
Les charges sociales et la prévoyance professionnelle
Maillard zur BVG-21: Fortsetzung
pw. Der Gewerkschaftsboss hat ein weiteres Interview zur BVG-Reform gegeben. Dieses Mal dem Blick. Seine Argumente bleiben sich gleich. Sie gehen von den plumpen Vorwürfen an die Adresse “Finanzindustrie” und reichen bis zu den unbelegten Daten über die Renteneinbussen. Arbeit für die “Fakten-Checker” des ASIP und der übrigen Befürworter der Reform. Auszüge:
Blick: Herr Maillard, haben Sie sich bei Ihrer Pensionskasse schon erkundigt, was die BVG-Reform für Sie bedeutet – wie das Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) empfiehlt?
Pierre-Yves Maillard: Ich bin ein Sonderfall, da ich meine Rente als alt Regierungsrat vom Kanton Waadt erhalten werde. Mich persönlich betrifft die Reform also nicht, für unzählige Menschen aber bedeutet sie eine Rentensenkung. Das ist inakzeptabel.
Viele Geringverdienende und Teilzeitarbeitende können sich doch eine bessere BVG-Rente aufbauen.
Zuerst muss ich Sie daran erinnern, woher diese Reform kommt: von der Finanzindustrie. Diese sagt uns seit Jahren, die Renten seien immer noch zu hoch. Das Kernstück dieser Reform ist deswegen eine Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes um 12 Prozent. Das sind tiefere Renten! Und jetzt behaupten die Befürworter, dass kaum jemand betroffen sei und Ärmere eine bessere Rente bekommen. Das ist Propaganda.
BVG-21 und proparis, Update

pw. Detaillierte Zahlen zu den Auswirkungen der BVG-Reform auf die PK proparis (Pensionskasse des Gewerbes) sind im Tages-Anzeiger erschienen. Sie wurden bisher nicht auf der Website der proparis veröffentlicht. Auf Anfrage teilte proparis mit, der SR wolle keine Politik machen. Immerhin wurde jetzt eine Zusammenfassung der vom PK-Experten erstellten Analyse versandt. Zahlenangaben welche Personengruppe in welchem Ausmass von der Reform profitieren resp. benachteiligt würden, fehlen. Vermutlich hat Pierre-Yves Maillard an der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums daraus zitiert, ohne Quellenangabe.
Update: Proparis hat uns am 16.8.2024 eine neue Grafik zur Verfügung gestellt. Sie ersetzt die bisherige und zeigt einen deutlich anderen Verlauf der ermittelten Daten. Die Streuung liegt stärker im positiven Bereich (über der 0 Prozent-Linie).
Abgesehen von den Folgen für die Leistungen sind auch die Kosten sowie die Auswirkungen auf die Pensionierungsverluste von Bedeutung. proparis liefert dazu ausführliche Angaben.
Beiträge
Die Altersgutschriften werden sich um ca. 1.95% der AHV-Löhne erhöhen. Insgesamt steigen die Beiträge für die BVG-Minimalleistungen um ca. 2.1% der AHV-Löhne (ohne Rentenzuschläge). Nach Anrechnung des heutigen Überobligatoriums dürften es noch ca. 1.8% der AHV-Löhne sein, also je rund 0.9% für Arbeitgeber und Versicherte.Pensionierungsverluste
Pensionierungsverluste mit den bisherigen Umwandlungssätzen machen jährlich rund CHF 48.3 Mio oder 0.8 Rendite-Prozente aus.
Eine Reduktion ohne Rentenzuschläge würde diesen Betrag etwa halbieren auf CHF 25.6 Mio pro Jahr. Die Rentenzuschläge kosten proparis in den nächsten 15 Jahren direkt rund CHF 23.3 Mio. pro Jahr. Hinzu käme der neue Beitrag an den Sicherheitsfonds von rund CHF 7.7 Mio. Insgesamt erhöhen sich also die Kosten für den Umwandlungssatz um CHF 8.3 Mio auf CHF 56.6 Mio oder knapp 1.0 Rendite-Prozente bzw. 1.3 Prozente der AHV-Löhne. Es entstehen als Mehr- und nicht Minderkosten für den Umwandlungssatz.Fazit
Obwohl Versicherte und Arbeitgeber bei Annahme von BVG-21 je ca. 0.9% höhere Beiträge leisten, wird proparis in den nächsten 15 Jahren rund CHF 8.3 Mio mehr Pensionierungsverluste tragen. Zudem werden Versicherte mit einem höheren Altersguthaben mit tieferen Renten pensioniert.
