(BSV) Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat bei Kontrollarbeiten in den AHV-Finanzperspektiven festgestellt, dass die AHV-Ausgaben langfristig unplausibel hoch erscheinen. Grund sind zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.

2033 dürften die AHV-Ausgaben rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen, als bisher berechnet. Das Umlagedefizit wächst bis 2033 auf rund 4 Milliarden Franken (bisher über 7 Milliarden) an.

Das BSV hat umgehend zwei alternative Modelle zur Berechnung erstellt und zwei Forschungsinstitute damit beauftragt, bis Ende August je ein unabhängiges Modell zu entwickeln. Mit diesen können die neu berechneten Finanzperspektiven validiert und im September publiziert werden. (…)

Das Umlageergebnis (Differenz von Einnahmen und Ausgaben, ohne erwartete Anlagerendite) wird, wie bisher angegeben, ab 2026 mit der Einführung der 13. Altersrente negativ. Die erwarteten Defizite sind allerdings geringer. Das Umlagedefizit wächst bis 2030 auf rund 2 Milliarden (bisher knapp 4 Milliarden) und bis 2033 auf rund 4 Milliarden Franken (bisher über 7 Milliarden) an.

Die Kosten der 13. Altersrente sind von der Korrektur der Finanzperspektiven kaum tangiert. Nach den neuen Berechnungen liegen sie 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Vernehmlassung zur Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente wurde am 5. Juli 2024 abgeschlossen und wird derzeit ausgewertet. Der Bundesrat wird demnächst über das weitere Vorgehen zur 13. Altersrente entscheiden.(…)

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Elisabeth Baume-Schneider, hat aufgrund fehlerhafter Finanzperspektiven der AHV die Eröffnung einer Administrativuntersuchung angeordnet.

  Mitteilung BSV / Administrativuntersuchung / NZZ