Am 9. Juni stimmt das Winterthurer Stimmvolk über die finanzielle Sanierung der städtischen Pensionskasse ab. Es geht um 120 Millionen Franken. Der Landbote schreibt dazu:
Eine entscheidende Zäsur geschah 2014. Damals wurde die PKSW von der Stadtverwaltung abgekoppelt. Seither ist sie eine öffentlich-rechtliche Kasse und als selbstständige Stiftung organisiert. Der Knackpunkt: Sie musste mit einem 113-Millionen-Loch in der Kasse starten. Auch eine Finanzspritze von 345 Millionen Franken hatte nicht gereicht. Diese sogenannte Unterdeckung schleppt die PKSW bis heute mit. Ein neues Sanierungspaket lehnte das Parlament 2019 knapp ab. Der Stadtrat musste nochmals über die Bücher.
2023 legte er ein neues Sanierungspaket über 120 Millionen Franken vor. Eine parlamentarische Spezialkommission schärfte entscheidend nach. Sie brütete ein neues Sanierungsmodell aus. Eines, das es so bislang nur in Winterthur gibt. Auch der Stadtrat hat sich daraufhin dahintergestellt und seinen eigenen neuen Entwurf hintangestellt.
Ziel ist es, die PKSW finanziell wieder solide aufzustellen und zukunftsfähig zu machen. Der sogenannte Deckungsgrad lag bei knapp 94 Prozent. Dieser Messgrad zeigt, zu wie viel Prozent die Kasse ihre Versicherungsleistungen theoretisch zahlen kann. Aktuell liegt der Deckungsgrad bei fast 100 Prozent.
Dafür soll die Stimmbevölkerung einem Kredit über 120 Millionen Franken zustimmen. Geld fliesst aber nur dann, wenn es die PKSW tatsächlich braucht, um nicht wieder in einen Abwärtsstrudel zu geraten. Je nach Lage unterschiedlich viel: Sinkt der Deckungsgrad unter 95 Prozent, sind es 20 Millionen. Fällt er unter 100 Prozent, sind es 10 Millionen.
Schafft die PKSW den Sprung über die 105er- beziehungsweise 110er-Grenze, fliessen die gleichen Tranchen zurück an die Stadt. Konkret an die Arbeitgeberbeiträge. Das Geld, das die Stadt an die Pensionskassenbeiträge der Angestellten beisteuert. Das, so das Argument der Spezialkommission, würde letztlich auch die Stadtkasse entlasten. Das Geld wäre nicht verloren, der Geldfluss beidseitig: dynamisch.
Der 120-Millionen-Kredit ist nur ein Teil der Vorlage. Nicht nur Geld aus dem Steuerhaushalt soll helfen. Auch die Versicherten müssen ihren Beitrag leisten. Entsprechend wird – bei einem Ja zum Kredit – auch die Pensionskassenverordnung angepasst. Die Kernpunkte sind dort:
Angestellte müssen früher einzahlen. Neu ab 20 statt ab 25 Jahren.
Das Beitragsverhältnis von Arbeitgeberin (Stadt) und Arbeitnehmern (Versicherte) wird auf 60 zu 40 korrigiert (vorher: 65 zu 35). Die städtischen Angestellten werden stärker zur Kasse gebeten. Aber nicht über Gebühr. Wer weniger als 120’000 Franken pro Jahr verdient, dem oder der werden die Zusatzausgaben vollständig kompensiert.
Dennoch: Die Stadtkasse, rechnen die Architekten des Modells vor, wird netto schon ab dem ersten Jahr entlastet. Dreizehn Jahre später sollen es bereits drei Millionen sein, was etwa einem Steuerprozent entspricht. Allerdings: Wie viel die Zinsen für den 120-Millionen-Kredit diesen «Gewinn» wieder schmelzen lassen würden, ist noch nicht abzusehen.
Neu könnten die Versicherten auch mehr einzahlen, als sie gesetzlich müssten, um ihr Pensionskassenvermögen zu vergrössern. Auch das könnte den Geldfluss an die PKSW verstärken.