
Maillard im Tagi zur BVG-Reform
Der Tages-Anzeiger hat mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ein Interview zur BVG-Reform geführt. Das ist teilweise abenteuerlich. Je nach Frage wird mit den BVG-Kassen oder den gut ausgebauten argumentiert. Der Umverteilungs-Mythos ist faktisch der Mythos, dass die Umverteilung beendet ist. Ausgerechnet in den BVG-Kassen besteht er weiterhin. Und die Wichtigkeit der Umwandlungssatz-Senkung mit den Interessen der Finanzindustrie beiseite zu wischen, ist plump. Auszüge:
Wir ahnen, dass Sie bei der Pensionskassen-Vorlage auch wieder zünftig einheizen werden.
Jedenfalls ist das Thema ebenso wichtig, es geht ja wieder um Renten. Wir messen dieser Vorlage mindestens einen ebenso hohen Stellenwert bei. Das Parlament hat unter dem Einfluss von Lobbyisten und parteipolitischem Kalkül an der Vorlage herumgebastelt. Die Reform ist katastrophal.
Hand aufs Herz: Sie wollen gar keine Verbesserung der 2. Säule, weil sie vor allem für Reiche attraktiv ist. Sie würden sie lieber abschaffen und die AHV weiter ausbauen. Deshalb sind Sie gegen die Reform.
Die 2. Säule ist für den Mittelstand absolut zentral. Vom Bauarbeiter, über Coiffeusen bis zur Lehrerin: Leute mit mittleren Löhnen sind froh, am Ende ihres Berufslebens dank der Pensionskasse ein Vermögen angespart zu haben. Wir müssen aber dafür schauen, dass das hart erarbeitete Geld auch bei den Leuten als Rente ankommt und nicht nur am Paradeplatz versickert. Ausserdem hatten wir mit den Sozialpartnern ursprünglich einen Kompromiss erreicht, den der Bundesrat übernahm. Es war das Parlament, das eine Abbauvorlage daraus gemacht hat.
Gut, erklären Sie doch einem 50-jährigen Metzger mit einem Lohn von 5000 Franken in zwei Sätzen, warum er die Reform ablehnen soll.
Ich kann es in einem Satz sagen: Er wird weniger Rente bekommen. Punkt.
Arena: Ist die BVG-Reform gerecht?
In der Arena vom 28. Juni zur BVG-Reform diskutierten vier Frauen:
- Samira Marti, Co-Fraktionspräsidentin SP
- Nicole Barandun, Nationalrätin Die Mitte/ZH
- Kathrin Bertschy, Nationalrätin GLP/BE, Co-Präsidentin Alliance F
- Gabriela Medici, Leiterin Sozialpolitik SGB
Knackpunkt Rentenzuschläge
50 Prozent der Neupensionierten sollen bei Annahme der BVG-Revision in den Genuss eines Rentenzuschlags kommen. Damit erklärt sich die ansonsten willkürliche Festsetzung der Obergrenze des Altersguthabens von 441’000 Franken für den Anspruch. So einfach es tönen mag, so anspruchsvoll dürfte für die Pensionskassen die praktische Umsetzung werden. Für Reformgegner ist sie ein Horror, für die Befürworter durchaus machbar. Unter dem Titel “BVG-Reform wird auch ein Papierkrieg” schreibt Sandra Willmeroth in der Handelszeitung:
Diese Zuschläge werden in den ersten dreissig Jahren nach der Reform Kosten von knapp 20 Milliarden Franken verursachen – auf diese Schätzung kommt die Studie «Volkswirtschaftliche Analyse zu den Auswirkungen der BVG-Reform» des BSS Basel im Auftrag des Vereins Alliance F. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hingegen schätzt die Kosten für die Übergangsgeneration auf 11,3 Milliarden Franken.
