SP-Nationalrätin Samira Marti will in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, 1) wie viel Prozent aller BVG-Versicherten im Rahmen der BVG-21 den max. Rentenzuschlag von 200 Franken erhalten werden und 2) wie sich die Rentenzuschläge für die 15 Uebergangsjahrgänge verteilen. Der Bundesrat (resp. das antwortende BSV) lässt durchblicken, dass hier keine sinnvollen Fragen gestellt wurden …
Zur Frage 1) heisst es in der Antwort des Bundesrats: Den prozentualen Anteil der Zuschlagsberechtigten im Verhältnis zur Gesamtzahl der BVG-Versicherten anzugeben, wie in der Interpellation gefordert, ist kein zielführender Ansatz, um die Wirkung der Massnahme zu beurteilen. Denn der Zuschlag richtet sich einzig an die Übergangsgeneration, der bis zur Pensionierung nicht genügend Zeit bleibt, um die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen; somit sind nicht alle derzeit aktiven Versicherten betroffen. Der Anteil der Versicherten, die den maximalen Rentenzuschlag von 200 Franken pro Monat erhalten werden, entspricht ungefähr 1,5 % der rund 4,5 Millionen aktiven Versicherten.
Zu 2) wird ausgeführt: Der reduzierte Rentenzuschlag für Vorsorgeguthaben zwischen 220 500 und 441 000 Franken steht noch nicht fest. Der Bundesrat wird diesen in einer Verordnung festsetzen. Der Anteil der Empfänger dieser Zuschläge kann gemäss der beantragten Skala geschätzt werden. (…)
Der Anteil der Neurentnerinnen und Neurentner der Übergangsgeneration, die einen Rentenzuschlage erhalten werden, wird mit schätzungsweise 50 Prozent höher sein als der Anteil, der schätzungsweise direkt von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sein wird.