Arbeitskräfteerhebung 2023
(BFS) 2023 profitierten 47,7% der Arbeitnehmenden von flexiblen Arbeitszeiten und knapp zwei von fünf leisteten zumindest gelegentlich Heimarbeit. 26,5% der Erwerbstätigen sind regelmässig samstags tätig, Nachtarbeit ist deutlich weniger verbreitet (5,6%). Befristete Arbeitsverträge betreffen 8,6% der Arbeitnehmenden und der Anteil der Arbeit auf Abruf beläuft sich auf ähnlichem Niveau (8,3%). Zwischen den Wirtschaftsbranchen variieren diese Ergebnisse stark, ebenso nach Geschlecht und Alter.
Im Jahr 2023 leisteten 8,3% der Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf (Männer: 6,7%; Frauen: 9,9%). Bei Personen im Rentenalter ist diese Arbeitsform besonders verbreitet (25,4%), bei 15- bis 24-Jährigen sind es ebenfalls deutlich mehr als der Durchschnitt (16,1%). Bei Arbeitnehmenden der mittleren Altersklassen beläuft sich die Arbeit auf Abruf auf rund 7%.
OAK: Deckungsgrade 5 Prozentpunkte höher
(OAK) Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad stieg gemäss den Hochrechnungen der OAK BV von 110,3 % per Ende 2023 auf 115,6 % per 30. Juni 2024. Per Mitte Jahr sank damit auch der kapitalgewichtete Anteil der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von rund 7,0 % per Ende 2023 auf unter ein Prozent (0,6 %).
Die durchschnittliche Performance – mit Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten – der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV + 5,5 %. Die Anlagekategorien Aktien (+ 11,2 %) und Infrastrukturanlagen (+ 6,9 %) entwickelten sich besonders positiv, gefolgt von den Kategorien alternative Anlagen (+ 3,9 %), Immobilien (+ 2,4 %) und Obligationen (+ 0,8 %).
Wechsel an der Spitze der CS-PK
Die CS-Pensionskasse schreibt auf ihrer Website:
Martin Wagner hat sich aus persönlichen Gründen entschieden, von seiner Rolle als CEO zurückzutreten. Er hat die Pensionskasse der Credit Suisse mehr als zehn Jahre erfolgreich geführt. In dieser Zeit konnte sich die Pensionskasse strategisch gut weiterentwickeln, beispielsweise wurde das Portal MyPension lanciert. Martin Wagner steht der Pensionskasse weiterhin für Projektarbeit sowie als Berater zur Verfügung.
Jürg Roth löst Martin Wagner als Geschäftsführer der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ab. Er ist seit über 30 Jahren in diversen Rollen bei der Credit Suisse und nun bei der UBS in der Beratung und Betreuung von Schweizer Pensionskassen tätig. Er hat dadurch in verschiedenen Führungsfunktionen wertvolle Erfahrungen im Umfeld der beruflichen Vorsorge und der institutionellen Vermögensverwaltung gesammelt. Jürg Roth wird das Amt per 1. September 2024 übernehmen.
Jeder Zweite offen für einen Wechsel
WTW hat eine neue «Global Benefits Attitudes»-Umfrage zur Bedeutung der Altersvorsorge für die Wahl des Arbeitgebers durchgeführt. Dazu wird festgehalten:
Obwohl die Bezahlung weiterhin an oberster Stelle steht, hat die Umfrage ergeben, dass zwei Fünftel (42%) der Schweizer Beschäftigten sich aufgrund ihres Benefit-Angebots für ihren aktuellen Arbeitgeber entschieden haben und rund die Hälfte (46%) gibt an, aus dem gleichen Grund bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Zwei Fünftel (38%) würden ihren Arbeitgeber ohne eine mit dem Wechsel einhergehende Lohnanpassung verlassen, um anderswo bessere Benefits zu erhalten.
Zu den wesentlichen Benefits, mit welchen Unternehmen Mitarbeitende gewinnen und halten können, gehören die Altersvorsorgeleistungen. So sagen 39% der Umfrageteilnehmer, dass die in der Pensionskasse versicherten Leistungen ein wichtiger Grund für die Wahl des aktuellen Arbeitgebers waren. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei lediglich 23%. Fast die Hälfte gibt zudem an, dass die Pensionskasse ein entscheidender Faktor ist, warum sie bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber verbleibt.
Unverstandene 2. Säule
«Kennen Sie den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen?», Angaben in Prozent?
