NZZ: “Salamitaktik der Sammelstiftungen”
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit dem Thema der Umwandlungssätze bei Sammelstiftungen, für welche diese technische Grösse gleichzeitig ein Marketing-Argument bildet, was die Kassen noch verstärkt vor die heikle Abwägung zwischen dem Notwendigen und dem Wünschbaren stellt. Ferber verweist auf einen Artikel von Roger Baumann (c-alm) in der Schweizer Personalvorsorge vom vergangenen Jahr, der unter dem Titel “Sammeleinrichtungs-Mikado” die Problematik auf den Punkt brachte. Denn keine Sammelstiftung ist gerne bereit, als erste nach unten “auszubrechen” resp. sich zu bewegen und damit der Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen. Sergio Bortolin, Präsident des Branchenverbands inter-pension, hat in der Swisscanto-Studie 2016 bereits die heikle Situation geschildert. Im Artikel Ferber heisst es:
Laut Bortolin gilt es bei dem Vergleich der Umwandlungssätze zu beachten, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eine deutlich bessere Altersstruktur hätten als viele firmeneigene Pensionskassen, beispielsweise solche von Unternehmen aus dem Industriesektor. Das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern liege bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Durchschnitt bei rund 10 zu 1. Da viele Einrichtungen deutlich wüchsen, könnten sie sich die höheren Umwandlungssätze eher «leisten». (…)
Laut Willi Thurnherr, Schweiz-Chef beim Beratungsunternehmen Aon Hewitt, sind viele Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen «im BVG-Obligatorium gefangen» – ihr Spielraum für Senkungen der Umwandlungssätze ist also begrenzt. Es gebe aber auch Einrichtungen mit «relativ aggressiven Grundlagen», welche «optisch» zu einem guten Deckungsgrad führten, um am Markt zu bestehen. Die Aufsichtsbehörden hätten aber Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zunehmend im Fokus und verlangten entsprechende Anpassungen.
An einem Anlass im Januar hat Roger Tischhauser, Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), die Überwachung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen als Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit bezeichnet. Im Aufsichtsgebiet der BVS seien über 70% der Versicherten Sammelstiftungen angeschlossen. Es sei wichtig, dass die Sammelstiftungen risikoorientiert geführt und beaufsichtigt würden, sonst könnten sie sich zu einem Systemrisiko entwickeln.
GE: Départs en masse à l’Etat
Ils seront 380 employés de l’Etat à partir en préretraite entre l’automne et la fin de l’année en profitant d’un pont AVS. C’est trois fois plus de monde que l’an passé, signalait l’ATS la semaine dernière. La cause de ce départ en masse? Les modifications du plan de retraite des fonctionnaires annoncé à la fin de 2016. Il se traduit par une hausse d’un an de l’âge où un fonctionnaire peut partir sans pénalités. Les personnes souhaitant en rester au plan de retraite précédent, quitte à anticiper leur départ, avaient jusqu’au 31 mars pour s’annoncer.
Hypotheken von der Pensionskasse
Der Landbote berichtet über das verstärkte Engagement der Pensionskassen bei der Vergabe von Hypotheken. m Beitrag heisst es u.:
Dass die Pensionskassen im Vergleich zu den Banken attraktive Zinssätze anbieten, hat laut Heim vor allem mit der Marktsituation zu tun: «Die Pensionskassen wollen sich ein grösseres Stück vom Kuchen abschneiden.» Lorenz Heim (VZ) geht aber davon aus, dass die Vorsorgeeinrichtungen auf dem rund 900 Milliarden Franken schweren Schweizer Hypothekenmarkt trotzdem ein Nischenanbieter bleiben werden.
Zudem würden den günstigen Zinsen auch mögliche Nachteile gegenüberstehen: «Die Vergabe von Hypotheken gehört nicht zum Kerngeschäft der Pensionskassen. Sollten die Zinsen wieder steigen, wird ihr Interesse daran sinken. Ein Hypothekarkunde, der den Kredit verlängern will, muss dann vielleicht einen anderen Anbieter suchen.» Zudem seien die Zinssätze für kurze Laufzeiten bei den Pensionskassen vegleichsweise wenig attraktiv, da diese ihre Gelder vor allem langfristig anlegen möchten.