Der grösste Teil davon soll von den Vorsorgeeinrichtungen getragen werden, was indirekt zulasten der Versicherten geht. Die Autorinnen des BSS-Studie kommen zum Schluss, dass vor allem Personen, die überobligatorisch versichert sind und keine Übergangsentschädigung erhalten, die Kosten dieser Massnahme tragen werden: «Somit wird die Umverteilung von Jung zu Alt vorerst nicht sinken, sondern steigen: Die jungen Versicherten müssen die Übergangsentschädigung finanzieren, bekommen aber später keine Rentenzuschläge», so das Fazit aus der Studie.
“Ein unglaublich gutes Preis-Leistungs-Verhältnis”
ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner setzt sich in einem Interview mit der Handelszeitung für die BVG-Reform ein:
Hinsichtlich der BVG-Reform besteht in Ihrem Verband keine einheitliche Meinung. Was genau lehnen die Mitglieder des Asip ab?
Die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes mit Anpassung des Sparprozesses ist in der Branche unumstritten. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, der Satz müsste noch tiefer gehen, aber das ist politisch nicht realistisch. Die Stärkung des obligatorischen Teils für Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte, wovon vor allem Frauen profitieren, deren Erwerbsbiografie häufiger Teilzeitarbeit umfasst, ist auch unstrittig.
Die Lösung für die Übergangsgenerationen hingegen steht in der Kritik. Denn die Konditionen wurden aus politischen Gründen der Mehrheitsfähigkeit sehr grosszügig gefasst. Pensionskassen, die ihre Hausaufgaben gemacht und die Umwandlungssätze schon längst gesenkt haben, fragen sich, warum sie solche Zuschüsse an die Übergangsgenerationen mitfinanzieren sollen.
Dennoch sprechen Sie sich für die Annahme der Reform aus.
Die Frage auf dem Abstimmungszettel lautet ja nicht, ob wir im Detail noch eine bessere Idee haben. Stattdessen liegt hier ein politisch geschnürtes Paket vor, und die Gretchenfrage lautet «Ja oder Nein?». In dieser Situation hat die Mehrheit unserer Mitglieder beschlossen, die Reform zu unterstützen. Das heisst aber nicht, dass wir die Kritikpunkte unter den Teppich kehren. Wenn man es jedoch ernst damit meint, die Vorsorge für teilzeit- und mehrfachbeschäftigte Personen zu stärken, ist diese Reform unbedingt notwendig.
Obwohl das auch bedeutet, dass das Einkommen der Arbeitnehmenden stärker belastet wird?
Kaum jemand zahlt gern mehr. Aber die Versicherten sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Beiträge, die sie in die zweite Säule einzahlen, ihr eigenes Sparkapital bilden. Für jeden eingezahlten Franken erhalten sie mindestens einen weiteren Franken vom Arbeitgebenden dazu und meist auch noch einen dritten Franken über die Rendite, die die Pensionskasse mit der Investition des Geldes am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Bezahle einen, erhalte drei – das scheint mir ein unglaublich gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu sein.
Wünsche und Fakten zur Erwerbstätigkeit im Rentenalter
Swiss Life hat eine neue Studie mit Zahlen, Fakten und Wünschen rund um die Erwerbstätigkeit im Alter publiziert. In der Zusammenfassung heisst es u.a.:
Im internationalen Vergleich weist die Schweiz bis zum Altersjahr 64 eine hohe Erwerbstätigenquote auf. Diejenige der 55- bis 64-Jährigen nahm hierzulande in den letzten Jahren sogar weiter zu, wenn auch weniger als in unseren Nachbarländern. Ein anderes Bild zeigt sich bezüglich der Erwerbstätigenquote im Alter 65 bis 69. Diese stieg in der Schweiz bis etwa 2016 auf 23% an, stagniert seitdem allerdings.
Im Gegensatz dazu nahm die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen in den untersuchten OECD-Ländergruppen auch in den letzten Jahren – teilweise deutlich – weiter zu. Damit ist die Erwerbsbeteiligung ab 65 hierzulande aktuell zwar weiterhin höher als in unseren Nachbarländern, im allgemeinen OECD-Vergleich liegt sie allerdings nur im Mittelfeld.