Die vierte “Fairplay-Umfrage” des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und Vita Sammelstiftung zeigt ein bekanntes und unerfreuliches Bild des Wissenstands der Bevölkerung zur beruflichen Vorsorge: trotz aller Aufklärungsbemühungen und ausgiebiger Berichterstattung in den Medien sind selbst die grundlegenden Elemente kaum bekannt und noch weniger verstanden. Immerhin gibt es einige Lichtblicke. Seit 2022 ist der Anteil, der die PK-Beiträge als Investition ins eigene Alterskapital anschaut von 47 auf 59 Prozent gestiegen. Nur noch 41 Prozent sehen in den Pensionskassen-Beiträgen eine Steuer oder eine Gebühr. U.a. wird aus der Umfrage ersichtlich:
Nur 30 Prozent der Schweizer sind überzeugt, dass sie persönlich auch überobligatorisch versichert sind. Weitere 44 Prozent sind sich unsicher, ob ihr eigenes Pensionskassenaltersguthaben auch überobligatorische Anteile enthält. Die massive Unterschätzung des Überobligatoriums zeigt sich auch in einem weiteren Punkt: Die Befragten schätzen durchschnittlich, dass lediglich 33 Prozent des gesamten Pensionskassensparguthabens überobligatorisch versichert sind – tatsächlich sind es aber 61 Prozent.
fast zwei Drittel der Schweizer nicht sicher, was der Umwandlungssatz eigentlich bedeutet. Das heisst, sie wissen nicht, dass dieser Prozentsatz für den Anteil des bis 65 angesparten PK- Altersguthabens steht, der dann jährlich als Rente ausbezahlt wird. Insbesondere weiss nur ein Drittel der Befragten, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können.
Mythen und Ängste
Michael Ferber hat in der NZZ eine Reihe von “Vorurteilen und Halbwahrheiten” zur beruflichen Vorsorge zusammengestellt. Was stimmt, was stimmt nicht? fragt er. Unsere Leser dürften die Antworten kennen. Deshalb hier nur die “Mythen”.
1. «Ich werde mein Vorsorgegeld vermutlich sowieso nicht bekommen»
2. «Pensionskassenbeiträge sind Steuern oder Gebühren»
3. «Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente»
4. «Vorsorgen lohnt sich erst, wenn man älter ist und einen höheren Lohn hat»
5. «Wer gleich viel verdient, gleich lang arbeitet und gleich viel einbezahlt, bekommt auch gleich viel Rente»
6. «Die zweite Säule gilt für alle»
7. «Ich würde lieber selbst anlegen können und somit mehr Rendite erzielen»
UBS PK-Performance Juni 2024
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Juni eine durchschnittliche Performance von 0,77% nach Abzug von Gebühren. Die Rendite seit Jahresbeginn steht bei 5,05% und die annualisierte Rendite seit Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 bei 3,15%.
- Im vergangenen Monat lag die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen bei 2,13 Prozentpunkten. Das beste (1,98%) sowie das schlechteste (–0,15%) Ergebnis erzielten jeweils grosse Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von mehr als CHF 1 Mrd. Die geringste Performancespanne (1,65 Prozentpunkte) wiesen die mittelgrossen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und 1 Mrd. auf.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) war mit einem Wert von durchschnittlich 0,03 kleiner als im Vormonat (0,10). Für die grossen und mittelgrossen Pensionskassen betrug der Wert 0,07 und für die kleinen –0,04.
BVG-Reform und die Post-PK
Im Sonntagsblick zeigt der SR-Präsident der Post-Pensionskasse, Matteo Antonini, auf, welche Auswirkungen BVG-21 auf die Kasse haben würde:
Die Vorsorgestiftung des gelben Riesen versichert rund 38’000 Arbeitnehmende und 30’000 Rentner. Die verwalteten Vermögen belaufen sich auf rund 7 Milliarden Franken, wovon mit 3 Milliarden nicht einmal die Hälfte der Guthaben «obligatorisch» den gesetzlichen Mindestvorschriften unterstellt sind.
Angesichts der Aussagen von Baume-Schneider und BSV wäre zu erwarten, dass die BVG-Reform für die versicherten Post-Mitarbeitenden «keine direkten Auswirkungen» hat. Dem sei jedoch nicht so, warnen die Verantwortlichen der PK Post.
Stiftungsratspräsident Matteo Antonini (44) sagt gegenüber SonntagsBlick: «Die Rentenreform würde auch unsere Pensionskasse betreffen und hätte Auswirkungen auf viele unserer Versicherten.»
Antonini ist nicht nur Präsident der PK Post, sondern auch der Gewerkschaft Syndicom, die sich wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund gegen die PK-Reform engagiert. Ein neutraler Beobachter ist er deshalb nicht.
MWSt oder Lohnbeiträge oder beides oder warten
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird zum Grabenkrieg zwischen Links und Rechts. Dass die Initiative ohne Finanzierung verkauft wurde, war – zurückhaltend formuliert – unverantwortlich. Jetzt liegen sich Sozialpartner und Parteien deswegen in den Haaren. Die Vorlage des Bundesrats stösst praktisch durchweg auf Ablehnung. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit höheren Lohnbeiträgen finanzieren und stellt auch eine Mehrwertsteuererhöhung zur Diskussion. Damit findet er kaum Anklang. Bürgerliche Parteien wollen von beidem nichts wissen. Linke und Gewerkschaften fordern vom Bund, seinen finanziellen Beitrag voll zu leisten.