Die Anforderungen, welche die BVK an Hypothekarkunden stellt, sind mit denjenigen von Banken und Versicherungen vergleichbar. In einzelnen Punkten gibt es jedoch Abweichungen. So fordert die BVK von Hypothekarkunden beispielsweise Eigenmittel in der Höhe von 30 Prozent, während Banken teilweise auch mit etwas weniger zufrieden sind. Zudem vergibt die BVK keine Baukredite. Bei der Tragbarkeitsberechnung hingegen sind keine Differenzen erkennbar. Die Wohnkosten (Zinszahlungen und Unterhaltskosten) sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. Der Berechnung zugrunde gelegt wird nicht der tatsächliche vereinbarte Zinssatz, sondern einer von 5 Prozent. So soll sichergestellt werden, dass der Hypothekarnehmer auch einen zukünftigen Zinsanstieg verkraften könnte.
Avenir Suisse: Kapitalbezug nicht Grund für EL-Probleme
Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen schlägt der Bundesrat vor, den Vorbezug des Guthabens aus der 2. Säule für die Gründung eines eigenen Unternehmens zu verbieten. Gemäss den Prognosen für 2030 können dank dieser Methode angeblich 20 Mio. Fr. eingespart werden. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen in der Höhe von 6.9 Mrd. Fr. entspricht dies einer potenziellen Senkung um 0.3%. Eine magere Ausbeute, die überdies sehr optimistisch wirkt, kommentiert Jérôme Cosandey. Er hält weiter fest:
Diese potenzielle Ersparnis wurde ausschliesslich mithilfe einer Analyse jener Rentner berechnet, die Ergänzungsleistungen beantragten. Die erfolgreichen Unternehmer, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, hat man nicht einbezogen. Auch der Wert ihrer jeweiligen Firma sowie der neu geschaffenen Arbeitsplätze wurde nicht berücksichtigt. Das Endergebnis fällt entsprechend negativ aus.
Mangels anderer Argumente erinnert der Bundesrat in seinem Reformentwurf daran, dass die Unternehmensgründung riskant sein kann und dass die Hälfte aller Unternehmen fünf Jahre nach ihrer Entstehung bereits wieder verschwunden sind. Das stimmt. Doch wie viele dieser Unternehmer haben ihre neue Firma mit dem Guthaben aus der Berufsvorsorge finanziert? Und wie viele von den Letztgenannten haben ihr Vorsorgekapital nach der Aufgabe ihrer Tätigkeit tatsächlich verloren? Auch dazu schweigt sich der Bundesrat aus.
Berner Ostermarsch prangert Investitionen in Waffengeschäfte an
Am Ostermontag haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berner Ostermarsches Investitionen von Pensionskassen und Banken in Waffengeschäfte angeprangert. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur SDA versammelten sich mehrere hundert Personen jeden Alters zum Auftakt der Veranstaltung an der Aare. Die Veranstalter ihrerseits gehen von rund 1000 Teilnehmern aus. Sie konstatieren einen Generationenwechsel, wie sie auf ihrer Homepage mitteilten.
L’avertissement du Tribunal fédéral aux caisses de pension
Ethos: Widerstand gegen CS-Rohner
Zwei Wochen vor der GV kürzen sich Top-Manager der Credit Suisse die Boni. Ethos-Direktor Vincent Kaufmann erklärt im cash-Interview, warum die Stiftung gegen eine Wiederwahl von VR-Präsident Urs Rohner ist.
Japan investors put faith in passive approach
Investors around the world are increasingly opting for index investing, passively snapping up all the shares on an index rather than trying to pick stocks that will outperform the average.
The Japanese equity market is seeing a similar trend, with nearly 80% of investment trusts and 70% of pension investments taking the index-buying approach.
Backers say index investing is more efficient, guaranteeing market-average returns at lower cost than the approach taken by active investors, who try to pick stocks that do better than average — and charge more for their alleged skill in doing so.
Japan’s Government Pension Investment Fund, the world’s largest, is leading the way in Japan, having doubled the proportion of its investments in Japanese equities from 40% in 2001 to 80% now. Other pension funds have followed suit. About 70% of their investments are now managed passively.
Vernehmlassung: Modernisierung der AHV-Aufsicht und Optimierung in der 2. Säule
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur “Modernisierung der Aufsicht in der 1. und Optimierung in der 2. Säule” gestartet. Dazu heisst es im Begleitschreiben:
In der 1. Säule verfolgt die Vorlage drei Hauptstossrichtungen, um die Stabilität des Vorsorgesystems hoch zu halten: – Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll für alle dem BSV unterstellten Sozialversicherungen eine proaktive risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht eingeführt werden, die sich in der IV bereits bewährt hat. – Zur Umsetzung des neuen Aufsichtsmodells müssen die Durchführungsstellen moderne Steuerungssysteme einführen, die von den Revisionsstellen geprüft werden.