Die meisten Erwerbstätigen im Rentenalter arbeiten Teilzeit – der durchschnittliche Beschäftigungsgrad beträgt 46%. Gut die Hälfte der Erwerbstätigen im Alter von 65 bis 70 Jahren sind selbstständig erwerbend oder Mitarbeitende in einem Familienbetrieb – bei den 55- bis 59-Jährigen beträgt diese Quote nur 20%.
BVG-21: “Ein administratives Monster”
Rafael Lötscher, CEO der Pensexpert, äussert sich in einem Interview mit der Handelszeitung über die Tücken bei der praktischen Umsetzung der Rentenzuschläge. Auszüge:
Wenn die BVG-Reform angenommen wird: Wie sollen die Rentenzuschläge in der Praxis berechnet und ausgezahlt werden?
In der praktischen Umsetzung würde man mit dieser Reform ein weiteres administratives Monster kreieren. Vieles ist noch unklar, was die Umsetzung angeht. Wir wissen noch nicht genau, wie die Rentenzuschläge berechnet werden sollen, wer die Voraussetzungen für den Zuschlag bekommt, also wie genau ein Versicherter oder eine Versicherte unter oder über die Schwellenwerte von 220’500 respektive 441’000 Franken an Vorsorgekapital kommt, ob und wie irgendwelche Vorbezüge oder freiwillige Einzahlungen berücksichtigt werden sollten – und noch vieles mehr.
Wie werden die Zuschläge ermittelt, wenn jemand mehrere 1e-Verträge bei verschiedenen Anbietern hat und das Pensionskassenvermögen bei wieder einer anderen Kasse liegt?
Um das effizient handhaben zu können, muss ein zentrales Register entstehen, in dem man die Vorsorgeguthaben der Versicherten einsehen kann. Davon redet man in der Schweiz schon seit dreissig Jahren, doch nach wie vor findet kein automatisierter Datenaustausch unter den Pensionskassen statt.
Wiedereingliederung mit Fragezeichen
Wer wegen Unfall oder Krankheit im angestammten Beruf nicht weiterarbeiten kann, den unterstützt die Invalidenversicherung bei der Umschulung. Was gut tönt und erfolgreich praktiziert wird, hat aber einen Haken. Nun wird die Politik aktiv, schreiben die CH-Medien.
Diese Medaille hat drei Seiten. Die eine glänzt: Gut 55’000 Personen mit gesundheitlichen Problemen hat die Invalidenversicherung (IV) vergangenes Jahr unterstützt, um wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Das sind drei Mal mehr Menschen als vor fünfzehn Jahren. Die Kosten haben sich derweil lediglich auf 886 Millionen Franken verdoppelt.
Und vor allem freute sich der Bund jüngst in einer Mitteilung, dass knapp zwei Drittel der von der IV unterstützten Personen 2023 wieder eine Anstellung gefunden haben. Oder dass sie zumindest erwerbsfähig und damit auf Jobsuche waren.
OAK: Anhörung zum Weisungsentwurf betr. Aufsichtstätigkeit
Die OAK BV lädt alle interessierten Kreise zur Anhörung zum Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» ein. Im Begleitschreiben zur Anhörung heisst es:
Mit diesen Weisungen will die OAK BV sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden ihre beaufsichtigten Einrichtungen nach einheitlichen Vorgaben beaufsichtigen und ihre Aufsichtstätigkeit fokussieren, indem sie ihre Ressourcen vermehrt dort einsetzen, wo Anzeichen bestehen, dass die Interessen der Versicherten nicht gewahrt werden.
Der Weisungsentwurf «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» ist ein zentraler Bestandteil der Strategie der OAK BV für eine einheitliche Aufsichtstätigkeit. Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit sind deshalb wichtig, weil im Aufsichtssystem der beruflichen Vorsorge die OAK BV keine Möglichkeit hat, Einfluss auf die Organisation der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden zu nehmen.
Dieser Auftrag obliegt den jeweiligen kantonalen oder interkantonalen Gremien. Die OAK BV kann lediglich mittels inhaltlicher Vorgaben an die Aufsichtstätigkeit Vereinheitlichung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge fördern.
