«Kennen Sie den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen?», Angaben in Prozent?
Die vierte “Fairplay-Umfrage” des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und Vita Sammelstiftung zeigt ein bekanntes und unerfreuliches Bild des Wissenstands der Bevölkerung zur beruflichen Vorsorge: trotz aller Aufklärungsbemühungen und ausgiebiger Berichterstattung in den Medien sind selbst die grundlegenden Elemente kaum bekannt und noch weniger verstanden. Immerhin gibt es einige Lichtblicke. Seit 2022 ist der Anteil, der die PK-Beiträge als Investition ins eigene Alterskapital anschaut von 47 auf 59 Prozent gestiegen. Nur noch 41 Prozent sehen in den Pensionskassen-Beiträgen eine Steuer oder eine Gebühr. U.a. wird aus der Umfrage ersichtlich:
Nur 30 Prozent der Schweizer sind überzeugt, dass sie persönlich auch überobligatorisch versichert sind. Weitere 44 Prozent sind sich unsicher, ob ihr eigenes Pensionskassenaltersguthaben auch überobligatorische Anteile enthält. Die massive Unterschätzung des Überobligatoriums zeigt sich auch in einem weiteren Punkt: Die Befragten schätzen durchschnittlich, dass lediglich 33 Prozent des gesamten Pensionskassensparguthabens überobligatorisch versichert sind – tatsächlich sind es aber 61 Prozent.
fast zwei Drittel der Schweizer nicht sicher, was der Umwandlungssatz eigentlich bedeutet. Das heisst, sie wissen nicht, dass dieser Prozentsatz für den Anteil des bis 65 angesparten PK- Altersguthabens steht, der dann jährlich als Rente ausbezahlt wird. Insbesondere weiss nur ein Drittel der Befragten, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können.
Die Befragten gehen im Schnitt davon aus, dass 63 Prozent der Pensionskassenversicherten aufgrund der im Rahmen der BVG-Reform geplanten Senkung des Umwandlungssatzes eine tiefere Rente erhalten werden. Tatsächlich liegt dieser Wert wesentlich tiefer, nämlich gemäss empirischen Untersuchungen bei 15 Prozent der Versicherten.
Seit 2022 nimmt der Anteil der Befragten stetig zu, die der AHV und dem damit verbundenen Umlageverfahren mehr Gewicht geben wollen. Passend zu diesem Trend wünscht sich etwas mehr als die Hälfte der Schweizer, dass es künftig auch in der 2. Säule – in Abweichung vom klassischen Kapitaldeckungsverfahren – eine Umverteilung von hohen zu tiefen Löhnen geben sollte.
Nur rund die Hälfte zählt ihr Pensionskassenguthaben zum eigenen Vermögen, obwohl es für viele den grössten Teil ihres Ersparten ausmacht. Diese Einschätzung hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Ein wachsendes Bewusstsein für den besonderen Charakter der 2. Säule zeigt sich dagegen bei der Einschätzung der geleisteten Pensionskassenbeiträge: Seit 2022 ist der Anteil derjenigen, die diese korrekterweise als Investition ins eigene Alterskapital anschauen, von 47 auf 59 Prozent gestiegen.