Seit Inkrafttreten der Strukturreform im Jahr 2012 hat sich gezeigt, dass ein Optimierungsbedarf bei der Aufsicht in der 2. Säule besteht. Die Modernisierungsvorlaqe sieht auch punktuelle Anpassungen in diesem Bereich vor, u. a. die Präzisierung der Aufgaben des Experten oder die Sicherstellung der Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden durch den Ausschluss von kantonalen Regierungsmitgliedern aus den entsprechenden Aufsichtsgremien [pw: Womit die AOK endlich ihren Herzenswunsch erfüllt bekäme …].
Mitteilung / Vorlage / Bericht / Begleitschreiben
Avenir Suisse Podcast: Senioren-Boomer
Bis 2030 wird es bis zu 670’000 mehr Pensionäre geben. Wer die Bedürfnisse des rasant wachsenden Seniorenmarktes berücksichtigt, findet in Bereichen wie Wellness, Reisen, Kultur oder Finanzwesen lukrative Geschäftsfelder.
Doch obschon die finanzstarke Generation der Babyboomer das Konsumverhalten immer mehr bestimmt, ist der Seniorenmarkt keine homogene Entität. Unzählige Subgruppen mit verschiedenen Wünschen, Ansprüchen, Wertschätzungen und folglich auch Bedürfnissen bieten Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen.
Allerdings will niemand als Senior angesprochen werden. Deshalb gilt es, das Design altersunabhängig zu gestalten, ohne die Bedürfnisse der Senioren zu vernachlässigen. Gerade ältere Mitarbeiter können für diese Aufgabe eine zentrale Rolle spielen: Aus ihrer Perspektive sind sie in der Lage, entscheidende Inputs für die Gestaltung der Produkte und ihre Vermarktung zu geben, betont Jérôme Cosandey im Podcast.
CS PK-Index Q1: Allzeithoch
Im Berichtsquartal nahm der PK Index der Credit Suisse um 4.37 Punkte resp. 2.74% zu und schliesst per 31. März 2017 bei einem erneuten Allzeithoch von 164 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000.
Nach einem unauffällig positiven Start im Januar (+0.26%), zeigte der PK Index im Februar einen bemerkenswerten Anstieg (+1.83%) und beendet das erste Quartal im März (+0.63%) etwas moderater.
Sämtliche Anlagekategorien konnten im ersten Berichtsquartal eine positive Rendite ausweisen. Der Anteil Aktien Schweiz (+1.03%) wie auch der Anteil Aktien Ausland (+1.03%) trugen dabei am meisten zur substanziellen Entwicklung des Pensionskassen Index bei. Ebenfalls einen signifikanten Beitrag geleistet hat die Anlageklasse Immobilien (+0.48%). Kleinere Beiträge kamen von Obligationen Schweiz (+0.06%) und Ausland (+0.05%), Alternative Anlagen (+0.04%), Liquidität (+0.03%), Rest (+0.02%) und Hypotheken (+0.01%).
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per 31. März 2017 2.91%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2.42%.
Versicherer zur AV2020: Nicht nein, aber auch nicht ja
Der Schweizerische Versicherungsverband erklärt in einer Mitteilung seine Haltung zur Abstimmung über die Altersvorsorge 2020. Er schreibt:
Die im Schweizerischen Versicherungsverband SVV vertretenen Kollektivlebensversicherer sind Durchführer der beruflichen Vorsorge. Die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, betrifft sie direkt. Der SVV erachtet die Vorlage insgesamt für unbefriedigend. Weil durch die Reform in der beruflichen Vorsorge die systemfremde Umverteilung von der berufstätigen Generation zu den Rentnern reduziert wird, stellt er sich jedoch nicht gegen die Vorlage. Zudem verzichtet er darauf, sich finanziell oder personell an einer Abstimmungskampagne für oder gegen die Vorlage zu beteiligen.
Die Vorlage, die das Parlament zuhanden der Volksabstimmung vom 24. September 2017 verabschiedet hat, enthält aus Sicht des SVV positive und negative Aspekte. Positiv wertet der SVV, dass die Vorlage das Rentensystem finanziell mittelfristig stabilisiert. Die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte wirken sich positiv auf die AHV aus. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent reduziert in der beruflichen Vorsorge die systemfremde Umverteilung von der berufstätigen Generation zu den Rentnern.
Diesen positiven Effekten stehen jedoch negative Auswirkungen gegenüber. Das gilt auch in Bezug auf die Vorsorgelösungen der Lebensversicherer für die KMU. Die neuen Bestimmungen zu den Überschüssen und Risikoprämien verschlechtern die Rahmenbedingungen für den Fortbestand dieser Lösungen. Dieser Teil der Reform läuft den Interessen von rund 160’000 KMU mit mehr als 1 Million Versicherten entgegen und trägt auch nicht zum Ziel der Vorlage, der Stabilisierung des Rentensystems unter Beibehaltung des Leistungsniveaus, bei.