Rentenaufschub auch für IV-Rentner
(VPS) Auch wer eine IV-Rente bezieht, kann den Bezug der Altersrente aufschieben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. In der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) legte die Landesregierung fest, dass bei einer IV-Rente der Bezug der AHV-Rente nicht aufgeschoben werden könne. Dieser Ausschluss ist laut höchstem Schweizer Gericht nicht zulässig.
Es sei nicht ersichtlich, welche erheblichen «Umtriebe» der blosse Umstand eines früheren IV-Renten-Bezugs beim Aufschub der Altersrente bewirken solle. Andere Ausnahmen seien nie ein Thema gewesen. Es sei nicht zulässig, einer versicherten Person den Aufschub ihrer Altersrente und die damit verbundene Freiheit und Flexibilität zu versagen, was das primäre Ziel des Aufschubs gewesen sei. Die entsprechende Bestimmung in der AHVV dürfe deshalb nicht mehr angewendet werden. (Urteil 9C_705/2023 vom 4. Juni 2024)
Unterschätzte Leistungen
Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) 1985 profitieren über drei Viertel der Neurentner von Leistungen der zweiten Säule. Wie haben sich diese entwickelt, fragt Avenir-Suisse? Die Antwort wird in einer neuen Studie gegeben.
Besser als es bei isolierter Betrachtung der Renten scheint. Laut einer neuen Analyse von Avenir Suisse sind die durchschnittlichen BVG-Leistungen zwischen 2015 und 2022 je nach Berechnungsart nur wenig gesunken – weit weniger stark als gemeinhin angenommen.
Der Grund dafür ist die wachsende Bedeutung der Kapitalbezüge: Zwischen 2015 und 2022 ist der Anteil der Neurentner, die sich ihr Kapital ganz oder teilweise auszahlen liessen, um 7 Prozentpunkte von 49% auf 56% gestiegen. Zudem haben die Medianbeträge der bezogenen Sparvermögen von 85’000 Fr. auf 114’000 Fr. zugenommen.
Der Grund dafür ist die wachsende Bedeutung der Kapitalbezüge: Zwischen 2015 und 2022 ist der Anteil der Neurentner, die sich ihr Kapital ganz oder teilweise auszahlen liessen, um 7 Prozentpunkte von 49% auf 56% gestiegen. Zudem haben die Medianbeträge der bezogenen Sparvermögen von 85’000 Fr. auf 114’000 Fr. zugenommen.
Nein zu “Ja für faire Renten”
(BR) Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden. Verheiratete Paare geniessen in der AHV einen guten Schutz und die Kosten der Initiative sind zu hoch. Die Abschaffung kommt zudem vor allem höheren Einkommen zugute und erfordert eine Zusatzfinanzierung von über 3,7 Milliarden Franken.
Mitteilung /
FR
“Nicht alle PKs investieren gleich gut”
In einem Interview mit Finanz und Wirtschaft beantwortet Iwan Deplazes, Leiter Asset Management der ZKB, Fragen zum aktuellen Fondsgeschäft und den Kapitalanlagen von Pensionskassen. Auszüge.
Ihre wichtigste Kundengruppe sind die Pensionskassen. Wie sehen Sie ihre Zukunft?
Früher reichte es, wenn eine Pensionskasse Bundesobligationen hielt und eine Handvoll Schweizer Standardwerte. Diese Zeiten sind vorbei. Heute investieren Pensionskassen in alle Anlageklassen, auch globale Aktienmärkte, Non-Investment-Grade-Obligationen, Privatmärkte, Schwellenländer, Immobilien, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Die professionelle Bewirtschaftung der Gelder ist essenziell. Die Zukunft der Pensionskassen steht und fällt mit dem erfolgreichen Anlegen der Vermögen – und nicht mit dem Umwandlungssatz und dem Rentenalter.
Es bestehen Zweifel, ob der grosse Vermögensverwaltungsaufwand überhaupt zu einer besseren Rendite führt.
