pw. SP-Nationalrätin Samira Marti hat im März eine Interpellation mit dem Titel “Das Milliardengeschäft für Banken und Versicherungen. Die intransparenten Sickerkosten der beruflichen Vorsorge” eingereicht. Nicht genug damit, dass die Verwaltungskosten “Sickerkosten” sind, zu allem Elend sind sie auch noch intransparent. Sie verlangt vom Bundesrat, eine Statistik zur Schaffung einer Kennziffer zu den Kosten zu veranlassen, die jährlich für alle Pensionskassen zu veröffentlichen wäre. Der Bundesrat hat darauf geantwortet:
Ohne Analyse der Vermögensverteilung ist ein Kostenvergleich deshalb nicht aussagekräftig. Darüber hinaus müssen Vorsorgeeinrichtungen nicht nur die Kosten, sondern die (erwartete) Rendite und das Risiko der Anlage optimieren. In den letzten Jahren haben gerade kostenintensivere Anlagen wie Private Equity oder auch Immobilien insgesamt sehr gut abgeschnitten.
Auch bezüglich Verwaltungskosten weist jede Vorsorgeeinrichtung eine spezifische Kostensituation auf. Bei den Verwaltungskosten sind es beispielsweise der Komplexitätsgrad, die Grösse der Vorsorgeeinrichtung oder die Anzahl der Mutationen, welche die Kosten bestimmen. Die 2. Säule ist dabei wesentlich komplexer als die 1. Säule. Beispielsweise existiert in der 1. Säule keine Wohneigentumsförderung WEF, deren Durchführung zu höherer Komplexität und höheren Kosten beiträgt.
Die Publikation einer einzigen Kennzahl, wie es die Interpellation verlangt, würde aus den genannten Gründen keinen Beitrag zu einer noch höheren Kostentransparenz leisten.
Sofern die Vorsorgeeinrichtung ihre Kosten nicht selber allgemein zugänglich macht, ist ein Kostenvergleich mit Namensnennung («naming and shaming») aufgrund der fehlenden gestzlichen Grundlage nicht möglich. An anomysierten Daten im Bereich der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule besteht hingegen kein Mangel.
Detailllierte Studien der Aufsicht und der Verwaltung haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, es existieren Umfragen und das Bundesamt für Statistik publiziert regelmässig Auswertungen. Die vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) vom 10. und 22. Juni 2011 im Rahmen der Strukturreform haben zudem zu einer hohen Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge geführt.
Mit anderen Worten: ein Minimum an Sachkenntnis hätte zum vornherein verhindert, dass eine solche Interpellation überhaupt in Betracht gezogen wird. Aber auf solche Sachkenntnis im Parlament zu hoffen, scheint zunehmend verwegen.