind die Zinsen trotz der Referenzzinssatzerhöhungen im vergangenen Jahr nicht die Treiber der steigenden Mieten
- Geldmarkthypotheken sind in der Regel die günstigere Finanzierung, sind aber mit mehr Volatilität verbunden
- Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen via Plattformen der Sharing Economy wächst dynamisch – insbesondere in touristischen Bergregionen.
Private verabschieden sich immer mehr aus dem Wohnungsbau. Neben dem Gebot zum verdichteten Bauen, welches die Komplexität von Bauprojekten zusätzlich erhöht, sind auch die Regulierungsflut, der Trend zu grösseren Wohngebäuden und sogar gewisse «Wohlstandsphänomene», wie die Abnahme der handwerklichen Kompetenz, für diese Entwicklung verantwortlich.
So wird noch etwa jede zehnte neue Mietwohnung von privaten Bauherren erstellt. Vor zwanzig Jahren war es noch jede fünfte. Selbst den Bau von Einfamilienhäusern überlassen die Privaten immer mehr professionellen Akteuren. 2008 wurden zwei Drittel der Baugesuche für Einfamilienhäuser von Privaten gestellt, mittlerweile sind es weniger als die Hälfte.