Nicht alle Pensionskassen investieren gleich gut. Unsere Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto zeigt, dass zwischen den schlechtesten und den besten Pensionskassen über einen Fünfjahreshorizont ein Renditeunterschied von annualisiert 3% besteht. Das bedeutet bei einem Kapitalstock von 200 000 Fr. in fünf Jahren eine Differenz von 30 000 Fr. für den Versicherten.
Zudem hat die Studie gezeigt, dass die Nettorendite einer Pensionskasse weder von ihrer Grösse noch von der Höhe der Vermögensverwaltungskosten abhängt. Aber die 10% bestperformenden Kassen hatten über fünf Jahre leicht höhere Kosten als die 10% schlechtesten. Leider wird die Bedeutung der Nettoperformance in der Bevölkerung verkannt.
Ist diese Gleichgültigkeit die Folge von mangelnder Konkurrenz unter den Pensionskassen?
Die PK-Verantwortlichen handeln treuhänderisch, sie sind in der Regel keine Anlagespezialisten. Die PK-Entscheidungsgremien wollen keine Angriffsfläche bieten. Der Fokus auf die Kosten ist deshalb naheliegend. Ich hoffe sehr, dass das Bewusstsein für die Nettoperformance geschärft wird.
BVG-21: Nichts als “Abzocke”
Der Blick hat Leserzuschriften zum Thema BVG-Reform publiziert. Es sieht düster aus. Die vielbeklagte Wissenslücke scheint nicht zu stopfen, die Vorurteile immens, wobei die eine oder andere Kritik durchaus berechtigt ist.
Swiss Asset Management Study 2023
Relative share of institutional clients in AuM
(AMAS) Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern und die Asset Management Association Switzerland haben die sechste Ausgabe der Swiss Asset Management Study erstellt, die einen umfassenden Überblick über das Asset Management in der Schweiz bietet.
Eine starke Asset Management-Branche erweist sich für die unterschiedlichsten Schweizer Interessengruppen als gewinnbringend: Sie ist ein starker Differenzierungsfaktor für die Wertschöpfung des Schweizer Finanzplatzes, trägt zum Wachstum des Bruttoinlandproduktes bei, schafft Arbeitsplätze, ist ein relevanter Steuerzahler und erwirtschaftet hohe Beiträge in der 2. Säule der beruflichen Vorsorge BVG. Dies sind nur einige Erkenntnisse der neuen Swiss Asset Management Study 2023, die von der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Hochschule Luzern (HSLU) veröffentlicht worden ist.
Die Studienergebnisse stehen im Kontrast zu den für die Asset Management-Branche sehr schwierigen Marktbedingungen im vergangenen Jahr. Ende 2022 beliefen sich die verwalteten Vermögen aller Schweizer Asset Manager auf 2.9 Billionen CHF, was einem Rückgang von 12.7% entspricht. Im ersten Halbjahr 2023 konnten die Schweizer Asset Manager Boden gutmachen und den Negativtrend von 2022 bereits wieder brechen.
Studie /
Mitteilung / Finews /
FR
Angriff auf Ruhegehalt des Bundesrats
Ehemalige Bundesratsmitglieder sollen für ihr Engagement gegen die 13. AHV-Rente büssen. Die Hälfte ihrer Ruhegehälter soll in die allgemeine AHV-Kasse fliessen, fordert die SVP. Die Landesregierung will davon nichts wissen, schreibt der Blick und fasst zusammen:
Die Magistraten werden sich kaum Sorgen machen müssen. Das heutige System stand schon mehrfach zur Diskussion, bislang hielt das Parlament aber immer daran fest. Erst im April hatte der Nationalrat von SVP-Ratsmitglied Thomas Burgherr (61) abgelehnt, der dem Bundesrat nicht nur das Ruhegehalt kürzen, sondern andere Zückerli wie eine Limousine mit Chauffeur oder ein 1.-Klass-GA gleich ganz streichen wollte. Und so dürfte auch dieser Sturm schadlos am Bundesrat vorübergehen.