Tages-AnzeigerClaudia Blumer untersucht im Tages-Anzeiger die Folgen des BGer-Urteils im Falle des Konkurses der ACSMS-PK auf die Stiftungsräte. Sie sind mit Millionen-Forderungen konfrontiert. Das Urteil könnte absehbar weitreichende Konsequenzen für das ganze System der Stiftungsräte haben.

Die Betroffenen wollen sich im Moment nicht äussern, wie sie telefonisch oder über ihre Anwälte mitteilen. Zuerst müssten sie die Situation analysieren und das Vorgehen besprechen.

Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz spricht von «persönlichen Dramen», die sich in diesem Fall abspielen. Wer als Privatperson für einen Millionenschaden hafte, dem drohe unter Umständen Privatkonkurs – sodass grundsätzlich der ganze Besitz sowie sämtliche Einnahmen auf Lebenszeit bis auf das Existenzminimum gepfändet werden durch die Gläubiger.

«Ich kann nur hoffen, dass das Urteil ein Weckruf ist für alle, die sich in Stiftungen, Vereinen und KMU-Verwaltungsräten engagieren», sagt Kunz. Die Leute müssten sich bewusst sein, dass ein solches Amt, oft im Sinne eines Freundschaftsdienstes ausgeübt, mit Risiken verbunden sei, für das eigene Vermögen und die Reputation. (…)

Auch Hans Giger, Anwalt und emeritierter Professor an der Universität Zürich, sagt: «Dass dieses Urteil für die Betroffenen ruinöse Folgen zeitigt, sollte ein Weckruf für alle BVG-Stiftungsräte sein.» Eine Organhaftungsversicherung könne weitgehenden Schutz bieten, obwohl diese in gewissen Fällen, etwa bei Grobfahrlässigkeit, den Schaden nicht übernehme.

Das Urteil sei weitreichend, auch für die Praxis, sagt Giger. In der Schweiz gebe es viele kleinere und grössere Pensionskassen-Stiftungen, die weitgehend von finanztechnischen und juristischen Laien geführt würden – von Vertretern der jeweiligen Branche. (…)

Wenn diesem Richterspruch Signalwirkung zukomme, dann in dem Sinne, dass Personen keine Ämter mehr annähmen, denen sie sich nicht genug widmen könnten, sei es aus Zeitgründen oder mangels Fachkenntnissen. «Das Urteil enthält nichts Neues, sondern zeigt bloss mit Schärfe, beinahe Brutalität» auf, dass gewisse Pflichten des Stiftungsrats nicht übertragbar sind.

  TA