Insgesamt erachtet der SVV die Reformvorlage für unbefriedigend. Der SVV stellt sich jedoch nicht gegen die Vorlage, da zum ersten Mal seit 20 Jahren über eine Gesamtbetrachtung des Schweizer Altersvorsorgesystems abgestimmt wird, die einen Weg zur finanziellen Stabilisierung der bisherigen Errungenschaften aufzeigt. Die aktuelle Vorlage ist nur eine vorläufige Lösung. Sie öffnet jedoch ein Zeitfenster, das rasch genutzt werden muss, um politisch die nächsten Schritte zu einem nachhaltig ausgestalteten System anzugehen.
Arbeitgeber: Nein zur Altersvorsorge 2020
Der Arbeitgeberverband hat die Nein-Parole zur Volksabstimmung über die AV2020 beschlossen. In einer Mitteilung wird u.a. dazu ausgeführt:
Die Arbeitgeber lehnen eine Vorlage ab, die das Parlament – entgegen den Reformzielen und trotz der Ablehnung von «AHVplus» – zu einer überladenen Ausbauvorlage umfunktioniert hat, statt die Altersvorsorge nachhaltig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Die strukturellen Probleme, darunter die chronisch defizitäre AHV-Kasse und die Pensionierungswellen der geburtenstarken Jahrgänge, werden nicht nur ausgeblendet, sondern sogar verschärft. So übersteigen die Kosten des AHV-Ausbaus bereits 2030 die Mittel, die durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre frei werden.
Eine weitere Schwäche der Reform liegt im unsolidarischen Giesskannenprinzip des AHV-Ausbaus. Monatlich werden 70 Franken an alle Neurentner und sogar bis zu 226 Franken an alle Neurentnerehepaare verteilt – unabhängig von ihrer finanziellen Situation und ungeachtet dessen, ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge betroffen sind. Der Ausbau, für den viele bezahlen und von dem nur wenige profitieren, führt zu einer AHV zweier Klassen. Zu den grossen Profiteuren zählt die Übergangsgeneration zwischen 45 und 65 Jahren. Sie wird dank Zahlungen aus dem Sicherheitsfonds von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule verschont und kommt dennoch in den Genuss des AHV-Zustupfs von jährlich 840 Franken.
WTW Pension Watch: Positiver Jahresauftakt
Die Bilanzen der Schweizer Unternehmen haben sich im ersten Quartal 2017 weiter verbessert. So ist der Diskontierungssatz gegenüber Dezember 2016 um rund 5 Basispunkte gesunken und die Anlagerenditen waren im ersten Quartal positiv. Insgesamt ist der Deckungsgrad der schweizerischen Pensionskassen dem Willis Towers Watson Pension Index zufolge um rund 1,3 Prozentpunkte gestiegen und hat sich von 96,8% per 31. Dezember 2016 auf 98,1% per 31. März 2017 erhöht.
Der Pensionskassenindex wird vierteljährlich im Swiss Pension Finance Watch von Willis Towers Watson veröffentlicht und basiert auf den International Accounting Standards (IAS). Der Index stellt die quartalsweise Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads dar,statt wie sonst üblich nur den Deckungsgrad der schweizerischen Pensionspläne anzugeben.
Von Januar bis März 2017 sanken die Anleiherenditen im Vergleich zum Vorquartal um rund 5 Basispunkte, was die Verbindlichkeiten der Pensionskassen leicht erhöhte. Der Rückgang der Anleiherendite wurde durch den im ersten Quartal verzeichneten Anstieg der Anlagerenditen mehr als ausgeglichen. So erhöhte sich die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen gegenüber dem vergangenen Quartal um 2,4% (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet). Insgesamt führte dies zu einem Anstieg des Pensionskassenindex um 1,3 Prozentpunkte auf 98,1%.
Avenir Suisse: Den demografischen Wandel bewältigen
Das Parlament hat am 16. März 2017 die «Altersvorsorge 2020» verabschiedet, die alles andere als eine nachhaltige Antwort auf die demografische Herausforderung ist, schreibt Avenir Suisse und führt weiter aus: Es braucht weiterführende Reformen – nicht nur bei der Finanzierung der Altersvorsorge, sondern auch in sozialer, organisatorischer und personeller Hinsicht.
Mit der neusten Publikation «Alterspyramide auf solidem Fundament» macht Jérôme Cosandey, Forschungsleiter Sozialpolitik, eine Auslegeordnung und schlägt Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Gestaltung des Rentenalters und in der Organisation der Alterspflege vor.