Die SVP erklärt in ihrer Vernehmlassungsantwort, das Finanzierungsdebakel hätten die Initianten des erfolgreichen Volksbegehrens angerichtet. Sie lehnt höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer entschieden ab.
Stattdessen müsse der Bundesrat zügig eine umfassende AHV-Reform mit der 13. Rente anpacken. In einer separaten Vorlage lasse sich ein Thema von derart grosser Tragweite nicht übers Knie brechen. Die AHV müsse nachhaltig saniert werden.
“Sinnloses Geldverteilen”
Albert Steck kritisiert in der NZZ am Sonntag die BVG-Reform:
Werden die Rentner mit der Reform «beklaut», wie das die Gewerkschaften suggerieren? Die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung hat in einer Studie durchgerechnet, wie viele Personen von der Vorlage betroffen sind. Die grosse Mehrheit der Versicherten, rund 85 Prozent, gehört zu jenen Pensionskassen, die den Umwandlungssatz schon bisher gesenkt haben, um die Umverteilung von Jung zu Alt zu stoppen. Sie alle bleiben somit verschont.
Daneben gibt es gemäss BSS-Studie aber 170’000 Personen, die mit tieferen Renten rechnen müssen. Diese Zahl sei realistisch, bestätigt auch Roger Baumann, Gründungspartner des Vorsorgeberaters C-alm. «Diese Fälle hätte man zum Teil verhindern können. Dazu hätte das Parlament die Vorlage handwerklich geschickter erarbeiten müssen.»
Dass 170’000 Versicherten eine Einbusse droht, ist vor allem deshalb schwer zu erklären, weil die Reform kostspielige Zuschüsse plant, um genau solche Verluste zu verhindern. Dabei hat das Parlament mit der grossen Kelle angerichtet. Laut Schätzungen verschlingen diese Leistungen mehr als 11 Milliarden Franken. Die Folge ist ein zweiter «Rentenbschiss», den die Gewerkschaften aber geflissentlich unter den Tisch wischen. Laut BSS-Studie profitieren nämlich 400’000 Versicherte von einem solchen Zuschuss – und dies, obwohl sie vom tieferen Umwandlungssatz gar nicht betroffen sind und ihre Rente entsprechend auch nicht sinkt.
“Berater-Legende zieht sich zurück”
Finews schreibt zum Rücktritt von Hansruedi Scherrer bei der PPCmetrics:
Für die einen sind sie die graue Eminenz, auf deren Geheiss Pensionskassen grosse Summen ihrer Versichertengelder von der einen Anlageklasse in die andere schieben. Für andere haben sie massgeblich zur Professionalisierung bei der Anlagetätigkeit im Bereich der beruflichen Vorsorge beigetragen.
Die Rede ist von den unabhängigen Pensionskassenberatern – und PPCmetrics gilt in dieser Disziplin als Schwergewicht. Mit Hansruedi Scherer zieht sich nun, wie das Unternehmen bekanntgab, ein weiteres Mitglied der Gründergeneration zurück.
Scherer war 1996 einer der Gründungspartner von Metrics, die 1998 mit der PPC zur PPCmetrics fusionierte. Heute sind über 100 Mitarbeiter für die Firma tätig, die sich selber «zu den führenden Unternehmen im Bereich unabhängiges Investment Consulting sowohl in der Schweiz als auch im europäischen Ausland» zählt.
PPCmetrics schreibt in einer Mitteilung:
Dr. Hansruedi Scherer hat die Anlagetätigkeit der Schweizer Pensionskassen und die unabhängige Anlageberatung massgeblich mitgeprägt. Neben seiner Beratungstätigkeit unterrichtete er viele Jahre lang am KGP-Seminar, an der Fachschule für Personalvorsorge und am IFZ der Hochschule Luzern. Überdies wird er seine langjährige Lehrtätigkeit an der Universität Bern auch nach seiner Pensionierung fortsetzen. Als Verwaltungsratspräsident der PPCmetrics hat Dr. Hansruedi Scherer zudem die Entwicklung unseres Unternehmens wesentlich mitgeprägt.
SGK-N: Bessere Absicherung für Selbständige
(SGK) Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will die Rechtssicherheit für Selbstständigerwerbende und neue Geschäftsmodelle erhöhen. Dafür sollen die Kriterien für die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit auf Gesetzesebene festgeschrieben werden. Zudem soll die soziale Absicherung von Selbstständigerwerbenden durch eine vereinfachte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge verbessert werden. Die Kommission schickt ihren Vorentwurf in die Vernehmlassung.